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Gesundheitsministerin Müller fordert Änderungen am „kleinen Sparpaket“

Gesundheitsministerin Müller informiert im Gesundheitsausschuss des Landtages über den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform und stellt Vorschläge zum Vermitt-lungsausschuss zum „kleinen Sparpaket“ vor

- Erschienen am 03.12.2025 - Presemitteilung 171/2025

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller fordert eine Überarbeitung des sogenannten „kleinen Sparpakets“ der Bundesregierung und setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Das betonte sie heute im Gesundheitsausschuss des Landtages. Dort berichtete sie über den aktuellen Stand der Krankenhausreform in Brandenburg. Mit dem „kleinen Sparpaket“ will die Bundesregierung die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren, auf Kosten der Krankenhäuser. Die Bundesregierung will jährlich bis zu 1,8 Milliarden Euro durch begrenzte Vergütungsanstiege in Krankenhäusern einsparen. Scharfe Kritik gibt es deshalb von den Ländern, die das Vorhaben am 21. November im Bundesrat stoppten und den Vermittlungsausschuss anriefen. Mit einem Brief mit konkreten Vorschlägen hat sich Ministerin Müller an Bundesabgeordnete gewandt.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Diese drastische Kürzung würde die Krankenhäuser in einer ohnehin schwierigen Zeit hart treffen. Wir können die Lage der Krankenhäuser mitten im größten Transformationsprozess doch nicht noch weiter verschärfen! Es bestünde die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung. Und das gefährdet die Qualität der medizinischen Versorgung. Kliniken sind essenziell für die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung und damit ein Anker der Daseinsvorsorge. Deshalb ist jede Kürzung für die ohnehin finanziell angeschlagenen Kliniken kritisch zu sehen. Entscheidend ist deshalb jetzt, dass im Vermittlungsausschuss diese Ausgabenbremse abgewendet wird. Wir fordern, dass die vorgesehene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 revidiert wird und stattdessen andere, zielführendere Maßnahmen zur Stärkung der GKV und zur Entlastung der Krankenhäuser umgesetzt werden.“

Ministerin Müller schlägt folgende Maßnahmen für den Vermittlungsausschuss vor:

  • Versicherungsfremde Leistungen der GKV: Derzeit belaufen sich die Kosten versicherungsfremder Leistungen auf über 70 Milliarden Euro. Dazu gehört unter anderem die auskömmliche Finanzierung der Beiträge für SGB II-Leistungsbezieher. Hier sollten Krankenkassen bedarfsgerechte Beiträge erhalten, damit die GKV- Finanzen stabilisiert werden. 
  • Geringe Besteuerung von Arzneimitteln: Schon seit langem steht die Debatte im Raum, dass die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel gesenkt werden soll. Dies wäre ebenfalls eine relevante Maßnahme zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, da die Krankenkassen mit dieser Maßnahme eine Ersparnis von ca. vier bis sieben Milliarden Euro erzielen könnten. 
  • Bereinigung von Doppelvergütungen: Mit einer Bereinigung der ärztlichen Gesamtvergütung um Doppelvergütungen, welche aus der Förderung von Terminvergaben bei Fachärzten resultieren, wäre eine Einsparung von 400 Millionen Euro möglich. 
  • Befristete Erhöhung des Herstellerabschlags: Derzeit beträgt der generelle Herstellerabschlag, ein Rabatt auf den Herstellerabgabepreis, den pharmazeutische Unternehmer den gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel gewähren müssen, sieben Prozent. In der Vergangenheit wurde der Herstellerabschlag für begrenzte Zeiträume angehoben; die letzte Anhebung erfolge zuletzt 2023 auf 12 Prozent. Mit einer Erhöhung von sieben auf 9,5 Prozent könnten 750 Millionen Euro eingespart werden. 

Gesundheitsministerin Müller betont: „Es ist unstrittig, dass wir den Druck auf die Krankenkassenbeiträge mindern müssen - aber nicht auf dem Rücken der Krankenhäuser. Es darf nicht am falschen Ende gespart werden! Wir müssen einen Ausgleich finden, der weder die Kliniklandschaft noch die Beitragszahler übermäßig belastet. Der Vermittlungsausschuss ist der richtige Weg, um in diesem komplexen Spannungsfeld eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl die Finanzen der Krankenversicherung stabilisiert als auch die Zukunft unserer Krankenhäuser sichert.“

Gesundheitsministerin Müller appelliert in ihrem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die vorgeschlagenen Maßnahmen aufzugreifen.