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Gemeinsam statt getrennt: Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung stärken

Brandenburg unterstützt Bundesratsinitiative zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Vernetzung an Krankenhausstandorten – Gesundheitsministerin Britta Müller appelliert an Bundeskanzler Friedrich Merz, sich für die Modellregion Gesundheit Lausitz einzusetzen

- Erschienen am 14.10.2025 - Presemitteilung 142/2025

Neue Versorgungsmodelle ermöglichen – dafür setzt sich Brandenburg ein. „Wir brauchen eine patientenzentrierte Versorgung, die sektorenübergreifend gedacht ist. Das bedeutet, dass ambulante und stationäre Leistungen besser vernetzt und gemeinsam geplant werden müssen. Nur so können wir auch in Zukunft eine gute und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellen – und das gilt besonders für ländliche Regionen“, erklärte Gesundheitsministerin Britta Müller heute in Potsdam nach der Kabinettsitzung mit dem Bundeskanzler.

Um diesen Ansatz nachhaltig zu stärken, unterstützt das Land Brandenburg eine Initiative im Bundesrat „zur verbesserten Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten“. Den Antrag bringt das Land Mecklenburg-Vorpommern an diesem Freitag, 17. Oktober, in die Länderkammer ein. Brandenburg wird Mitantragsteller, kündigte Müller an.

Gesundheitsministerin Müller erklärte in Potsdam: „Stationäre und ambulante Versorgung dürfen nicht länger getrennt gedacht werden. Langfristig braucht es eine sektorenübergreifende regionale Bedarfsplanung und den Einsatz interprofessioneller Teams als wesentliche Bausteine auf dem Weg zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Ein gutes Beispiel dafür ist die Modellregion Lausitz: Hier geht die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Akteuren der Kohleregion neue Wege, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Um solche innovativen Versorgungsmodelle in der Praxis umzusetzen, benötigen wir eine Öffnungsklausel im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches. Wir brauchen den rechtlichen Rahmen, um in Modellregionen neue Strukturen erproben zu können – insbesondere für die gemeinsame Planung, Finanzierung und Umsetzung von ambulanten und stationären Angeboten. Herr Bundeskanzler, ich bitte Sie, für das Land Brandenburg hierfür bei Bundesgesundheitsministerin Frau Warken zu werben und uns diese Chance für die Modellregion zu geben!

Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem engagiert sich mit ihrer Modellregion Gesundheit Lausitz aktiv für innovative und zukunftsorientierte Versorgungsmodelle. Ein zentraler Baustein ist dabei die sektorenübergreifende regionale Bedarfsplanung, die die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Reha-Einrichtungen und weiteren Gesundheitsakteuren stärkt.

Dieses konkrete Beispiel stellte Gesundheitsministerin Müller dem Bundeskanzler vor: „Von der Bundesratsinitiative profitieren genau solche Modellregionen. Wir wollen erreichen, dass die Bundesregierung den Aspekt der sektorenübergreifenden Vernetzung bei künftigen Entscheidungen umfassend einbeziehen muss, damit wir eine zukunftssichere medizinische Versorgung sicherzustellen können. Das habe ich im Gespräch heute hervorgehoben. Das ist gerade für dünnbesiedelte Flächenländer von großer Bedeutung. Deshalb unterstützen wir den Antrag von Mecklenburg-Vorpommern.“

Mit der „Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten“ wird zudem die Möglichkeit gefordert, dass die Länder sogenannten Sicherstellungskrankenhäusern eine Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen Fachgebietes ohne Fallzahlbegrenzung für mindestens fünf Jahre erteilen können. Eine verpflichtende Ermächtigung soll in den Planungsbereichen mit drohender Unterversorgung, Unterversorgung und besonderem lokalen Versorgungsbedarf erteilt werden.

Außerdem sollen Krankenhäuser mit Integrierten Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkung besteht.

Die Drucksache zum Antrag ist auf der Seite des Bundesrates veröffentlicht: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1058/tagesordnung-1058.html?topNr=75#top-75