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Krankenhausplanung: Antragsverfahren für die psychiatrischen Fachdisziplinen startet

Nächster Schritt auf dem Weg zur Aufstellung des Fünften Krankenhausplan des Landes

- Erschienen am 01.08.2025 - Presemitteilung 101/2025

Die Vorbereitungen für den neuen Krankenhausplan des Landes Brandenburg laufen auf Hochtouren. Im Rahmen des Planaufstellungsprozesses startet das Gesundheitsministerium jetzt das Antragsverfahren für die psychiatrischen Fachbereiche. Krankenhäuser können bis zum 19. September 2025 für die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ihre Anträge einreichen. Alle Krankenhäuser haben ein Rundschreiben zur Antragsstellung erhalten.

Die psychiatrischen Fachdisziplinen mit ihren besonderen Vergütungs- und Versorgungsstrukturen sind von der Krankenhausreform ausgenommen; der Bund hat sie explizit nicht im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz aufgenommen. Die Leistungserbringung ist aber ein Bestandteil des Landeskrankenhausplans. Aktuell haben 18 Krankenhäuser in Brandenburg eine Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, darunter befinden sich sechs Fachkrankenhäuser. Außerdem gibt es 15 Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 46 Tageskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie sieben Tageskliniken für Psychosomatische Medizin.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Es gibt einen hohen Bedarf an psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen. Besonders in den letzten Jahren ist die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen stark gestiegen. Die Versorgungssicherheit muss für Menschen in der Stadt und in ländlichen Räumen auch zukünftig gewährleistet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Und auch hier brauchen wir eine Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen. Die Zukunft der Versorgung ist ‚stambulant‘.“

Durch das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und der damit verbundenen Krankenhausreform wird eine Umstellung der Krankenhausplanung auf eine Leistungsgruppenplanung notwendig. Für das Land Brandenburg wurde mit der Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans bereits begonnen. Entsprechende Leistungsgruppenanträge für die somatischen Fachbereiche sind hierfür bereits möglich. Obwohl das KHVVG keine Leistungsgruppen für die psychiatrischen und psychosomatischen Fachdisziplinen vorsieht, ist im Rahmen des Planaufstellungsprozesses für den Fünften Krankenhausplan auch die Berücksichtigung der Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie notwendig.