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Ministerin Müller: „Strukturwandel der Krankenhauslandschaft braucht eine Brücke“

Bundesrat: Entschließungsantrag des Landes Brandenburg zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft eingebracht

- Erschienen am 11.04.2025 - Presemitteilung 040/2025

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller warnt vor unkontrollierten Klinik-Insolvenzen, wenn der Bund weiter seiner Verpflichtungen bei der Krankenhausfinanzierung nicht nachkommt. „Wir stehen an einem entscheidenden Punkt für die Zukunft unserer Krankenhausversorgung. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser spitzt sich dramatisch zu. Viele Häuser stehen heute nicht am Beginn eines Strukturwandels, sondern am Rand der Zahlungsunfähigkeit. Das ist die Realität. Und wenn wir diese Realität ignorieren, gefährden wir die Reform selbst. Die Transformation braucht eine Brücke – und diese Brücke muss jetzt gebaut werden“, betonte Müller heute im Bundesrat in ihrer Rede zur Einbringung des Entschließungsantrags des Landes Brandenburg zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausreform.

Bis die Krankenhausreform greift, sollen die Krankenhäuser bei dem anstehenden Strukturwandel zusätzlich finanziell unterstützt werden. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah Mittel für eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Zudem wird der noch immer fehlende Inflationsausgleich für die Kliniken für die Jahre 2022 und 2023 gefordert.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Die Reform, wie sie Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, ist in ihrer Zielrichtung richtig – sie will Qualität stärken, Spezialisierung fördern, Ressourcen effizient einsetzen. Aber eine Reform dieser Tragweite braucht ein stabiles Fundament. Zwischen dem Reformbeginn und der vollen Wirksamkeit der neuen Finanzarchitektur im Jahr 2029 klafft eine Finanzierungslücke – und diese Lücke droht zur Existenzfrage vieler Krankenhäuser zu werden. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft rechnet eine überwältigende Mehrheit – vier von fünf Kliniken – im laufenden Jahr mit einem Defizit. Das ist keine Momentaufnahme, das ist das Ergebnis struktureller Unterfinanzierung, verstärkt durch die Pandemie, steigende Personal- und Sachkosten, sinkende Fallzahlen und nicht zuletzt durch eine Inflation, die deutlich über den Steigerungsraten des Landesbasisfallwertes lag. Der Bund muss seiner Verantwortung für eine nachhaltige Betriebskostenfinanzierung nachkommen.“

Hintergrund

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Deutschland ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den vergangenen Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen. Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der Fallpauschalen und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets. Brandenburg fordert deshalb mit seiner Bundesratsinitiative auch einen wirksamen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 über die Steigerung der Landesbasisfallwerte um vier Prozent. Damit soll die strukturelle Unterfinanzierung der letzten Jahre rückwirkend begegnet werden.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert. Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ zuständig.

Das Land Brandenburg kommt seiner Investitionsfinanzierung nach und erfüllt damit die geforderte Investitionsquote von acht Prozent. Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026, den das Kabinett am 28. März beschlossen hat, werden für die reguläre Krankenhausförderung jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon zehn Millionen Euro für die im Aufbau befindliche Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL). Ab dem Haushalt 2026 werden weitere Landesmittel zur Kofinanzierung des Transformationsfonds veranschlagt.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu stärken. Für Brandenburg geht es bei der Umsetzung der Krankenhausreform um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Kommunikation mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie. Es soll eine Zukunft für jeden Standort geben.