Bundesrat: Brandenburg setzt sich weiter für Abschaffung der Importquote bei Arzneimitteln ein
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburg setzt sich weiter für die Abschaffung der Importquote bei Arzneimitteln ein. Das betonte Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij heute im Bundesrat. Dort stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (kurz: GSAV) auf der Tagesordnung.
Karawanskij sagte in ihrer Rede im Bundesrat: „Ich bedauere sehr, dass der Bund trotz der mit breiter Länder-Mehrheit gefassten Entschließung des Bundesrates die Streichung der Importförderklausel bislang ignoriert. Sowohl die bestehende Regelung als auch die vom Bund jetzt vorgeschlagene Neuregelung sind entbehrlich. Die ursprüngliche Idee hinter der Klausel war es, Kosten einzusparen. Inzwischen erweisen sich Rabattvereinbarungen als deutlich wirksameres Instrument, um die Kassen zu entlasten. Wir brauchen die Importförderklausel nicht mehr! Diese Sicht teilen mittlerweile sogar Kassenvertreter.“
Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2018 einer Brandenburger Initiative zur Abschaffung der Importquote bei Arzneimitteln zugestimmt. Mit dieser erfolgreichen Bundesratsinitiative wurde die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Importförderklausel für Arzneimittel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (kurz: SGB V) gestrichen wird.
Mit dem GSAV reagiert die Bundesregierung nun auf mehrere Arzneimittelskandale der letzten Zeit. Damit soll der Bund u.a. mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen erhalten. Auch die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken soll verschärft werden. Mit dem GSAV sollen zwölf Gesetze sowie acht Verordnungen geändert werden. Aber die geforderte Abschaffung der Importförderklausel findet sich im Gesetzentwurf des Bundes nicht. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte Brandenburg deshalb im Februar zum GSAV einen Änderungsantrag eingebracht, der die Aufhebung der Importförderklausel ins Gesetz beinhaltet. Diese Forderung fand ebenfalls eine Ländermehrheit.
Karawanskij sagte in ihrer Rede weiter: „Aber das wichtigste und vielfach im Vorfeld vorgebrachte Argument, das doch wesentlicher Anlass für die hier vorliegenden Gesetzesänderungen war, lässt der Bund zu meiner Verwunderung völlig außer Acht: Der Parallelhandel ist das größte Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Kriminelle Strukturen nutzen die Möglichkeit, gefälschte Medikamente unbestimmbarer Herkunft und Qualität in legale Lieferketten einzuschleusen. Der Profit ist immens, die gesundheitliche Gefahr für auf die Medikamente angewiesenen Patienten unermesslich. Herkunft und Vertriebswege des Parallelhandels sind in solchen Fällen für die Arzneimittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden oft nur noch schwer nachvollziehbar. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen Arzneimittel sicherer werden. Ein Festhalten an der Importförderklausel steht diesem Ziel aber entgegen.“
Beim Thema Arzneimittelsicherheit seien auch der Bund und die übrigen EU-Mitgliedsstaaten gefragt. Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij war am 22. und 23. Januar 2019 in Brüssel und sprach dort unter anderem mit Vertretern der EU-Kommission und Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die Arzneimittelsicherheit. Am 6. Mai 2019 wird sie Prof. Guido Rasi, Direktor der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), zu einem Gespräch in Berlin treffen.
Hintergrund
Bevor im Jahr 2011 das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in Kraft trat, war die Importförderklausel das einzige Instrument zur Preisregulierung patentgeschützter Arzneimittel. Nach § 129 SGB V sind Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln verpflichtet. Mit Einführung des Verfahrens der Nutzenbewertung und Preisbildung von neuen Arzneimitteln hat die Importförderklausel allerdings deutlich an Bedeutung verloren und stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotential dar.
Mittlerweile existieren mit den sogenannten Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Apothekern wesentlich wirksamere Möglichkeiten für Kosteneinsparungen. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen die im Jahr 2018 durch Import-Arzneimittel erzielten Einsparungen bei rund 141 Millionen Euro, über Rabattvereinbarungen sind hingegen rund vier Milliarden Euro eingespart worden.