Landesbeauftragte: „Genitalverstümmelung ist auch in Brandenburg ein Thema“
Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung
- Erschienen am - PresemitteilungWeltweit wird morgen (6. Februar) der Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung (FGM_C) begangen. Gemeinsam machen die Landesgleichstellungsbeauftragte, Manuela Dörnenburg, und die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier, darauf aufmerksam, dass auch in Brandenburg lebende Frauen und Mädchen von diesem fatalen Eingriff in die körperliche und seelische Unversehrtheit bedroht sind.
Genitalverstümmelung prägt das Leben der betroffenen Frauen und Mädchen lange über die traumatische und schmerzhafte Erfahrung hinaus. Die Folgen können physische Beschwerden, Infektionen und Komplikationen bei Geburten sein. Die psychologischen Auswirkungen bestimmen nicht selten das ganze Leben. Umso wichtiger ist es, dass Fachkräfte wie Ärztinnen und Ärzte, sozialpädagogisches Personal, aber auch Hebammen Kenntnisse zum Umgang mit betroffenen Frauen und Mädchen besitzen.
Ausgehend vom Runden Tisch „Stopp FGM_C in Berlin-Brandenburg“, an dem auch die Landesgleichstellungsbeauftragte beteiligt ist, wurde im vergangenen Jahr ein Leitfaden für Hebammen zum Thema Genitalverstümmelung erarbeitet. Mit dem Leitfaden sollen Handlungskompetenzen von Hebammen im Umgang mit FGM_C erweitert und gestärkt werden. Er vermittelt sowohl Grundlagenwissen als auch praktische Handlungsempfehlungen für Geburtshelferinnen. Die Publikation beinhaltet außerdem eine Übersicht von thematisch spezialisierten Ansprechpersonen und Einrichtungen.
Manuela Dörnenburg: „Bei der Erarbeitung des Leitfadens und besonders der Übersicht der Hilfsangebote sind auch Leerstellen deutlich geworden. In der Fläche fehlt es oft noch an Angeboten. Dabei leben betroffene Frauen und Mädchen nicht nur in Städten und der Metropolregion. In Brandenburg müssen wir daran arbeiten, dass sich die betroffenen Frauen gegenseitig stärken. Dafür setzen wir uns auch 2022 weiterhin ein.“
Für Brandenburg liegen bisher keine validen Daten darüber vor, wie viele Frauen und Mädchen diesen schrecklichen Eingriff über sich ergehen lassen mussten und wie viele gefährdet sind. Viele Eingriffe finden in den Herkunftsländern statt. Abhilfe soll der Schutzbrief der Bundesregierung schaffen, der in diversen Sprachen über die Strafbarkeit des Eingriffes informiert, die auch dann vorliegt, wenn er im Ausland durchgeführt wurde. Es droht beispielsweise der Verlust des Aufenthaltstitels.
Dr. Doris Lemmermeier: „Auch im Land Brandenburg ist das Thema Genitalverstümmelung immer noch ein Tabu und dadurch ist darüber viel zu wenig bekannt – in der Aufnahmegesellschaft wie auch in den Communities. Um dies zu ändern, sind Angebote zur Weiterbildung und Sensibilisierung zu diesem Thema, wie wir sie auf den Weg bringen konnten, ganz entscheidend. Ich bin froh, dass diese Arbeit auch 2022 weiter fortgeführt werden kann“
Die beiden Landesbeauftragten förderten 2021 digitale Seminare der Gesellschaft für Inklusion und Soziale Arbeit e.V. (ISA e.V.) mit Dr. Idah Nabateregga, die zum Thema FGM_C promovierte und doziert. In den Kursen ging es u.a. darum, Grundsatzinformationen zu vermitteln, Risikofaktoren zu erkennen, für die Beratung zu sensibilisieren und Berührungsängste abzubauen.
Der Tag gegen Genitalverstümmelung wurde erstmals 2003 von Stella Obasanjo, der Frau des damaligen Staatspräsidenten von Nigeria, ausgerufen und 2012 von der UN-Menschenrechtskommission zum internationalen Gedenktag erklärt. Laut UNICEF sind weltweit mehr als 130 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen (https://data.unicef.org/resources/no-time-to-lose-on-child-marriage-and-female-genital-mutilationcutting/).
Der Hebammenleitfaden ist zu bestellen unter: https://www.fpz-berlin.de/Pressemitteilung-Bundesweit-erster-Leitfaden-fuer-Hebammen-im-Umgang-mit-FGM_C-981237.html