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Zur Kritik des Chefs der Fraktion der LINKEN im Landtag an angeblich falsch versandten QR-Codes

- Erschienen am 09.07.2021 - Presemitteilung 388/2021

Ab dem 18. Juni wurden in Brandenburg rund 460.000 Briefe mit QR-Codes zur Erstellung eines digitalen Impfnachweises per Post verschickt. Ziel war es, alle, die zum 10. Juni 2021 ihren vollständigen Impfschutz in einem Impfzentrum des Landes oder durch ein mobiles Impfteam in Brandenburg erhalten hatten, den doppelten QR-Code für den digitalen Impfnachweis zuzuschicken. Seit dem 10. Juni können die digitalen Impfnachweise vor Ort in den Impfzentren im Land Brandenburg ausgestellt werden. Es gibt offenbar eine kleine Gruppe von Personen, die den Brief durch die verschickende Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) erhalten hat, obwohl nur eine Impfung vorlag. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:

„Der Versand der QR Codes per Post war eine Service-Leistung des Landes gemeinsam mit der KVBB, mit der wir den geimpften Menschen gern entgegengekommen sind. Unter den rund 460.000 Personen, die angeschrieben wurden, befinden sich offenbar auch Menschen, die nur einmal geimpft wurden. Das ist zweifelsohne misslich und ich bedaure das. Dass die Fraktion der LINKEN im Landtag diesen Tatbestand nun instrumentalisiert und von Corona-Freibriefen spricht, ist unverantwortlich. Corona eignet sich nicht für Wahlkampfzwecke. Das Zertifikat ist kein Impfnachweis. Es dient ausschließlich der Erstellung eines digitalen Impfnachweises. Dies ist nur möglich, wenn eine vollständige Impfung vorliegt.“

In den versandten Briefen ist zu Beginn des Schreibens der Satz zu lesen „Sie sind in einem Impfzentrum oder von einem mobilen Impfteam … vollständig geimpft worden“. Sollte nur eine Impfung vorliegen, klärt sich der Sachverhalt auf der zweiten Seite auf. Hier steht neben dem Datum der Impfung(en) und dem erhaltenen Impfstoff beim Vermerk „Erstimpfung/Wiederimpfung“ im Falle einer Erstimpfung 1/2, im Fall von zwei Impfungen 2/2. Wir empfehlen, den QR-Code des digitalen Impfnachweises in die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die Luca-App einzulesen. In den Apps wird individuell angezeigt, ob bereits ein vollständiger Impfschutz besteht oder nicht. Der vollständige Impfschutz wird erst bei Vorliegen beider Impfungen - also Erst- und Zweitimpfung - angezeigt.