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30 Jahre Landesamt für Soziales und Versorgung

Ministerin Nonnemacher würdigt Arbeit und dankt allen LASV-Beschäftigten

- Erschienen am 02.09.2021 - Presemitteilung 487/2021

Es ist der größte soziale Dienstleister für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: Seit 30 Jahren setzt sich das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Brandenburg für Menschen ein, die Unterstützung benötigen. Die Arbeitsschwerpunkte sind: Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, Aufsicht für unterstützende Wohnformen, berufliche und soziale Teilhabe und Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Pflegeberufe, Kostenerstattungen und Zuwendungen. Sozialministerin Ursula Nonnemacher und Staatssekretär Michael Ranft dankten heute in Cottbus anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der LASV-Präsidentin Liane Klocek und allen Beschäftigten des LASV für ihren Einsatz und würdigten ihre Arbeit.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Das LASV hat sich in den 30 Jahren seit seiner Gründung am 15. März 1991 zu einer modernen, effizienten und transparent arbeitenden Behörde entwickelt, die dazu beiträgt, die Sozialpolitik des Landes erfolgreich umzusetzen. Das Landesamt ist ein echter Dienstleister und Servicepartner, der vor allem individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität gewährleistet. Bürgernah, zuverlässig und modern. Das ist eine Brandenburger Erfolgsgeschichte. Auf die dreißigjährige Geschichte dürfen alle Beschäftigten sehr stolz sein. Kaum eine andere Behörde setzt für mich den Leitgedanken ,Den Menschen nah‘ so vollumfänglich um wie das LASV.“

LASV-Präsidentin Liane Klocek: „Uns ist heute noch einmal bewusst geworden, mit welchem Tempo sich die soziale Infrastruktur, das Leistungsrecht und damit unsere Aufgaben in den letzten 30 Jahren entwickelt haben. Es war nicht immer leicht, aber ich bin stolz auf die Kompetenz und die Einsatzfreude sowohl unserer ehemaligen als auch aktuell rund 430 Beschäftigten an den Standorten Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus. Sie haben sich von Anbeginn sehr engagiert und motiviert vor allem um individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen gekümmert.“

Das LASV ist für die Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig sowie als Erstattungsbehörde im Bereich der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und sozialen Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderte Personen sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus nimmt die Behörde Aufgaben eines überörtlichen Trägers der Sozial- und Eingliederungshilfe sowie eines Integrationsamtes wahr.

Wichtige Arbeitsschwerpunkte der Landesbehörde sind die Beratung und Versorgung im Sozialen Entschädigungsrecht sowie die Prüfung und Beratung von unterstützenden Wohnformen. Im Bereich der Familienpolitik des Landes ist das LASV u. a. für die Förderung der Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, für die finanzielle Umsetzung der Landesprogramme zur Kinderwunschbehandlung und zur Förderung von Familienzentren und für die Gewährung von Ferienzuschüssen für Familien mit geringem Einkommen zuständig. Das LASV ist Bewilligungsbehörde im Bereich der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, der sozialen Landesverbände, für innovative soziale Projekte und für Projekte im Bereich der Armutsbekämpfung, insbesondere von Kinderarmut.

In der Corona-Pandemie hat das LASV zusätzliche Aufgaben übernommen. Die Impfstrategie des Landes wird haushaltsmäßig vom LASV umgesetzt. Und das Landesamt hat am 1. Mai 2021 die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge auf Erstattungsleistungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes übernommen.

Ministerin Nonnemacher: „Das Aufgabenspektrum ist vielfältig und anspruchsvoll. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tägliches Engagement und ihre hohe Kompetenz in der Bearbeitung des umfangreichen Spektrums menschlicher Fürsorge. Sehr viele Brandenburgerinnen und Brandenburger profitieren direkt von ihrer Arbeit. Uns ist sehr bewusst, dass die Anforderungen gestiegen und die Aufgaben mehr geworden sind.“

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Internet: https://lasv.brandenburg.de