Burg im Spreewald wird Thermalsoleheilbad
Gesundheitsstaatssekretär Wahl überreicht Bescheid über höherwertigen Kurortstatus
- Erschienen am - PresemitteilungDie Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) steigt im Ranking der Brandenburger Kurort-Zertifizierungen vom „staatlich anerkannten Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ zum „Thermalsoleheilbad“ auf. Den Bescheid zur entsprechenden Höhereinstufung überreichte Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl am heutigen Donnerstag bei einem Festempfang an den Amtsdirektor des Amtes Burg (Spreewald) im Landkreis-Spree-Neiße, Tobias Hentschel, und an den neu gewählten Bürgermeister Bernd Ragotzky. Für die Anerkennung als Thermalsoleheilbad gelten laut Brandenburgischem Kurortegesetz strengere Kriterien als bei einem Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb. Neben dem natürlichen Heilmittel Sole und entsprechenden Kureinrichtungen sowie dem Kurmittelhaus zu seiner Anwendung müssen antragstellende Gemeinden beispielsweise über einen Kurpark sowie über klimatische, bioklimatische und lufthygienische Bedingungen verfügen, die therapeutisch nutzbar sind.
Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl: „Die jüngsten Entwicklungen der Gemeinde Burg im Spreewald als Kurort sind wirklich beeindruckend. Sie ist inzwischen zu einem der Leuchttürme des Tourismus in Brandenburg geworden. Neben hervorragenden klimatischen und therapeutischen Bedingungen trägt dazu das von den Verantwortlichen vor Ort klug und umsichtig ausgebaute Angebot für den Kurbetrieb bei. Zahlreiche, gut ausgewiesene und ausgebaute Rad-, Wander- und Paddelwege in der wunderschönen Umgebung des Spreewaldes ergänzen das Angebot für die gesundheitliche Prävention. Burg hat sich touristisch zukunftsweisend aufgestellt und plant bereits weitere nachhaltige Innovationen, die den Kurortstandort stärken sollen. Ich freue mich daher sehr, der Gemeinde heute den Bescheid über die hochverdiente Anerkennung als Thermalsoleheilbad überreichen zu können.“
Bernd Ragotzky, ehrenamtlicher Bürgermeister Burg: „Wir blicken mit Freude und Stolz auf das, was wir gemeinsam in doch kurzer Zeit erreicht haben. Unser Ziel muss es sein, den Gesundheitstourismus nachhaltig in Einklang mit unserer Natur und den Menschen zu bringen.“
Der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) wurde am 7. Dezember 2005 der Status als „staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ verliehen. Im Zuge der nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz alle zehn Jahre notwendigen Re-Zertifizierung des Kurort-Prädikats entschloss sich die Gemeinde, die höherwertige Zertifizierung als Heilbad zu beantragen.
Zu den in jüngerer und jüngster Zeit neu geschaffenen Angeboten zählen vor allem das 2012 eröffnete Thermenhotel neben der Therme, die zudem als Kurmittelhaus dient, das im Bau befindliche Kultur- und Sportzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kurpark, der neu ausgebaute Hafen, ein Mini-Gradierwerk (Anlage zur Salzgewinnung aus Sole) auf dem Erlebnis-Campingplatz mit kleinem Kneipp-Garten und Sauna, ein Naturfrisör sowie zahlreiche weitere kleinere Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitstourismus.
Perspektivisch soll das Angebot an Kur-, Freizeit- und Erholungsanlagen und entsprechenden Dienstleistungen sowie Produkten noch weiter ausgebaut werden.
Darüber hinaus verfügt Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) über eine ausgezeichnete Luftqualität, Lufthygiene und ein gesundheitsförderndes Bioklima.
Hintergrund
In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte: das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda – Ort mit Peloid-Kurbetrieb, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, Brandenburgs einziger Kneipp-Kurort Buckow sowie die Thermalsoleheilbäder Burg im Spreewald und Templin. Die Interessen werden von dem „Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg“ vertreten (kurorte-land-brandenburg.de ).
Gemeinden stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Über die staatliche Anerkennung als Kurort entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium.
Gemäß der 2019 erfolgten Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes mussten alle Kurorte, die vor dem 1. Mai 2019 ihre staatliche Anerkennung erhielten, bis zum 1. Mai 2024 die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen.