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Maßregelvollzug: Beschäftigungsverhältnisse der ärztlichen Leitung der Klinik für forensische Psychiatrie Brandenburg mit sofortiger Wirkung beendet

- Erschienen am 04.12.2025 - Presemitteilung 174/2025

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Beschäftigungsverhältnisse der ärztlichen Leitung der Klinik für forensische Psychiatrie des Asklepios Fachklinikums Brandenburg mit sofortiger Wirkung beendet.

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem gravierenden Vorfall im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel. Dieser Vorfall wurde dem Ministerium (MGS) sowie dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zeitgleich am 3. November 2025 gemeldet.

Das LAVG hat in enger Abstimmung mit dem MGS unverzüglich Maßnahmen zur schnellen Aufklärung ergriffen und am 4. November sowie am 6. November vor Ort in der betroffenen Klinik anlassbezogene Prüfungen durchgeführt.

Das MGS hat am 10. November 2025 den gesamten Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam angezeigt (Strafanzeige).

Weitere Angaben zum Vorfall kann das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht machen.

Hintergrund zum Maßregelvollzug

Die Klinik für forensische Psychiatrie des Asklepios Fachklinikums Brandenburg verfügt über eine Kapazität von derzeit 131 Plätzen zur Unterbringung von Patientinnen und Patienten gemäß § 63 StGB. Dieser Paragraf bezieht sich auf Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben, und zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung weitere erhebliche Straftaten begehen werden und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Außerdem sind weitere Patienten nach anderen Rechtsgrundlagen untergebracht insbesondere nach § 126a StPO. Hiernach wird eine einstweilige Unterbringung für den Fall ermöglicht, dass die öffentliche Sicherheit es erfordert und dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird.

Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder. Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG). Durch den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung sollen die untergebrachten Personen soweit möglich geheilt oder ihr Zustand soweit gebessert werden, dass er nicht mehr gefährlich ist.

In Brandenburg gibt es zwei Maßregelvollzugskliniken mit einer Gesamtkapazität von 283 Plätzen: die forensischen Kliniken in Eberswalde und in Brandenburg an der Havel. Das MGS übt im Land Brandenburg die oberste Fachaufsicht über den Maßregelvollzug aus, die Fachaufsicht über die Einrichtungen obliegt dem LAVG. Das MGS ist Arbeitgeber der ärztlichen Leitungen.