Brandenburger Inklusionspreis 2025
Inklusion vor Ort - Mit (kleinen) Schritten Großes bewirken

Das Sozialministerium lobt den Brandenburger Inklusionspreis 2025 aus. Der Wettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte und Landkreise aber auch an Vereine oder Verbände, die sich mit viel Kreativität und Engagement für ein Miteinander aller Menschen am Leben in der Kommune einsetzen. Es sollen Aktivitäten gewürdigt werden, die nicht einmalig, sondern auf Dauer angelegt sind. Das können kleinere Projekte oder ganze Aktionspläne zur Umsetzung des Inklusionsgedankens sein, an denen Menschen mit Behinderungen aktiv beteiligt sind.
Mit dem Brandenburger Inklusionspreis 2025 werden Kommunen, Vereine oder Verbände geehrt, die sich nachhaltig für mehr Inklusion und Partizipation vor Ort engagieren. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Vorschläge, die lediglich Planungen darstellen oder Projekte, die nicht in Brandenburg stattfinden.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 13. Mai 2025. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Preisverleihung findet am 22. Juli 2025 in Potsdam statt. Der Erstplatzierte erhält 5.000 Euro, dem Zweitplatzierten winken 3.000 Euro und dem Drittplatzierten 2.000 Euro. Die Preisträger werden gebeten, ihre Projekte auf der Preisverleihung öffentlich vorzustellen.

Das Sozialministerium lobt den Brandenburger Inklusionspreis 2025 aus. Der Wettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte und Landkreise aber auch an Vereine oder Verbände, die sich mit viel Kreativität und Engagement für ein Miteinander aller Menschen am Leben in der Kommune einsetzen. Es sollen Aktivitäten gewürdigt werden, die nicht einmalig, sondern auf Dauer angelegt sind. Das können kleinere Projekte oder ganze Aktionspläne zur Umsetzung des Inklusionsgedankens sein, an denen Menschen mit Behinderungen aktiv beteiligt sind.
Mit dem Brandenburger Inklusionspreis 2025 werden Kommunen, Vereine oder Verbände geehrt, die sich nachhaltig für mehr Inklusion und Partizipation vor Ort engagieren. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Vorschläge, die lediglich Planungen darstellen oder Projekte, die nicht in Brandenburg stattfinden.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 13. Mai 2025. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Preisverleihung findet am 22. Juli 2025 in Potsdam statt. Der Erstplatzierte erhält 5.000 Euro, dem Zweitplatzierten winken 3.000 Euro und dem Drittplatzierten 2.000 Euro. Die Preisträger werden gebeten, ihre Projekte auf der Preisverleihung öffentlich vorzustellen.
Was ist der Inklusionspreis?
Der brandenburgische Inklusionspreis hat Tradition. Schon zum sechsten Mal wird der Preis in diesem Jahr verliehen. In diesem Jahr lautet das Thema „Inklusion vor Ort“.
Alle sind dabei, alle sind unabhängig von den körperlichen, seelischen oder geistigen Voraussetzungen beteiligt – das bedeutet Inklusion. Was einfach klingt, ist aber nicht immer einfach. In vielen Kommunen Brandenburgs sind Menschen auf unterschiedliche Weise mit Fragen der Inklusion vor Ort befasst. Mitunter haben Kommunen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt. Andernorts haben Vereine oder Verbände Maßnahmenkataloge erarbeitet und setzen diese im Miteinander Vieler um. Eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelingt, wenn Menschen zueinander finden und miteinander umgehen. Auszeichnen möchten wir daher erfolgreich in Brandenburg umgesetzte Ideen und Aktivitäten, die für mehr Inklusion in den Kommunen sorgen.
Der brandenburgische Inklusionspreis hat Tradition. Schon zum sechsten Mal wird der Preis in diesem Jahr verliehen. In diesem Jahr lautet das Thema „Inklusion vor Ort“.
Alle sind dabei, alle sind unabhängig von den körperlichen, seelischen oder geistigen Voraussetzungen beteiligt – das bedeutet Inklusion. Was einfach klingt, ist aber nicht immer einfach. In vielen Kommunen Brandenburgs sind Menschen auf unterschiedliche Weise mit Fragen der Inklusion vor Ort befasst. Mitunter haben Kommunen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt. Andernorts haben Vereine oder Verbände Maßnahmenkataloge erarbeitet und setzen diese im Miteinander Vieler um. Eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelingt, wenn Menschen zueinander finden und miteinander umgehen. Auszeichnen möchten wir daher erfolgreich in Brandenburg umgesetzte Ideen und Aktivitäten, die für mehr Inklusion in den Kommunen sorgen.
Wer kann sich bewerben?
Für den Brandenburger Inklusionspreis 2025 können sich Kommunen, Vereine, Verbände oder Selbsthilfeorganisationen bewerben. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Vorschläge, die lediglich Planungen darstellen oder Aktivitäten, die nicht in Brandenburg stattfinden.
Für den Brandenburger Inklusionspreis 2025 können sich Kommunen, Vereine, Verbände oder Selbsthilfeorganisationen bewerben. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Vorschläge, die lediglich Planungen darstellen oder Aktivitäten, die nicht in Brandenburg stattfinden.
Wie und bis wann können Sie sich bewerben?
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bewerbungsfrist ist in der Zeit vom 1. April bis zum 13. Mai 2025.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bewerbungsfrist ist in der Zeit vom 1. April bis zum 13. Mai 2025.
Wie geht es weiter?
Für die Auswahl wurde unter Federführung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen eine Jury eingesetzt. Die eingehenden Bewerbungen werden von der Jury gesichtet. Für das Verfahren der Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Verleihung des Preises findet am 22. Juli 2025 in Potsdam im Rahmen eines Treffens der kommunalen Behindertenbeiräte mit den kommunalen Behindertenbeauftragten statt. Geplant ist, dass die Preisträger dort ihre Projekte öffentlich vor und zur Diskussion stellen. Alle Bewerbenden sollten also darauf eingestellt sein, ihr Projekt öffentlich vorzustellen.
Die einzureichenden Vorschläge schicken Sie bitte mit dem ausgefüllten Formular an:
Per Post:
Büro der Beauftragten der Landesregierung
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Per E-Mail: landesbehindertenbeauftragte@mgs.brandenburg.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und sind gespannt auf tolle Inklusionsprojekte.
Für die Auswahl wurde unter Federführung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen eine Jury eingesetzt. Die eingehenden Bewerbungen werden von der Jury gesichtet. Für das Verfahren der Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Verleihung des Preises findet am 22. Juli 2025 in Potsdam im Rahmen eines Treffens der kommunalen Behindertenbeiräte mit den kommunalen Behindertenbeauftragten statt. Geplant ist, dass die Preisträger dort ihre Projekte öffentlich vor und zur Diskussion stellen. Alle Bewerbenden sollten also darauf eingestellt sein, ihr Projekt öffentlich vorzustellen.
Die einzureichenden Vorschläge schicken Sie bitte mit dem ausgefüllten Formular an:
Per Post:
Büro der Beauftragten der Landesregierung
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Per E-Mail: landesbehindertenbeauftragte@mgs.brandenburg.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und sind gespannt auf tolle Inklusionsprojekte.
Bewerbungsbogen
Oder nutzen Sie alternativ unser Online-Bewerbungsformular:
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