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Förderung innovativer Projekte zur sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung

12. Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V in Potsdam

- Erschienen am 12.11.2025 - Presemitteilung 157/2025

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Zuge der Krankenhausreform war eines der zentralen Themen auf der 12. Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V, die heute in Potsdam stattfand. Weitere Punkte waren innovative Projekte, Möglichkeiten einer kooperativen Leistungserbringung und die Gesetzgebung des Bundes zur Reform des Gesundheitssystems. Das Gremium erarbeitet Strategien zum Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsmodelle, insbesondere für den ländlichen Raum. Mitglieder sind neben dem Gesundheitsministerium unter anderen die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg.

Gesundheitsministerin Britta Müller eröffnete die Sitzung und betonte: „Unser Ziel ist eine verlässliche, flächendeckende und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Brandenburg. Dafür entwickeln wir gemeinsam innovative Projekte wie ErwiN, SEELE und TENEAM, die Digitalisierung und Vernetzung vorantreiben und so die Patientenversorgung weiter verbessern. Eine sektorenübergreifende regionale Bedarfsplanung ist ein weiterer wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung, zum Beispiel durch den Einsatz interprofessioneller Teams. Die bevorstehenden Veränderungen – wie die Ambulantisierung, neue Leistungsgruppen und die Weiterentwicklung von Kooperationsformen – erfordern, dass alle Akteure – von den Kostenträgern über die Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhäuser bis hin zu Pflege, Rettungsdiensten und Kommunen – Verantwortung gemeinsam tragen und Entscheidungen stärker miteinander abstimmen. Wir wissen: Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung können wir erfolgreich sein.“

In dem heutigen Beschluss des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V heißt es unter anderem: „Für die Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten und stationären Versorgung bedarf es grundsätzlich eines ordnungspolitischen Rahmens, der die Möglichkeiten einer kooperativen Leistungserbringung stärkt. Der Bundesgesetzgeber wird weiterhin aufgefordert, einen flexiblen Instrumentenkasten für eine regionale, vernetzte und sektorenübergreifende Versorgung zu schaffen. Insbesondere ist die Bindung von Leistungen des ambulanten Operierens und Hybrid-DRG an den stationären Versorgungsauftrag von Krankenhäusern aufzulösen.“

Wie bereits auf seiner Vorjahressitzung forderte das gemeinsame Landesgremium die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine regionale, vernetzte und sektorenübergreifende Versorgung zu schaffen und die kooperative Leistungserbringung zu stärken, da der Bund dieser Forderung bislang nicht nachgekommen ist. So fordert das Gremium beispielsweise, dass ambulantes Operieren und Hybrid-DRG (eine spezielle sektorengleiche Vergütung für ambulante Leistungen) nicht mehr an den stationären Versorgungsauftrag von Krankenhäusern gebunden sein soll.

Darüber hinaus soll der im Rahmen der Vorjahressitzung geplante Beschluss, den Einstieg in eine regionale, sektorenübergreifende Versorgungsplanung zu schaffen, weiter fortgeführt werden. Das gemeinsame Landesgremium verfolgt weiterhin das Ziel, aufgrund der fehlenden bundesgesetzlichen Regelungen, Empfehlungen für eine abgestimmte Weiterentwicklung bestehender Instrumente zu formulieren, um bedarfs- und zukunftsgerechte Lösungen in den einzelnen Regionen zu finden.

Zudem fordert das gemeinsame Landesgremium von den Landesregierungen Brandenburgs und Berlins eine konstruktive und verlässliche länderübergreifende Zusammenarbeit auch in Form von einheitlichen methodischen Ansätzen in der gemeinsamen Krankenhausplanung der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg, um die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit weiter zu vertiefen und fortzusetzen.

Unterstützung innovativer Projekte zur Überwindung sektoraler Versorgungshürden

Weiterhin unterstützt das gemeinsame Landesgremium die vier Innovationsfondsprojekte SEELE, TENEAM, ErwiN und ProReVers, die die auf eine Überwindung von sektoralen Betrachtungen abzielen.

Mit dem Projekt SEELE (Palliativmedizinische Tagesklinik – Selbstständigkeit und Lebensqualität) soll durch den Aufbau von zunächst vier palliativmedizinischen Tageskliniken die Lücke zwischen ambulanter und stationärer Palliativversorgung geschlossen werden.

TENEAM – die Abkürzung steht für „TeleNeurologisch ambulante Versorgung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern“ – wurde erste vor wenigen Wochen gemeinsam in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gestartet, gemeinsames telemedizinisches Projekt im Bereich der Neurologie in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Hinter TENEAM verbirgt sich ein telemedizinisches sektorenübergreifendes Projekt im Bereich der Neurologie, das insbesondere in ländlichen Regionen die Gesundheitsversorgung für Menschen mit chronisch neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose durch eine telemedizinische Verzahnung von Haus- und Fachärzten deutlich verbessern soll.

Das 2023 gestartete Projekt ErwiN (Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen) zielt auf die Qualifikation von Pflegepersonal, um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Geplant ist eine sechsmonatige, staatlich anerkannte Zusatzausbildung für spezialisierte Pflegefachpersonen, denen dann arztentlastende Aufgaben übertragen werden können.

Bei ProReVers (Prospektive regionale sektorenübergreifende Versorgungsplanung) handelt es sich um ein Versorgungsforschungsprojekt mit dem Ziel, praxistaugliche und passgenaue Verfahren für eine regionalbezogene Planung zu entwickeln.

Hintergrund

Bundesweit können die Länder nach § 90a SGB V Gremien bilden, um sektoren-übergreifende Versorgungsfragen zu beraten und entsprechende Empfehlungen zu geben. In Brandenburg gibt es dieses 90a-Gremium seit dem Jahr 2014.

Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht.

Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen. Das gemeinsame Landesgremium kann weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen, aber es will:

  • eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau ermöglichen,
  • regionale Fragen in den Fokus nehmen und dafür im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten passende Lösungen auf den Weg bringen,
  • den Austausch über gute Modelle weiterentwickeln,
  • Umsetzungshemmnisse identifizieren und Vorschläge zur möglichen Überwindung machen,

damit das gemeinsame Landesgremium auf die besonderen Herausforderungen im Land Brandenburg abgestimmten Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der flächendeckenden medizinischen Versorgung entwickeln kann, unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungsbedürfnisse, raumplanerischer Aspekte und Perspektiven der demografischen Entwicklung.

Ein Überblick über die Arbeit ist unter folgendem Link zu finden: https://mgs.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/gesundheitliche-versorgung/gremium-nach-90a/