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Pflege stärken, Chancen schaffen: Neues Pflegefachassistenzgesetz ist ein Meilenstein für Brandenburg

Ministerin Britta Müller begrüßt diesen Schritt ausdrücklich

- Erschienen am 06.08.2025 - Presemitteilung 104/2025

Das Bundeskabinett hat heute das Pflegefachassistenzgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem neuen Gesetz wird erstmals eine bundesweit einheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Die neue Ausbildung soll am 1. Januar 2027 beginnen. Brandenburgs Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Das neue Gesetz ist ein echter Fortschritt – für die Pflege, für die Auszubildenden und für die Einrichtungen. Gerade in Brandenburg, wo wir einen hohen Bedarf an qualifizierten Pflegekräften haben, eröffnet es neue Perspektiven.“

Die neue Pflegefachassistenzausbildung zur Pflegefachassistenzperson dauert 18 Monate und qualifiziert zur eigenständigen Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Anordnung nach Übertragung durch den Arzt oder Weiterübertragung durch eine Pflegefachperson. Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss, in vielen Fällen ist aber auch ein Einstieg ohne Schulabschluss möglich – wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt.

Ministerin Müller betont die Bedeutung für das Flächenland Brandenburg: „Wir erreichen mit diesem Gesetz genau die Menschen, die wir in der Pflege brauchen: Quereinsteigerinnen, berufserfahrene Hilfskräfte und engagierte junge Menschen. Es ist ein niedrigschwelliger, aber hochwertiger Einstieg in einen wichtigen Beruf.“

Besonders begrüßt Brandenburg die im Gesetz vorgesehenen Verkürzungsmöglichkeiten für berufserfahrene Personen. Damit können auch ungelernte, aber erfahrene Kräfte formale Qualifikationen erwerben – ein entscheidender Schritt zur Fachkräftesicherung.

Ein weiterer zentraler Vorteil für Brandenburg: Die neue Pflegefachassistenzausbildung wird tariflich abgesichert und liegt deutlich über dem Pflegemindestlohn. Damit wird der Beruf nicht nur aufgewertet, sondern auch finanziell attraktiver.

Die Pflegefachassistenz ersetzt perspektivisch die bisherigen landesrechtlich geregelten Ausbildungen, etwa in der Altenpflegehilfe. Das bedeutet mehr Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und auch Bürokratieabbau.

„Pflegekräfte verdienen Klarheit, Wertschätzung und gute Ausbildungsbedingungen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein dafür – und eine echte Chance für Brandenburgs Pflegezukunft“, so Ministerin Müller abschließend.

Hintergrund

Seit Anfang 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Durch die Reform des Pflegeberufegesetzes wurden die drei bis dahin getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Berufsausbildung zusammengeführt. Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann oder Pflegefachperson befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Diese Ausbildung dauert drei Jahre. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist es notwendig, auch die bisher landesrechtlich geregelten einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe entsprechend anzupassen.