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Tag der Organspende am 3. Juni / Gesundheitsministerin Golze: Lebenswichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen

- Erschienen am 02.06.2017 - Presemitteilung 078/2017

Gesundheitsministerin Diana Golze appelliert vor dem morgigen bundesweiten „Tag der Organspende“ an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen: „Organspenden können Leben retten! Über 10.000 schwer kranke Patientinnen und Patienten warten in Deutschland auf ein passendes Spenderorgan. Deswegen ist es so wichtig, dass sich jede und jeder sich ausführlich über die Organspende informiert und die persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert. Diese Leben rettende Entscheidung sollte nicht den Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation überlassen werden.“

Im Land Brandenburg gab es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (www.dso.de) in 2016 35 postmortale Organspender, 2015 waren es noch 22. Damit ist die Zahl in Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Bundesweit ist die Zahl der postmortalen Organspender im Jahr 2016 mit 857 aber erneut rückläufig. In Deutschland werden nach wie vor nicht genügend Organe gespendet.

Seit November 2012 gilt in Deutschland die so genannte Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig die Möglichkeit erhalten soll, sich über das Thema Organspende zu informieren und dazu eine eigene Entscheidung zu treffen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr ist die Entscheidung für eine Organspende erlaubt. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

In Deutschland ist die postmortale Organspende nur möglich, wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt. Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Beim Hirntod sind die Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes unwiederbringlich ausgefallen. Da in den meisten Sterbefällen aber der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende in Betracht, da in Deutschland eine Organspende nach Herzstillstand nicht erlaubt ist.

Fragen zur Organspende beantwortet zum Beispiel das Infotelefon Organspende: Es ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Der „Tag der Organspende“ findet jeweils am ersten Samstag im Juni statt. Mit dem bundesweiten Aktionstag wird auf das Thema Organ- und Gewebespende aufmerksam gemacht. In diesem Jahr findet die zentrale Veranstaltung in Erfurt statt. Das Motto lautet „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“

Weitere Informationen im Internet unter
www.organspendetag.de
www.organspende-info.de