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Weiterentwickelte Richtlinie zur Förderung von Hebammen im Land Brandenburg in Kraft getreten

Unterstützung für Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit, Gründung einer Hebammenpraxis, Wiedereinstieg in die Geburtshilfe, Ausbildungsbegleitung und Fortbildung

- Erschienen am 09.07.2025 - Presemitteilung 086/2025
Das vierte Netzwerktreffen Hebammenhilfe fand am 9. Juli 2025 im Gesundheitsministerium in Potsdam statt.

Um Hebammen beim Einstieg in die Freiberuflichkeit zu unterstützen und gleichzeitig das flächendeckende Angebot von Geburtshilfe im Land Brandenburg weiter zu gewährleisten, hat das Gesundheitsministerium jetzt eine überarbeitete Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit können in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung zum Beispiel für die Gründung einer eigenen Praxis, den Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder für Fortbildungen beantragen. Die Förderrichtlinie ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie ist in ihrer Laufzeit an den Landeshaushalt gebunden und daher bis Ende 2026 befristet. Pro Jahr stehen 250.000 Euro zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Britta Müller:Die Arbeit von Hebammen ist unverzichtbar. Jeden Tag übernehmen sie die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten. Mit der Hebammenförderrichtlinie unterstützen wir gezielt Hebammen in Brandenburg bei der Ausübung ihres Berufes. So leisten wir einen Beitrag dazu, den Hebammenberuf attraktiver zu machen, um eine verlässliche und flächendeckende Versorgung mit Hebammen- und Geburtshilfe in ganz Brandenburg zu gewährleisten. Von der Hebammenförderrichtlinie werden sowohl die Brandenburger Hebammen als auch die von ihnen betreuten Schwangeren, Neugeborenen und jungen Familien profitieren. Erfreulich ist, dass die Zahl der Hebammen in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Ein Grund dafür ist die umfassende Reform der Hebammenausbildung, die seit dem Wintersemester 2021/2022 in Form eines Bachelorstudiums erfolgt.“

Förderanträge können in Brandenburg tätige Hebammen, die Auszubildende in ihrem Externat begleiten, die eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen, sich niederlassen oder die wieder in die Geburtshilfe einsteigen wollen oder die an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, über das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.

Die Unterstützung durch die Hebammenförderrichtlinie im Einzelnen:

Externatsförderung:

Im Rahmen des Externats begleiten durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ermächtigte Hebammen angehende Hebammen in der fachschulischen Ausbildung in ihren außerklinischen Praxiseinsätzen. Über die Externatsförderung kann eine pauschale Aufwandsentschädigung von der begleitenden Hebamme von 20 Euro pro Tag, insgesamt maximal 1.200 Euro bei einer zwölfwöchigen Dauer des Externats beantragt werden. Ein Hebammen-Externat ist ein praktischer Teil der Hebammenausbildung, bei dem die Auszubildenden bei freiberuflichen Hebammen oder in Geburtshäusern Einblicke in die außerklinische Hebammenarbeit gewinnen.

Förderung bei Praxisgründung/-erweiterung oder Wiedereinstieg in eine freiberufliche Hebammentätigkeit ohne eigene Praxisräume:

Diese Förderung können Hebammen beantragen, die im Land Brandenburg eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen, eine freiberufliche Hebammentätigkeit ohne eigene Praxisräume erstmals aufnehmen oder wiederaufnehmen oder erstmals eine Erweiterung ihrer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe nachweislich anstreben. Dabei werden pauschal gefördert:

  • Niederlassung oder Wiedereinstieg in eine freiberufliche Hebammentätigkeit ohne eigene Praxisräume: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 2.500 Euro,
  • Niederlassung oder Wiedereinstieg in eine freiberufliche Hebammentätigkeit ohne eigene Praxisräume bei Beibehaltung bzw. Aufnahme von mindestens 20 Stunden pro Woche Tätigkeit in der klinischen oder außerklinischen Geburtshilfe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro,
  • Wiedereinstieg in die klinische oder außerklinische Geburtshilfe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro,
  • Praxisgründung mit eigenen Räumen (ohne Geburtshilfe): 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 7.500 Euro,
  • Praxisgründung mit eigenen Räumen (mit Geburtshilfe): 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 10.000 Euro oder
  • Geburtshausgründung: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 20.000 Euro.

Fortbildungsförderung:

Über die Fortbildungsförderung können berufsbezogene Fortbildungen (auch Fachtagungen und fachpädagogische Fortbildungen) von in Brandenburg tätigen Hebammen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag bezuschusst werden. Fortbildungen, die der Qualitätssicherung oder dem Wiedereinstieg in die Geburtshilfe dienen, können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag gefördert werden.

Hintergrund

Die Brandenburger Hebammenförderrichtlinie ist erstmals am 1. August 2020 in Kraft getreten. Sie ist – neben der Vollakademisierung des Hebammenberufes und dem „Runden Tisch Hebammenhilfe“ – ein zentrales Element des Hebammenaktionsplanes. Die Laufzeit beträgt abhängig von jeweiligen Haushaltsgesetz des Landes Brandenburg ein bis zwei Jahre. Die letzte Hebammenförderrichtlinie trat Ende 2024 außer Kraft.

Die Hebammenförderrichtlinie wurde auf der Grundlage der Ergebnisse des „Hebammengutachtens Brandenburg“ des Berliner IGES Instituts, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitet und im September 2023 veröffentlicht wurde, und auf Grundlage einer Evaluation Ende 2024 für die kommenden Förderjahre modifiziert und fachlich mit dem Hebammenverband Brandenburg abgestimmt.

Die Zahl der angestellt tätigen Hebammen im Land Brandenburg ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angestiegen: Von 175 Hebammen im Jahr 2010 auf 248 Hebammen im Jahr 2020. Zuletzt waren laut statistischem Landesamt 2023 insgesamt 249 Hebammen Geburtskliniken angestellt. Dies entspricht seit 2010 einem Anstieg von gut 42 Prozent.

Die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen hat sich schätzungsweise um ca. 27 Prozent erhöht von knapp 400 freiberuflich tätigen Hebammen im Jahr 2010 auf gut 500 im Jahr 2020. Aktuell liegt diese Zahl bei etwa 520 freiberufliche Hebammen.

Insgesamt sind in Brandenburg derzeit rund 625 Hebammen beruflich aktiv; dabei sind rund 25 Prozent der Brandenburger Hebammen sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. In Brandenburg gibt es aktuell 20 Krankenhausstandorte mit einer Geburtshilfe.

Die Zahl der Geburten in Brandenburg sinkt kontinuierlich: Im Jahr 2023 sind 15.885 Kinder lebend geboren, 2022 waren es 17.439 und 2021 19.029 Kinder (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht „Eheschließungen, Geborene und Gestorbene im Land Brandenburg 2023“). Der Geburtenrückgang ist dabei in den ländlichen Regionen sehr viel stärker ausgeprägt.

Hebammen bieten neben der Geburtshilfe insbesondere Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Still- u. Ernährungsberatung sowie Rückbildungsgymnastik an. Grundsätzlich ist bei jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen.