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Gesundheitsministerium veröffentlicht Ergebnisse der Versorgungsbedarfsanalysen

Daten unterstützen die Krankenhausplanung

- Erschienen am 07.05.2025 - Presemitteilung 048/2025

Gesundheitsministerin Britta Müller stellte heute im Gesundheitsausschuss des Landtages Ergebnisse der „Versorgungsbedarfsanalysen für die Gesundheitsregionen Brandenburgs“ vor. Die Versorgungsbedarfsanalysen wurden im Auftrag des Gesundheitsministeriums von Forschungs- und Beratungsunternehmen erarbeitet und enthalten Prognosen der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und des erwarteten Potenzials zur ambulanten Behandlung. Diese fundierte Datenbasis ist eine Grundlage der neuen Krankenhausplanung und damit ein Baustein bei der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg. Die Daten wurden bereits im März bei den fünf Regionalkonferenzen als Grundlage für den Austausch mit den Akteuren vor Ort vorgestellt. Jetzt sind sie auch auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.

  • Daten zeigen deutlichen Rückgang des Bedarfs an vollstationärer Versorgung bis 2030
  • Ambulantisierung reduziert den Bedarf an vollstationärer Versorgung
  • Ambulantisierungspotenzial liegt bei 25 bis 29 Prozent der Krankenhausfälle

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Die zunehmende Zahl älterer Menschen ist ein wichtiger Faktor im demografischen Wandel. Damit wird der Bevölkerungsanteil mit einem höheren Versorgungsbedarf größer, der Bedarf an fachärztlichen Leistungen steigt. Dank des medizinischen Fortschritts verbessern sich aber gleichzeitig die Behandlungsmöglichkeiten immer weiter. Zum Beispiel können durch minimalinvasive Eingriffe Behandlungen, die bislang vollstationär erfolgen mussten, immer häufiger ambulant durchgeführt werden. Die Ambulantisierung reduziert den Bedarf an vollstationärer Versorgung. Eine Stärkung der ambulanten Versorgung ist für die Patientinnen und Patienten, die nicht zwingend stationär aufgenommen werden müssen, medizinisch sinnvoller und auch wirtschaftlicher. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Versorgungsstrukturen an die geänderten Bedarfe anpassen. Und der demografische Wandel macht auch vor der Ärzteschaft nicht halt. Die Daten zeigen, dass viele Ärztinnen und Ärzte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Veränderte Rahmenbedingungen machen – verstärkt durch die Krankenhausreform des Bundes – Anpassungen in den Krankenhausstrukturen unumgänglich.“

Im Vordergrund stehe die Frage, wie auch in Zukunft flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung bei zunehmendem Fachkräftebedarf aufrechterhalten werden kann. „Notwendig sind eine Konzentration von komplexen Leistungen, stärkere Kooperationen und Ambulantisierung. Wir müssen die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen, digitale Möglichkeiten ausschöpfen und auch die Patientensteuerung verbessern. Viele Fälle, die heute noch zuerst in der Notaufnahme in Krankenhäusern aufgenommen werden, könnten ambulant in einer Praxis behandelt werden. Die Zukunft der Versorgung ist ‚ambulant vor stationär‘. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen zum Wohl der Patientinnen und Patienten stärker kooperieren. Dafür werden wir gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren der Versorgung die Voraussetzungen schaffen und die passenden Instrumente entwickeln. So können wir die Versorgungsqualität sichern. Da die Grenzen zwischen dem stationären und dem ambulanten Versorgungsbereich zunehmend durchlässiger werden, ist langfristig eine bedarfsgerechte sektorenübergreifende Planung erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass bedarfsnotwendige Leistungen und ärztliche Versorgung flächendeckend gesichert sind“, so Ministerin Müller.

Brandenburg hat sich frühzeitig und umfassend auf den Transformationsprozess vorbereitet und spezialisierte Forschungs- und Beratungsunternehmen beauftragt, fundierte Daten zu erheben. Die Versorgungsbedarfsanalysen wurden im Auftrag des Gesundheitsministeriums vom IGES Institut zusammen mit „AGENON – Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen“ erarbeitet.

Die Datensätze enthalten Gegenüberstellungen des aktuellen und des demografieabhängigen zukünftigen Versorgungsbedarfs in den für die Krankenhausplanung maßgeblichen fünf Versorgungsregionen des Landes Brandenburg und betrachten eine mögliche Ambulantisierung stationärer Leistungen als weiteren Einflussfaktor auf den zukünftigen Versorgungsbedarf. Ausgehend von den bestehenden Strukturen und Kapazitäten können so alternative Lösungen entwickelt werden.

Beantragung von Leistungsgruppen

Durch die Krankenhausreform des Bundes wird die Krankenhausplanung und -vergütung zentrale Änderungen erfahren. So wird eine Umstellung der Krankenhausplanung auf eine Leistungsplanung und folglich die Vergabe von neuen Versorgungsaufträgen notwendig werden, was im Land Brandenburg im Rahmen eines Fünften Krankenhausplanes umgesetzt werden wird. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren.

Der nächste Schritt ist das Antragsverfahren, in dem die Krankenhäuser angeben können, welche Leistungsgruppen sie künftig erbringen wollen. In Brandenburg sollen sich die Kliniken im Mai für dieses Verfahren registrieren können. Ab Juli folgt die Beauftragung des Medizinischen Dienst Brandenburg zur Begutachtung der beantragten Leistungsgruppen. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen zugewiesen sein. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Link

Ergebnisse der Versorgungsbedarfsanalysen sind auf der Internetseite des Ministeriums zum Download eingestellt: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/gesundheit/umsetzung-der-krankenhausreform/versorgungsbedarfsanalysen/