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Gesundheitsministerin Müller: „Leistungen der Apotheken brauchen angemessene und sichere Vergütung“

Brandenburger Antrag zu Pharmazeutischen Dienstleistungen bekommt Mehrheit bei der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar

- Erschienen am 12.06.2025 - Presemitteilung 065/2025
Gesundheitsministerin Britta Müller bei der GMK-Hauptkonferenz in Weimar GMK Fotograf: Jacob Schröter / Jacob Schröter Photographie

Brandenburg hat sich auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erfolgreich mit einem Antrag für die Apotheken eingesetzt; der Antrag „Pharmazeutische Dienstleistungen“ wurde heute mehrheitlich angenommen. Damit bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder das Bundesgesundheitsministerium um eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Vergütung für erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen gewährleistet ist und gleichzeitig die Attraktivität dieser Dienstleistungen erhöht wird. Pharmazeutische Dienstleistungen sind in der Apotheke angebotene Leistungen, die über die übliche Arzneimittelabgabe hinausgehen und insbesondere auf die Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie bei bestimmten Erkrankungen abzielen. Sie werden von den Krankenkassen übernommen und umfassen unter anderem Blutdruckmessungen, Inhalationsschulungen, Medikationsberatungen bei Polymedikation, pharmazeutische Betreuung bei oraler Krebstherapie und nach Organtransplantation.

Gesundheitsministerin Britta Müller sagte: „Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie stellen nicht nur eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten sicher, sondern übernehmen auch zunehmend pharmazeutische Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder wichtige Präventionsangebote. Damit leisten Apotheken einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und entlasten ärztliche Praxen vor allem im ländlichen Raum. Voraussetzung dafür ist eine angemessene und sichere Vergütung. Die insbesondere für die weitere Entwicklung der Apotheken notwendigen pharmazeutischen Dienstleistungen sind Stand heute jedoch unzureichend sicher finanziert.“

Die Finanzierung von pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt derzeit über einen Fonds, der sich aus Zuschlägen auf die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Arzneimittelpreisverordnung füllt. Auch wenn derzeit alle erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen mit dem bestehenden System in der vereinbarten Höhe vergütet werden können, besteht jedoch bei einer Ausweitung des Anspruchs auf pharmazeutische Dienstleistungen auf weite Teile der Bevölkerung die Gefahr der Unterfinanzierung. Dies kann schlussendlich dazu führen, dass von Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen nicht bzw. nicht in der vereinbarten Höhe vergütet werden können. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn zur Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen Kosten für die Anschaffung von Geräten und die Nutzung von Verbrauchsmaterialien entstehen. Das wirtschaftliche Risiko, dass von Apotheken erbrachte pharmazeutischen Dienstleistungen nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe erstattet werden, trägt derzeit allein die Apotheke.

Gesundheitsministern Müller betonte: „Es bedarf daher dringend einer geänderten Struktur für die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen. Wie dies eigentlich in allen Branchen allgemein üblich ist, müssen auch Apotheken davon ausgehen können dürfen, dass sie für eine erbrachte Dienstleistung auch in der vereinbarten Höhe entlohnt werden.“

Hintergrund

Mit der Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen durch das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) wurde das Tätigkeitsfeld von Apotheken um eine vollständig neue Aufgabe als Beitrag zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung ergänzt. Die etablierten pharmazeutischen Dienstleistungen „Risikoerfassung Bluthochdruck“, „Üben der Inhalationstechnik“, „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ und „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ sind wichtige Bausteine, um ärztliche Praxen zu entlasten, Therapien zu optimieren und die Bereitschaft von Patientinnen und Patienten zur aktiven Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen zu verbessern.

Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Die Bundesgesundheitsministerin ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Dieses Jahr hat Thüringen den Vorsitz inne. Die 98. GMK-Hauptkonferenz richtete Thüringen am 11. und 12. Juni 2025 in Weimar aus.

Alle Beschlüsse der GMK werden zeitnah unter https://www.gmkonline.de veröffentlicht.