Gesundheit vor Ort sichern – Gespräche über Versorgung in Wittstock/Dosse
Gesundheitsministerin Britta Müller sprach mit KMG-Vorstand über die Zukunft des Standorts Wittstock/Dosse
- Erschienen am - PresemitteilungGesundheitsministerin Britta Müller und der Vorstand der KMG Kliniken haben am Mittwochabend (6. August) über die Zukunft des Standorts Wittstock/Dosse gesprochen. Hintergrund ist die geplante Schließung des Krankenhauses zum 1. Januar 2027 aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Zuge der Krankenhausreform. Klar ist: Eine Schließung darf nicht ohne tragfähige Alternativen erfolgen. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie die KMG Kliniken betonen, gemeinsam mit den regionalen Akteuren neue ambulante Versorgungsangebote schaffen zu wollen, um die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.
Das Gesundheitsministerium und die KMG Kliniken werden am Runden Tisch teilnehmen, der auf Einladung des Bürgermeisters Dr. Philipp Wacker Anfang September einberufen wird. Dort sollen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), den Krankenkassen sowie weiteren Partnern Alternativen entwickelt und besprochen werden.
Gesundheitsministerin Britta Müller erklärte in Potsdam: „Die geplante Krankenhausreform des Bundes bedeutet eine tiefgreifende Veränderung im Gesundheitswesen. Gerade für ländliche Regionen wie Wittstock ist das eine große Herausforderung. Aber es gilt: Kein Rückzug stationärer Leistungen ohne gleichwertige Alternativen. Die wohnortnahe Versorgung der Menschen bleibt oberste Priorität. Am Standort Wittstock muss es eine ambulante Brückenversorgung geben, die die medizinische Kontinuität sicherstellt – insbesondere im Übergang zur künftigen Versorgungsstruktur.“
Wie im Koalitionsvertrag des Landes Brandenburg vereinbart, sollen Krankenhausstandorte auch zukünftig als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung gestärkt und weiterentwickelt werden. Dies schließt die Entwicklung alternativer, ambulant geprägter Angebote mit ein, um eine bedarfsgerechte Versorgung in der Fläche sicherzustellen.
Im Zusammenhang mit der ambulanten Planung verwies Müller zudem auf den aktuellen Beschluss der 98. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Juni 2025 in Weimar. Die Bedarfsplanung müsse künftig kleinteiliger ausgestaltet sein, um regionalen Besonderheiten wie in Wittstock besser gerecht zu werden. Dabei bleibt der Leitgedanke bestehen: Gesundheit soll gemeinsam gestaltet werden – mit allen Beteiligten vor Ort.
Bereits mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Dezember 2024 wurde die Grundlage für eine neue Krankenhausplanung geschaffen. Die bisherige Ausrichtung an Bettenzahlen wurde durch ein System medizinischer Leistungsgruppen ersetzt. Damit verbunden sind verbindliche strukturelle Anforderungen, die alle Krankenhausstandorte erfüllen müssen. Der Standort Wittstock verfügt aktuell über zwei internistische Fachbereiche (Kardiologie und Gastroenterologie), erfüllt jedoch nicht die für einen Weiterbetrieb nötigen Voraussetzungen – insbesondere fehlen verwandte Leistungsgruppen und dafür eine entsprechende Notfallversorgung. Auch eine Einordnung als Sicherstellungskrankenhaus ist rechtlich nicht möglich.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) liegt nun auch der Referentenentwurf für die gesetzliche Weiterentwicklung der Reform vor. Dieser sieht keine Sonderregelungen vor, die eine vollstationäre Weiterführung des Standorts Wittstock ermöglichen würden.
KMG-Vorstandsvorsitzender Stefan Eschmann erklärte: „Wir wollen uns auch weiterhin am Standort Wittstock engagieren. Aber wir können die Gesundheitsversorgung nicht alleine gestalten. Es braucht dafür verbindliche Partner und klare Rahmenbedingungen – etwa durch die Kassenärztliche Vereinigung.“
Die KMG Kliniken haben bereits Gespräche mit der KVBB aufgenommen. Ziel ist unter anderem die Einrichtung eines kardiologischen Kassensitzes in Wittstock, um vorhandene Ärztinnen und Ärzte zu halten und den Aufbau ambulanter Strukturen zu ermöglichen.
Ein besonderes Augenmerk liegt laut Ministerin Müller auf der Sicherung der medizinischen Versorgungskontinuität. Die ambulante Versorgung ist Voraussetzung für einen Rückbau stationärer Kapazitäten. Aus ihrer Sicht gehören zu tragfähigen Alternativen insbesondere der deutliche Ausbau ambulanter Versorgungsangebote, die Einrichtung einer rund um die Uhr erreichbaren medizinischen Anlaufstelle, die Gewährleistung einer schnellen und sicheren Erstdiagnose sowie die verlässliche Notfallversorgung. Diese Bestandteile sind für eine stabile Gesundheitsversorgung der Region unverzichtbar.
Der KMG-Klinikstandort in Wittstock beschäftigt derzeit 194 Mitarbeitende. Ministerin Müller betonte, dass für die Mitarbeitenden verlässliche Perspektiven geschaffen werden müssen: „Die Umsetzung der Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn alle Akteure – Land, Kommune, Träger und Beschäftigte – konstruktiv zusammenarbeiten. Ziel ist eine moderne, gut erreichbare und zukunftssichere Versorgung, die den Menschen in der Region gerecht wird.“
Das KHVVG hat die Grundlagen der Krankenhausplanung bundesweit verändert. Künftig stehen medizinische Leistungsgruppen im Zentrum. Der darauf basierende neue Landeskrankenhausplan für Brandenburg soll bis Ende 2026 erarbeitet werden. Auch der neue Gesetzesentwurf KHAG konkretisiert die Vorgaben, ohne jedoch Ausnahmen für Standorte wie Wittstock zuzulassen.
Zugleich fordern die Länder im Rahmen der 98. GMK, die ambulante Bedarfsplanung grundlegend zu reformieren. Ziel ist eine zielgenauere Planung und die stärkere Einbindung der Länder in Verfahren der vertragsärztlichen Versorgung. Dies ist notwendig, um auf regionale Herausforderungen – wie in Wittstock – reagieren zu können.