Sektorübergreifende Versorgung weiter ausbauen
7. und 8. Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V
- Erschienen am - Presemitteilung„Für die Gesundheitspolitik in der Region geht es um flächendeckende gleichwertige Versorgung, egal ob im urbanen Raum oder ländlichen Regionen. Eine bedarfs- und qualitätsgerechte flächendeckende Gesundheitsversorgung hat für uns oberste Priorität. Innovative Modellprojekte wie die Akut-Neurologische Versorgung in Nord-Ostdeutschland mit TeleMedizinischer Unterstützung (ANNOTeM) oder die Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg (NAV BB) sind dafür wegbereitend“, so Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft anlässlich der Sitzung des Gremiums zu Fragen der sektorenübergreifenden Versorgung, des sogenannten 90a-Gremiums in Potsdam. Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums sind neben dem Gesundheitsministerium u.a. die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg.
Das Empfehlungsgremium erarbeitet Strategien zum Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsmodelle, die besonders den ländlichen Raum betreffen. Schwerpunkt der heutigen Sitzung ist es, über die Arbeit der letzten beiden Jahre zu informieren und neue Vorhaben zu diskutieren. Einige für Brandenburg wichtige Innovationsfondsprojekte wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss bewilligt und können nun in die Regelversorgung überführt werden. Wie das für Brandenburg aussehen kann, wird u.a. heute im Gremium diskutiert.
Staatssekretär Ranft: „Es ist gut, dass das gemeinsame 90a-Gremium in diesem Jahr wieder arbeiten kann und alle zentralen Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitsbereich an einen Tisch zusammenbringt. Die Corona-Pandemie zeigt schonungslos, wo Nachholbedarfe sind bei der künftigen Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Medizinische Angebote müssen für alle Menschen gut erreichbar sein. Um das zu gewährleisten, müssen ambulante Haus- und Fachärzte künftig noch intensiver mit Krankenhäusern sowie mit Einrichtungen für Rehabilitation und Pflege zusammenarbeiten.“
Hintergrund
Bundesweit können die Länder nach § 90a SGB V Gremien bilden, um sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beraten und entsprechende Empfehlungen zu geben. In Brandenburg gibt es dieses 90a-Gremium seit dem Jahr 2014.
Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht. Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen. Das gemeinsame Landesgremium kann weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen, aber es will:
- eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau ermöglichen,
- regionale Fragen in den Fokus nehmen und dafür im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten passende Lösungen auf den Weg bringen,
- den Austausch über gute Modelle weiterentwickeln,
- Umsetzungshemmnisse identifizieren und Vorschläge zur möglichen Überwindung machen,
damit das gemeinsame Landesgremium auf die besonderen Herausforderungen im Land Brandenburg abgestimmten Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der flächendeckenden medizinischen Versorgung entwickeln kann, unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungsbedürfnisse, raumplanerischer Aspekte und Perspektiven der demografischen Entwicklung.
In Brandenburg gibt es folgende sektorenübergreifende Innovationsfondsprojekte:
Notfall- und Akutversorgung Brandenburg - Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg Mehr Informationen unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/versorgungsforschung/notfall-und-akutversorgung-brandenburg-bestandsaufnahme-und-weiterentwicklung-der-notfall-und-akutversorgung-im-land-brandenburg.61
IGiB-StimMT – Strukturmigration im Mittelbereich Templin Mehr Informationen unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/neue-versorgungsformen/igib-stimmt-strukturmigration-im-mittelbereich-templin.79
ANNOTeM – Akut-Neurologische Versorgung in Nord- Ostdeutschland mit TeleMedizinischer Unterstützung Mehr Informationen unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/neue-versorgungsformen/annotem-akut-neurologische-versorgung-in-nord-ost-deutschland-mit-telemedizinischer-unterstuetzung.76
QS-Notfall – Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin und Brandenburg Mehr Informationen unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/versorgungsforschung/qs-notfall-verbesserung-der-notfallversorgung-von-herzinfarktpatienten-in-berlin-und-brandenburg.11
IdA – Interdisziplinäre demenzsensible Akutversorgung – Optimierung der stationären Versorgung von älteren Patienten mit akutem somatischen Behandlungserfordernis und kognitiven Einschränkungen unter systematischer Vernetzung mit der ambulanten Versorgung Mehr Informationen unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/neue-versorgungsformen/ida-interdisziplinaere-demenzsensible-akutversorgung-optimierung-der-stationaeren-versorgung-von-aelteren-patienten-mit-akutem-somatischen-behandlungserfordernis-und-kognitiven-einschraenkungen-unter-systematischer-vernetzung-mit-der-ambulanten-versorgung.272