Erhöhung der Investitionspauschale: Mehr Geld für Pflege- und Gesundheitsschulen
Förderung in Höhe von 500 Euro pro Jahr und besetztem Ausbildungsplatz wird verstetigt
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburgs Pflege- und Gesundheitsschulen bekommen vom Land dauerhaft mehr Geld. Die bislang auf die Jahre 2023 und 2024 befristete Erhöhung der Investitionspauschale von 200 auf 500 Euro pro besetztem Ausbildungsplatz und Jahr wird ab sofort verstetigt. Die entsprechende Änderung der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung (BbgKHEGIPV) ist jetzt in Kraft getreten. Damit haben die Schulen künftig Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Anpassung ist das Ergebnis einer Evaluierung der Ermittlung des Finanzbedarfs der Ausbildungseinrichtungen, der durch die Teuerungen der letzten Jahre stark gestiegen ist. Brandenburg zahlt damit eine Pauschale in gleicher Höhe wie Berlin.
Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller: „In den Pflege- und Gesundheitsschulen des Landes bilden wir die Fachkräfte von morgen aus, die gerade in diesen Branchen händeringend benötigt werden. Indem wir die Investitionspauschalen dauerhaft auf 500 Euro erhöhen, stellen wir die Weichen für Brandenburgs gesundheitliche und pflegerische Zukunft. Die Ausgaben, die die Schulen für Investitionen tätigen müssen, sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dieser Tatsache tragen wir als Land jetzt Rechnung. Um motivierte und engagierte Fachkräfte auszubilden, brauchen wir attraktive Rahmenbedingungen. Dazu zählen nicht zuletzt Schulgebäude, die optisch und technisch modernen Standards genügen.“
In Brandenburg sind aktuell 43 Pflege- und Gesundheitsschulen anerkannt, davon sind 26 Schulen im Krankenhausplan und damit an ein Krankenhaus angebunden. Sieben Schulen sind ohne Anbindung an ein Krankenhaus (bisherige Altenpflegeschulen). Die Schulen verfügen über eine Gesamtkapazität von etwa 7.700 Ausbildungsplätzen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen, wovon sich aktuell rund 4.000 Schülerinnen und Schüler in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann befinden.
Schulen, die an ein Krankenhaus angebunden sind, werden in Deutschland über das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes refinanziert. Den Bundesländern obliegt die Finanzierung der Investitionen für die Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Somit haben nur Schulen, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung.
Die Förderung von Investitionskosten erfüllt das Land Brandenburg für die Schulen mit Krankenhausanbindung auf Grundlage der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung. Für die Förderung investiver Maßnahmen der insgesamt sieben Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage; das ist – aus Gründen der Gleichbehandlung – bislang eine freiwillige Leistung des Landes. Die Pflege- und Gesundheitsschulen erhalten die Investitionspauschale für notwendige Investitionen und Reinvestitionen.
Die Förderungen dienen dem Zweck durch moderne und gut ausgestattete Schulen im Land eine flächendeckende, regionale, qualitativ hochwertige Ausbildung in der Pflege- und den Gesundheitsberufen zu ermöglichen.
Link
Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung): https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkhegipv