Krankenhausreform: Ministerin Müller sieht Licht und Schatten im KHAG-Entwurf
Gesundheitsministerin begrüßt GKV-Entlastung, fordert aber mehr Flexibilität für Branden-burgs Krankenhäuser
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller hat den in dieser Woche bekannt gewordenen Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) der Bundesregierung als „wichtigen Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform“ bezeichnet, zugleich aber gezielte Nachbesserungen für die Situation in Brandenburg eingefordert.
„Wir begrüßen, dass der Bund auf zentrale Forderungen der Länder eingeht – insbesondere die vollständige Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln und damit die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entlastung hat Brandenburg im Bundesrat nachdrücklich gefordert und nun durchgesetzt. Ebenso positiv ist die Ausweitung der Ausnahmeregelungen, die den Ländern mehr Gestaltungsspielraum gibt, um die flächendeckende Versorgung zu sichern“, erklärte Müller.
Der Entwurf ermöglicht künftig, befristete Ausnahmen von Qualitätskriterien bei der Zuweisung von Leistungsgruppen von drei auf bis zu sechs Jahre zu verlängern, sofern Krankenkassen und Länder einvernehmlich handeln und eine zwingende Gefährdung der flächendeckenden Grundversorgung vorliegt. Positiv sei, dass die unbefristeten Ausnahmen für die 28 Sicherstellungsstandorte in Brandenburg bestehen bleiben. Kritisch bewertet die Ministerin jedoch, dass es weiterhin keine Möglichkeit gibt, längere Ausnahmen auch für geplante Konzentrations- oder Schließungsprozesse zu nutzen.
Bis zu 25 Milliarden Euro (2,5 Milliarden pro Jahr von 2026 bis 2035) werden künftig aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereitgestellt und an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds überwiesen. „Das entlastet die GKV, stärkt den Fonds und war eine unserer Kernforderungen im Bundesrat“, so Müller.
Die Zahl der Leistungsgruppen wird auf 61 festgelegt. Künftig gilt 38,5 Stunden als Vollzeitäquivalent, und Belegärzte werden leichter anerkannt. Unverändert bleibt die Beschränkung, dass Fachärztinnen und Fachärzte nur für maximal drei Leistungsgruppen angerechnet werden dürfen. „Hier ist mehr Flexibilität nötig, um gerade in der Fläche die Versorgung zu sichern“, kritisierte Müller. Problematisch sei zudem, dass Tageskliniken künftig dieselben Qualitätskriterien wie vollstationäre Einrichtungen erfüllen müssen – eine Hürde für dezentrale tagesklinische Angebote in Brandenburg.
Die Vorhaltevergütung wird erst 2028 eingeführt. Die Jahre 2026 und 2027 bleiben budgetneutral, 2028 und 2029 gelten als Konvergenzphase, volle Wirksamkeit ab 2030. Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden um ein Jahr verlängert.
Der weitere Zeitplan ist eng: Am 21. August findet die Länderanhörung statt, Kabinettsbefassung in Berlin ist für Anfang September vorgesehen, die Beratung im Bundesrat im Oktober. Das Inkrafttreten ist für März 2026 geplant.
„Wir werden die Länderanhörung nutzen, um Nachbesserungen einzufordern – insbesondere längere Ausnahmen für Strukturveränderungen, praxistaugliche Qualitätskriterien für Tageskliniken und eine flexiblere Facharztanrechenbarkeit. Unser Ziel bleibt eine verlässliche, erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung in allen Landesteilen“, betonte Müller.
Brandenburger Position zum KHAG-Entwurf:
Positiv bewertet: | Nachbesserungen gefordert: |
---|---|
✔ GKV-Entlastung: Vollständige Finanzierung des Transformationsfonds (25 Mrd. €) aus Bundesmitteln. | ⚠ Längere Ausnahmen auch für geplante Konzentrations- und Schließungsprozesse. |
✔ Mehr Gestaltungsspielraum: Befristete Ausnahmeregelungen bei Qualitätskriterien jetzt bis zu 6 Jahre möglich. | ⚠ Mehr Flexibilität bei der Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten auf Leistungsgruppen. |
✔ Standortsicherung: Unbefristete Ausnahmen für 28 Sicherstellungsstandorte in Brandenburg bleiben bestehen. | ⚠ Praxistaugliche Standards für Tageskliniken in der Fläche, angepasst an regionale Versorgungsstrukturen. |
✔ Qualitätskriterien angepasst: Anerkennung von Belegärzten erleichtert, Vollzeitäquivalent auf 38,5 Stunden gesenkt. | |
✔ Planungssicherheit: Fristverlängerungen und gestufte Einführung der Vorhaltevergütung. |