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Brandenburgs Gesundheitsministerin Müller warnt vor zu starrer Krankenhausreform

Müller: „Berlin darf Länder nicht fesseln!“

- Erschienen am 09.10.2025 - Presemitteilung 138/2025

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller bewertet den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 8. Oktober 2025 zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) als zu starr, zu zentralistisch und zu wenig praxistauglich. Nach ihrer Ansicht droht der Bund, die Umsetzung der Reform durch überzogene Vorgaben auszubremsen.

Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt: „Die Krankenhausreform ist richtig und notwendig – aber sie darf nicht in Berlin verplant werden. Wir brauchen Gestaltungsspielräume für regionale Lösungen, statt eines bürokratischen Korsetts, das die Länder ausbremst. Die Versorgungssicherheit in der Fläche darf nicht an engen Fristen und komplizierten Verfahren scheitern.“

Besonders kritisch sieht Ministerin Müller die geplante Regelung, nach der Ausnahmen von den Qualitätsanforderungen künftig nur noch einmalig für drei Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen zugelassen werden sollen. Müller betonte: „Diese enge Befristung wird der Realität in den Ländern nicht gerecht. Strukturveränderungen im Gesundheitswesen brauchen Zeit – gerade in Flächenländern wie Brandenburg. Wenn Ausnahmen nach drei Jahren automatisch auslaufen, ohne dass die notwendigen Alternativen bereits stehen, entsteht Unsicherheit für die Krankenhäuser und die regionale Versorgung.“

Positiv bewertet Ministerin Müller, dass Sicherstellungskrankenhäuser weiterhin keiner Beschränkung unterliegen – weder zeitlich noch inhaltlich. Dies sei ein wichtiges Signal für ländliche Regionen wie die Prignitz oder die Uckermark. Gleichzeitig warnt Müller, dass solitäre Tageskliniken durch die strikten Standortanforderungen gefährdet seien: „Tageskliniken sind ein zentraler Baustein für die wohnortnahe Versorgung. Wenn sie an unrealistische Auflagen gebunden werden, verlieren wir genau die Strukturen, die wir dringend brauchen“ so Brandenburgs Ministerin.

Auch bei der Personalplanung sieht Ministerin Müller Licht und Schatten: „Fachärztinnen und Fachärzte können weiterhin nur für bis zu drei Leistungsgruppen angerechnet werden. Positiv ist aber, dass die bisherige Einschränkung für die Bereiche Innere Medizin und Chirurgie aufgehoben wurde. Damit erhalten die Krankenhäuser mehr Flexibilität in der Personalplanung – ein wichtiger Schritt, insbesondere für kleinere Häuser im ländlichen Raum.“

Die Ministerin fordert zudem, schnell für Planungssicherheit zu sorgen und die Länder stärker in die Umsetzung einzubinden: „Wir haben unsere Krankenhausplanung längst an den neuen Leistungsgruppen ausgerichtet. Jetzt brauchen wir verlässliche Spielregeln – nicht neue Unsicherheiten.“

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hatte am 8. Oktober 2025 den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die im vergangenen Jahr verabschiedete Reform anpassen und ab 2026 in Kraft treten.