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Gesundheitsministerin Müller fordert bestehende Unterdeckungen im Morbi-RSA zu beseitigen

Gesundheitsausschuss des Bundesrates befasst sich mit Entschließungsantrag zur „Modernisierung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“

- Erschienen am 05.03.2025 - Presemitteilung 021/2025

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) soll modernisiert werden. Er ist das Verteilungsinstrument für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Krankenkassen und soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen, indem er die unterschiedlich zwischen den Krankenkassen verteilten Ausgaberisiken, wie zum Beispiel das Alter, Geschlecht und die Erkrankungen der Versicherten, in gewissen Maße ausgleicht. Damit soll auch vermieden werden, dass Krankenkassen bevorzugt junge und gesunde Versicherte werben. Denn ältere, kränkere Versicherte verursachen im Durchschnitt höhere Kosten. Diese sind oft nicht von den Finanzzuweisungen aus dem Morbi-RSA gedeckt. Krankenkassen mit besonders vielen älteren und kränkeren Versicherten erhalten deshalb nicht die Finanzmittel, die sie für die Betreuung dieser Versicherten benötigen (sogenannte Unterdeckungen). Der im Jahr 2009 eingeführte Morbi-RSA hat sich zwar grundsätzlich bewährt, ist allerdings in seiner konkreten Ausgestaltung immer bürokratischer und zugleich intransparenter geworden. Mit einem Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg wird im Bundesrat nun die Forderung nach einer Modernisierung des Morbi-RSA auf den Weg gebracht. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller begrüßt diesen Vorstoß, sieht aber weitergehenden Handlungsbedarf. Mit einem ergänzenden Antrag will sie erreichen, dass bestehende finanzielle Benachteiligungen der Krankenkassen, die besonders viele Menschen aus vulnerablen Gruppen versichern, beseitigt werden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates befasst sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Entschließungsantrag (Drucksache 63/25). Brandenburg hat eine Änderung vorgeschlagen. Damit soll die Entschließung um folgenden Punkt ergänzt werden: „Es sind Überlegungen anzustellen, wie die derzeit im Morbi-RSA vorhandene Unterdeckung bei vulnerablen Versichertengruppen beseitigt werden kann. Hierbei ist zu überprüfen, inwieweit die Risikogruppen für Beziehende von Erwerbsminderungsrente wieder eingeführt und zusätzliche sozioökonomische Merkmale (Bezug von Bürgergeld, Pflegebedürftigkeit, Härtefälle) neu in den RSA-Datensatz aufgenommen werden sollten.“

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt dazu: „Der Morbi-RSA erfüllt nicht mehr seine Funktion, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Die bestehenden Unterdeckungen sind für die Krankenkassen, die besonders viele Pflegebedürftige und ältere, kränkere Menschen versichern, ein klarer Wettbewerbsnachteil. Sie zahlen drauf. Deshalb haben derzeit die großen Versorgerkassen mit einer älteren Versichertenklientel auch stärkere Beitragssatzsteigerungen zu verzeichnen. Verschiedene Studien zeigen, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Ausgaben für sogenannte vulnerable Gruppen bei weitem nicht decken. Zu diesen vulnerablen Gruppen zählen Pflegebedürftige, Bürgergeld-Beziehende, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sowie Zuzahlungsbefreite. Allen vier Bevölkerungsgruppen gemein ist eine hohe Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bei gleichzeitig geringen Beiträgen. Hinzu kommt bei den Pflegebedürftigen und den Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern ein hohes Morbiditätsrisiko. Diese Faktoren werden jedoch im Morbi-RSA nicht ausreichend berücksichtigt, der sich ausschließlich auf Diagnosen stützt. Auch die durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz erfolgten Neuerungen, also der Übergang zu einem ‚Vollmodell‘ der berücksichtigten Krankheiten, die neu geschaffene Regionalkomponente oder der wieder eingeführte Risikopool, haben die bestehenden Unterdeckungen nicht kompensiert. Das müssen wir ändern. Der Morbi-RSA muss nicht nur modernisiert, sondern auch fairer werden, damit wir das System der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren können.“

Hintergrund

Seit 1994 gibt es einen Ausgleich dieser Risikounterschiede zwischen den Krankenkassen, den sogenannten Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA). Dieser wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2009 neu ausgestaltet und darüber hinaus durch die gleichzeitige Einführung des Gesundheitsfonds vereinfacht: Im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) wurde seitdem neben den Merkmalen Alter, Geschlecht, Bezug einer Erwerbsminderungsrente und Anspruch auf Krankengeld auch der unterschiedlich hohe Versorgungsbedarf von Versicherten mit einer kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheit berücksichtigt.

Mit dem am 1. April 2020 in Kraft getretenen Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) wurde der Morbi-RSA insoweit weiterentwickelt, als dass eine Regionalkomponente eingeführt wurde und seitdem alle Krankheiten im RSA berücksichtigt werden (sogenanntes Vollmodell). Außerdem wurde ein Risikopool für Hochkostenfälle eingeführt, Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel werden versichertenindividuell im RSA berücksichtigt und das Kriterium der Erwerbsminderung wurde als gesondertes Risikomerkmal für die Bemessung der Finanzzuweisungen gestrichen.