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20 neue Plätze im Maßregelvollzug

Gesundheitsstaatssekretär Wahl spricht Grußwort beim Richtfest in Eberswalde / Ministerium fördert Bauprojekt zur Schaffung einer Offenen Station mit rund 10,2 Millionen Euro

- Erschienen am 03.07.2025 - Presemitteilung 080/2025

Das Land Brandenburg sorgt für Entlastung bei der angespannten Belegungssituation im Maßregelvollzug. Derzeit wird auf dem Gelände des GLG Martin Gropius Krankenhauses in Eberswalde (Barnim) das Haus 29 saniert und darin eine Offene Station mit rund 20 zusätzlichen Plätzen und neuen Therapiemöglichkeiten für die ans Krankenhaus angeschlossene Klinik für forensische Psychiatrie Eberswalde geschaffen. Der Standort Eberswalde ist eine von zwei Maßregelvollzugskliniken im Land Brandenburg. Der Neubau wird vom Gesundheitsministerium mit rund 10,2 Millionen Euro gefördert und soll die partielle Überbelegung am Standort verringern helfen. Am heutigen Donnerstag wurde Richtfest für das Projekt gefeiert, die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2026 geplant. Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl hob die Bedeutung der Maßnahme für den Maßregelvollzug im Land Brandenburg hervor.

Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl sagte in Eberswalde: „Das Haus 29 wird beispielhaft zeigen, wie der Maßregelvollzug der Zukunft aussehen kann. Bei psychisch erkrankten Menschen braucht es die bestmögliche therapeutische Versorgung. Nur dann kann die vorrangige Sicherheit der Gesellschaft einerseits, aber auch die Chance der Patienten auf Heilung und Resozialisation ermöglicht werden. Besonders offene Stationen, wie diese hier, brauchen eine engere Verzahnung der Forensik mit der Allgemeinpsychiatrie und auch mit der Eingliederungshilfe. Das Haus 29 wird Sicherheit gewährleisten, aber auch für Menschen die Perspektive für einen Neuanfang liefern, die sonst keinen hätten.“

Sylvia Markl, Verwaltungsdirektorin des gesamten Martin Gropius Krankenhauses in Eberswalde: „2025 ist für uns ein besonderes Jahr. Wir feiern in diesem Jahr unser 160-jähriges Bestehen als Gesundheitsdienstleister in der Region, wir haben zusätzlich das Zertifikat des Attraktiven Arbeitgebers erhalten und heute können wir das Richtfest für diese offene Station mit unseren Mitarbeitern und Gästen feiern. Nach diversen Jahren und Projekten geht mit dieser Baumaßnahme für unseren Chefarzt Herrn Loos und der ehemaligen Chefärztin Frau Stroske ein Traum in Erfüllung. Dieses Konzept wird bereits mit Erfolg erprobt und erleichtert die Prozesse. Jeder Traum kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn dieser finanziert wird und Teamplayer unermüdlich an der Umsetzung arbeiten. Für eine gute Patientenversorgung ist das gesamte Team entscheidend. Daher spreche ich im Namen der Geschäftsführung und der Krankenhausleitung unser Dankeschön an unsere Mitarbeiter aus. Sie sind es, die in Summe ihrer Tätigkeiten und ihres Engagements den Behandlungserfolg – täglich – sicherstellen. Wir wissen, dass es viele Herausforderungen gibt, die es zu lösen gilt. Daher genießen wir heute dieses Event, um Danke zu sagen. Ein weiterer Dank geht an die Teams des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Landesamts für Soziales und Versorgung. Denn ohne deren Unterstützung würde es diesen Bau nicht geben. Wir bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit, die wir Leistungserbringer benötigen und die nicht selbstverständlich ist.“

Unter einer Offenen Station im Maßregelvollzug versteht man eine Station außerhalb des gesicherten, stationären Bereichs, in der unter kontrollierten Bedingungen eine Integrierung in die Gesellschaft erprobt werden kann. Patientinnen und Patienten haben dort mehr Freiheiten als im stationären Bereich. Während die Patienten mit der Erprobung bereits im geschlossenen Bereich beginnen, stellt die Unterbringung in der offenen Station die nächste Phase vor der Entlassung dar. Die Patienten befinden sich bereits in der beruflichen Ausbildung und gehen einer Beschäftigung nach.

Die Station hat den Charakter einer Wohngruppe, die von den Mitarbeitern des multi-professionellen Teams unterstützt wird. Letztere prüfen zudem, dass die geltenden Regeln konsequent eingehalten werden. In der offenen Station bewohnen die Patienten Einzelzimmer und können sich selbst versorgen, um sich auf das Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Offene Stationen ermöglichen es den Behandelnden, problematisches alltagsspezifisches Verhalten von Patientinnen und Patienten besser einschätzen und eine Resozialisierung enger begleiten zu können.

Hintergrund

Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder. Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG).

In Brandenburg gibt es zwei Maßregelvollzugskliniken: die forensischen Kliniken in Eberswalde und Brandenburg/Havel. Die Fachaufsicht hat das Gesundheitsministerium inne.

Die Aufsichtsbehörden des Landes Brandenburg üben gemäß § 43 BbgPsychKG die staatliche Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Brandenburg aus. Das Land Brandenburg ist weiterhin Kostenträger des Maßregelvollzugs und vereinbart mit den Trägern die Höhe der Vergütung.

In einem psychiatrischen Krankenhaus werden Menschen untergebracht, die eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch

im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben, wenn von ihnen weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind (§ 63 StGB) oder infolge einer Alkohol- oder Drogensucht begangen haben, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihrer Krankheit erhebliche rechtswidrige Taten begehen werden (§ 64 StGB).

Im vergangenen Jahr gab es 68 Aufnahmen in den Maßregelvollzug, 66 Untergebrachte wurden entlassen.

Der Maßregelvollzug im Land Brandenburg verfügt aktuell über 269 reguläre Plätze, mit 152 entfallen die meisten davon auf die Einrichtung in Eberswalde. Die durchschnittliche Belegung lag im vergangenen Jahr bei 307 Personen, wobei darunter sowohl Patienten in der geschlossenen Unterbringung wie auch in der offenen Unterbringung außerhalb der Klinik fallen. Das entspricht einer Überbelegung von durchschnittlich gut 14 Prozent.

Um die Kapazitäten dem Bedarf auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit den Krankenhausträgern anzupassen, finanziert das Land Brandenburg weitere Baumaßnahmen. So werden am Standort Brandenburg/Havel durch Umbaumaßnahmen insgesamt sechs Plätze im stationären Bereich für Unterbringungen gemäß § 63 StGB geschaffen.