Brandenburg führt sozialpädagogische Begleitung an den Gesundheits- und Pflegeschulen ein
Ministerin Britta Müller: „Wir tun aktiv etwas gegen Ausbildungsabbrüche.“
- Erschienen am - PresemitteilungDie Landesregierung setzt ein weiteres Zeichen im Zuge der Fachkräftesicherung für Pflege- und Gesundheitsberufe. Um die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern, wird zum 1. Januar 2026 erstmalig für Schulen der Gesundheits- und Pflegeberufe im Land Brandenburg die rechtliche Möglichkeit geschaffen, eine sozialpädagogische Begleitung und Beratung dauerhaft einzuführen. Bislang gab es diese unterstützende Maßnahme nur für Auszubildende in der Altenpflegehilfe. Mit der entsprechenden Änderung der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg, die jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, wird eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt.
Gesundheits- und Sozialministerin Müller erklärt dazu: „Unser Ziel ist es, die Abbrecherquote an den Pflege- und Gesundheitsfachschulen zu senken. Die neue Rechtslage ist dafür ein entscheidender Schritt. Mit der künftigen sozialpädagogischen Begleitung der Auszubildenden in allen Gesundheits- oder Pflegeberufen tun wir ganz aktiv etwas gegen die Zahl von Ausbildungsabbrüchen. Die Auszubildenden sind meist hochmotiviert, doch die Anforderungen an die Ausbildung sind hoch, die Praxiseinsätze verlangen viel ab. Wir sorgen jetzt dafür, dass in solchen Situationen entsprechend qualifizierte Fachkräfte bereitstehen, Azubis helfen, sie begleiten und neu motivieren können. Und weniger Abbrüche heißt zugleich mehr Fachkräfte, die wir so dringend benötigen. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf ist der Türöffner zu einem vielfältigen und erfüllenden Job – und zwar in einer Branche mit Zukunft.“
Die geänderte Verordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, sieht vor, dass die Schulen jeweils für bis zu 120 Schülerinnen und Schüler eine Vollzeitstelle zur sozialpädagogischen Begleitung und Beratung zur Verfügung stellen können. Teilzeitbeschäftigungen sind möglich.
Die Zahl der Auszubildenden in der Gesundheits- und Pflegebranche hat sich laut den Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg in den letzten 25 Jahren in Brandenburg nahezu verdoppelt. Gab es im Ausbildungsjahr 2000/2001 noch 3.147 Azubis, waren es 2024/2025 insgesamt 6.210 Auszubildende. Den weitaus größten Teil machten mit 4.492 Azubis in Pflegeberufen aus, 1.690 durchliefen eine Ausbildung in den weiteren Gesundheitsfachberufen, beispielsweise zur Ergotherapeut(in), Notfallsanitäter(in) oder in der medizinischen Technologie für Radiologie bzw. Laboratoriumsanalytik.
Die Zahl der Personen, die die Ausbildung aus verschiedenen Gründen abbrechen oder in eine andere Ausbildung der Gesundheitsfachberufe bzw. zu einem anderen Träger der Ausbildung wechseln, lag laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Ausbildungsjahr 2023/2024 bei knapp einem Drittel.
Link zur Verordnung
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg (Gesundheitsberufeschulverordnung):
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gbschv_2015