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Behindertenpolitische Konferenz – Inklusion in Zeiten von Corona

- Erschienen am 02.09.2021 - Presemitteilung 486/2021

Unter dem Titel „Krise und Inklusion“ – findet heute in Potsdam die 9. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirats statt. Im Fokus von Diskussionen und Vorträgen, an denen rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Politik teilnehmen, stehen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen in Brandenburg.

In Ihrem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung unterstrich Sozialministerin Ursula Nonnemacher die erhebliche Belastung, die Menschen mit Behinderung durch Corona erleben mussten: „In besonderem Maße haben Menschen mit Behinderungen unter den Einschränkungen durch die Pandemie gelitten. Dabei galt und gilt es, eine Gratwanderung zu meistern, um diejenigen vor einer Infektion zu schützen, die ganz besonderen Schutz brauchen und sie dennoch nicht komplett zu isolieren. Inzwischen gibt es nicht nur Impfstoffe gegen Corona, auch unsere Kenntnisse über das Virus wachsen von Tag zu Tag. Als politisch Verantwortliche müssen wir alles dafür tun, dass es nicht mehr zu einer Isolierung vulnerabler Gruppen kommt, wie wir es gerade im ersten Lockdown erleben mussten.“

In Workshops diskutieren die Teilnehmenden im Hoffbauer Tagungshaus auf Hermannswerder die Auswirkungen der pandemischen Lage auf Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, es geht um soziale Teilhabe versus medizinische Sicherheit oder die digitale Barrierefreiheit in Brandenburg.

Marianne Seibert, Vorsitzende des Landesbehindertenbeirats Brandenburg: „Die Corona-Pandemie hat gesamtgesellschaftliche Auswirkungen verursacht und viele Menschen in ihrem alltäglichen Leben erheblich eingeschränkt. Menschen mit Behinderungen trafen diese Einschränkungen allerdings mit einer besonderen Härte, da notwendige Unterstützungsstrukturen wegbrachen und Notlösungen sowie Übergangsverordnungen ihre Belange nur unzureichend deckten. Ziel muss es künftig sein, dass für alle Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Bereich oder in einer Einrichtung leben, deren Angehörigen und Assistenzen, die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Gesamtkonzept für Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus für Menschen mit Behinderungen ist hier empfehlenswert.“

Seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes 2003 führt der Landesbehindertenbeirat Brandenburg alle zwei Jahre eine Behindertenpolitische Konferenz durch, um zu ausgewählten Themen mit Vertretern aus Politik, Kommunen, Verbänden, Vereinen und mit Betroffenen selbst ins Gespräch zu kommen.

Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster: „Corona hat Spuren hinterlassen und Konsequenzen für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen mit Behinderungen zur Folge. Diese Folgen müssen wir ernst nehmen und daraus für die kommende Zeit unsere Rückschlüsse ziehen. Nicht zuletzt dient die heutige Konferenz dazu, gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir trotz der pandemischen Krise dafür sorgen, dass Teilhabe in unserer Gesellschaft möglich ist, etwa über den Arbeitsmarkt oder mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und bei der Digitalisierung“.

Hintergrund

In Brandenburg leben rund 508.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 335.000 mit einer Schwerbehinderung.

Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention weiter konsequent umzusetzen und gemeinsam mit allen Partnern der Selbsthilfe und Interessensvertretungen den Weg für eine inklusive Gesellschaft weiter zu ebnen, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe in Brandenburg zu ermöglichen.

Der ehrenamtlich tätige Landesbehindertenbeirat unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen.

Der Landesbehindertenbeirat berät die Landesregierung und die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in allen Angelegenheiten und ist berechtigt, Empfehlungen zu geben. Er soll von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, angehört werden.