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Ministerin Müller: „40 Millionen Euro zusätzlich für die Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung“

Gesundheitsministerin Müller informiert im Gesundheitsausschuss des Landtages über den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform – Landesregierung investiert in die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – Wichtige Änderungen im Krankenhausrefor-manpassungsgesetz gefordert

- Erschienen am 05.11.2025 - Presemitteilung 153/2025
Ministerin Britta Müller im Gesundheitsausschuss

Die Landesregierung investiert 40 Millionen Euro für die Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. „Das ist ein ganz wichtiges Signal für die Menschen im Land Brandenburg und ein Erfolg unserer Gesundheitspolitik. Wir stellen noch einmal mehr Geld für den Ausbau der medizinischen Versorgung zur Verfügung. Dieses Geld kommt direkt bei den Menschen an – wie zum Beispiel in Wittstock/Dosse. Dort entsteht ein neues Medizinisches Versorgungszentrum mit einem umfassenden Angebot, um auch in Zukunft eine sichere und gute Versorgung zu gewährleisten“, erklärte Gesundheitsministerin Britta Müller heute im Gesundheitsausschuss des Landtages. Dort berichtete sie über den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg, darunter das Antragsverfahren für den Transformationsfonds sowie die Forderungen zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG), der am 21. November im Bundesrat eingebracht wird.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Die Umsetzung der Krankenhausreform wird auch in Brandenburg zu Veränderungen führen, die auch neue Chancen für eine bessere Patientenversorgung eröffnen. Das zeigt zum Beispiel Seelow, wo zukünftig ambulante und stationäre Angebote sinnvoll miteinander verzahnt werden. Durch stärkere Kooperation und eine bessere Arbeitsteilung entstehen zukunftsfähige Modelle der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Auch in Wittstock/Dosse wird die stationäre Versorgung in der Region mit bedarfsgerechten ambulanten Angeboten der Grund- und Notfallversorgung am Standort verknüpft werden können. Entscheidend für den Erfolg sind die passenden Instrumente für die Krankenhausplanung, für die die Länder verantwortlich sind. Unsere Planungshoheit darf vom Bund nicht eingeschränkt werden. Wir brauchen Beinfreiheit! Im Bundesrat werden wir deshalb mit eigenen Anträgen für Änderungen im KHAG eintreten.“

Ministerin Müller weiter: „Wir brauchen im KHAG dringend mehr Ausnahmeregelungen sowie erweiterte Entscheidungskompetenzen bei der Zuteilung der neuen Leistungsgruppen. Darüber hinaus muss die Umsetzung der Umstrukturierungsprozesse mehr Zeit erhalten, da umfangreiche Baumaßnahmen nicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden können. Daher ist mehr zeitliche Flexibilität für Ausnahmegenehmigungen notwendig.“

Bundesrat

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat das Bundeskabinett, nicht wie vorgesehen am 10. September 2025 passiert. Erst die angepasste Fassung vom 4. Oktober fand am 8. Oktober 2025 die Zustimmung des Bundeskabinetts. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf im Bundesratsverfahren. Die Änderungsanträge der Länder werden derzeit in den Bundesratsausschüssen abgestimmt. Der erste Durchgang folgt im Bundesrat am 21. November 2025.

Gesundheitsministerin Müller kritisiert: „Es handelt sich beim KHAG nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Entscheidende Änderungen werden deshalb nur im Bundestag zu erwarten sein. Neu mit dem KHAG ist der Einbezug der Tageskliniken in die Leistungsgruppensystematik. Dies lehnen wir klar ab. Dass die Qualitätskriterien auch in Tageskliniken zu den Betriebszeiten umgesetzt werden sollen, ist nicht sachgerecht. Ausnahmen sind zudem weiterhin nur einmalig möglich. Ältere Fassungen des KHAG sahen eine weitere Befristung vor. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Konzentrationsprojekte auch notwendig.“

Transformationsfonds

Gesundheitsministerin Müller erklärte im Ausschuss: „Bei der Finanzierung des Transformationsfonds gibt es ebenfalls eine wichtige Änderung. Der bisherige Betrag von 25 Milliarden Euro, der aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden sollte, wird künftig aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert. Dieser Betrag wurde durch den Bund auf insgesamt 29 Milliarden Euro erhöht. Dies entspricht jährlichen Teilbeträgen von jeweils 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2029 und jeweils 2,5 Milliarden Euro in den Jahren 2030 bis 2035. Für die Entscheidung der Länder, welche Vorhaben aus dem Transformationsfonds gefördert werden sollen, reicht jetzt, dass ein Einvernehmen mit den Kassen lediglich angestrebt wird.“

Der Transformationsfonds ist ein wichtiger Baustein der Krankenhausreform. Mit ihm sollen zum Beispiel Umstrukturierungsprozesse in Krankenhäusern oder die Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen finanziell unterstützt werden. Mit dem Transformationsfonds stehen Brandenburg in den Jahren 2026 bis 2035 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Brandenburger Gesundheitsministerium (MGS) hat ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt; alle Krankenhausträger haben bislang 119 Fördervorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 1,65 Milliarden Euro eingereicht. Zum Stichtag 30. September 2025 hat das Gesundheitsministerium davon die ersten drei Fördervorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 880 Millionen Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angezeigt: dass der Oberhavel Kliniken GmbH, der Elbe-Elster Klinikum GmbH und der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH. Die vorliegenden Unterlagen werden derzeit auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft, um diese bis 31. Dezember 2025 beim BAS als vollständige Anträge einzureichen. Alle weiteren eingereichten Fördervorhaben bleiben im laufenden Verfahren und werden vom MGS geprüft. Die Krankenhausträger haben auch weiterhin die Möglichkeit, Interessensbekundungen bzw. Vorhaben einzureichen.

Zeitplan neuer Krankenhausplan

Das Gesundheitsministerium muss einen neuen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erarbeiten. Über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien vorgegeben. Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes sieht vor, dass die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 sinken soll. Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen nach derzeit geltendem Recht durch die Länder zugewiesen sein.

Mit der Einführung der Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen Fachabteilungen muss der Krankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem ersten Quartal 2026 durchgeführt werden.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es: Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Dabei gilt für jeden Standort: Es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur vor Ort erhalten bleiben.