Ministerin Müller begrüßt, dass der Bund seinen Anteil am Transformationsfonds deutlich erhöht
Gesundheitsministerin Müller informiert im Gesundheitsausschuss des Landtages über den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform
- Erschienen am - PresemitteilungIm Bundesrat hat sich Brandenburg dafür erfolgreich eingesetzt, dass der Bund sich am Transformationsfonds im Krankenhausbereich direkt und stärker beteiligt. Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Ausgestaltung des Investitionsprogramms zur Stärkung der Wirtschaft und Verbesserung der Standortbedingungen vom 23. Juni steht jetzt fest: Der Bund erhöht seinen Anteil am Transformationsfonds deutlich. Gesundheitsministerin Britta Müller begrüßt diese Entscheidung. Im Gesundheitsausschuss des Landtages informierte sie heute über den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg. Morgen (3. Juli) findet im Bundesgesundheitsministerium ein erster Austausch mit den Ländern zu notwendigen Anpassungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes statt. Daran nimmt Ministerin Müller teil und wird notwendige Anpassungen einfordern.
Gesundheitsministerin Britta Müller erklärte heute im Landtag: „Die deutlich höhere Beteiligung des Bundes ist ein wichtiger Schritt, der die gemeinsame Verantwortung für die Finanzierung des Transformationsprozesses unterstreicht.“
Mit dem Bund-Länder-Beschluss erhöht der Bund zur Entlastung der Länder seinen jährlichen Betrag zum Transformationsfonds in den ersten vier Jahren, also für die Jahre 2026 bis 2029, von 2,5 auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, während die Länder 1,5 Milliarden Euro pro Jahr beisteuern. Der Bund übernimmt in dieser Phase somit 70 Prozent der Gesamtfinanzierung. Nicht verausgabte Mittel können in den Folgejahren verwendet werden. „Das ist ein deutliches Signal für gemeinsame Verantwortung“, so Ministerin Müller. Ab dem Jahr 2030 greift wieder das ursprünglich vorgesehene paritätische Finanzierungsmodell: Bund und Länder tragen den Transformationsfonds dann zu gleichen Teilen mit jeweils 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Am 21. März 2025 hatte der Bundesrat der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung mit zahlreichen Änderungen zugestimmt. Dabei bekam auch die Forderung von Brandenburg, dass sich der Bund direkt am Transformationsfonds beteiligen soll, eine Mehrheit. In der Verordnung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz war bislang vorgesehen, dass der Transformationsfonds mit einem Fördervolumen von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für eine Laufzeit von zehn Jahren (2026 bis 2035) je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, das heißt den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen.
„Die neue Bundesregierung hat jedoch klargestellt, dass der Bundesanteil nicht über Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern aus Steuermitteln finanziert werden soll. So haben wir das auch gefordert. Die Transformation der Krankenhauslandschaft ist keine Aufgabe einzelner Gruppen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Und genau deshalb muss sie auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden“, so Ministerin Müller.
Der Transformationsfonds ist ein wichtiger Baustein der Krankenhausreform. Mit ihm sollen zum Beispiel Umstrukturierungsprozesse in Krankenhäusern oder die Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen finanziell unterstützt werden.
Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg
In Brandenburg ist der nächste Umsetzungsschritt der Krankenhausreform gestartet. Die Krankenhäuser im Land Brandenburg können seit dem 23. Juni 2025 die gewünschten Leistungsgruppen mit der geplanten Fallmenge im vollstationären, somatischen Bereich beantragen. Die Antragstellung zur Leistungsgruppenzuweisung erfolgt digital über das „Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System“ (kurz: KLAAS). Die Registrierung zum digitalen Antragsverfahren ist bereits seit dem 2. Juni 2025 möglich.
Geplant ist derzeit eine Antragsstellung bis 31. Juli 2025. Die Beauftragung des Medizinischen Dienstes zum Begutachtungsverfahren soll voraussichtlich im Juli 2025 möglich sein. Sollten sich durch die Bundesebene Verschiebungen im Zeitplan ergeben, werden die Fristen entsprechend angepasst.
Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen durch die Länder zugewiesen sein. Diese Zuweisung ist zentral für die neue Krankenhausplanung. Mit der Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung, anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen („den Körper betreffenden“) Fachabteilungen, muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Nur wer eine entsprechende Leistungsgruppe, beispielsweise Allgemeine Chirurgie oder Intensivmedizin erhält, kann zugehörige Leistungen künftig auch durchführen und abrechnen. Zur Auswahl stehen derzeit 65 Leistungsgruppen.