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Tag des Gesundheitsamtes am 19. März – Motto lautet „Klimawandel und Gesundheit“

Gesundheitsministerin Britta Müller würdigt Arbeit: „Gesundheitsämter sind zentrale Säule für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung“

- Erschienen am 16.03.2025 - Presemitteilung 027/2025

Das Motto für den Tag des Gesundheitsamtes 2025 lautet „Klimawandel und Gesundheit“. Auch in Brandenburg veranstalten Gesundheitsämter rund um den 19. März Veranstaltungen, um über ihre Arbeit und Angebote zu informieren. Den Tag des Gesundheitsamtes hat das Robert Koch-Institut 2019 erstmals ausgerufen.

Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt dazu: „Die Gesundheitsämter vor Ort sind eine zentrale Säule für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dazu zählt auch Prävention und Gesundheitsförderung. Der Aktionstag ist eine gute Gelegenheit, mehr über die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter zu erfahren. Zum Beispiel über Maßnahmen zum Schutz vor Hitze. Die Auswirkungen des Klimawandels spüren wir auch in Brandenburg. Deshalb ist das diesjährige Motto sehr gut gewählt. Hitzewellen nehmen zu und machen vielen Menschen zu schaffen. Schwindel, Verwirrtheit, Erschöpfung, Hitzschlag: Die gesundheitlichen Folgen der Hitze können in den Sommermonaten gravierend sein. Der Klimawandel bedeutet eine Veränderung verschiedenster Umweltfaktoren, die jeweils Einfluss auf die menschliche Gesundheit direkt oder indirekt nehmen können. Wetterextreme wie Starkregen, Überschwemmungen, aber auch langanhaltende Trockenheit, Hitzewellen, Hitzerekorde und Waldbrände kommen immer häufiger vor. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit nimmt der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seinen kommunalen Gesundheitsämtern eine besondere Rolle ein. Zum Beispiel haben sie eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung von kommunalen Hitzeaktionsplänen.“

Der Bundesgesetzgeber hat mit Inkrafttreten des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes zum 1. Juli 2024 erstmals einen strategischen Rahmen für die Handlungsebenen Bund, Länder und Kommunen zur Klimaanpassung geschaffen. Aktuell stehen im Zusammenhang Klimawandel und Gesundheit die gesundheitlichen Herausforderungen durch Hitze besonders im Fokus. Brandenburg zählt deutschlandweit betrachtet zu den am stärksten von Hitze betroffenen Regionen. So hat der Deutsche Wetterdienst in Brandenburg für das Jahr 2024 wieder einen neuen Temperaturrekord ermittelt; die Durchschnittstemperatur erreichte in den letzten zwölf Monaten 11,4 Grad Celsius, was einem Anstieg von 2,7 Grad Celsius im Vergleich zur Vergleichsperiode 1961–1990 entspricht - denn in dieser betrug die Jahresdurchschnittstemperatur noch 8,7 Grad Celsius.

Ein kommunaler Hitzeaktionsplan ist ein Dokument, das Maßnahmen zusammenfasst, um auf hitzebedingte Gesundheitsrisiken zu reagieren und diese zu verringern. Den Kern eines Hitzeaktionsplans bildet ein Maßnahmenkatalog mit kurz-, mittel- und langfristigen Hitzeschutzmaßnahmen, in dem die Zuständigkeiten, Aufgaben und Kommunikation zwischen den kommunalen Akteuren festgelegt werden. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, variiert von Kommune zu Kommune und hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Das können etwa neue Konzepte der Stadtgestaltung und Bauleitplanung oder Maßnahmen für mehr Stadtgrün, genauso wie kurzfristige Aktionen für mehr Verschattung sein aber auch spezielle Handlungsabläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder Informationskampagnen.

Diese Maßnahmen entstammen nicht nur dem Tätigkeitsfeld der Gesundheitsämter. Deshalb ist eine behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Maßnahmen in den Landkreisen und kreisfreien Städten notwendig sowie ein Problembewusstsein und das Verständnis der Zusammenhänge.

Gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt unterstützt das Gesundheitsministerium die Gesundheitsämter im Bereich des gesundheitlichen Hitzeschutzes durch inhaltlich fachliche Begleitung und Weiterbildung sowie Informationsmaterialien aus dem Bereich Umweltbezogener Gesundheitsschutz. 2022 wurde das Gutachten zum Hitzeaktionsplan für Brandenburg veröffentlicht. Dem folgte im Jahr 2023 die Gründung des Zentralen Netzwerks Hitzeschutz. Zusammen mit der dazugehörigen Fachstelle bilden Netzwerk und Gutachten den institutionellen Rahmen auf Landesebene, innerhalb dessen bestehende und neue Angebote und Maßnahmen zum Hitzeschutz in einem dynamischen, lernenden Prozess konzipiert, kommuniziert, evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.

Um den Hitzeschutz auch außerhalb des Gesundheitsressorts zu etablieren, soll bis Ende des Jahres der Hitzeaktionsplan auf Landesebene veröffentlicht werden. Am 3. Juni 2025 findet das 5. Netzwerktreffen des zentralen Netzwerkes Hitzeschutz im Gesundheitsministerium in Potsdam statt. Informationen zu den bisherigen Netzwerktreffen und die Möglichkeit zur Newsletter-Anmeldung sind auf der Ministeriumsseite veröffentlicht: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/gesundheit/umweltbezogener-gesundheitsschutz/hitzeaktionsplan/zentrales-netzwerk/.

Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst – Personalaufbau und Digitalisierung

Um die Gesundheitsämter besser auszustatten und ihrer Arbeit zu unterstützen, haben Bund und Länder Ende 2020 einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Pakt ÖGD) beschlossen. Im Rahmen des Pakt ÖGD stellt der Bund in den Jahren 2021 bis 2026 bundesweit insgesamt vier Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung.

Der kommunale ÖGD des Landes Brandenburg hat in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 42 Millionen Euro aus dem „Pakt für den ÖGD“ für den Personalaufbau erhalten. Damit konnten 183 neue Stellen in den kommunalen Gesundheitsbehörden besetzt werden. Weitere Finanzmittel werden vom Bund bis zum Ende des Paktes ÖGD in 2026 für die Fachkräftesicherung zur Verfügung gestellt.

Zugleich schreitet die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes voran. Land und Kommunen haben im Rahmen der Umsetzung des Paktes ÖGD gemeinsam eine „Digitalisierungsstrategie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg bis 2026“ erarbeitet, welche sich derzeit in Umsetzung befindet. Die Digitalisierungsmaßnahmen des Paktes ÖGD werden durch das Programm „NextGenerationEU" von der Europäischen Union gefördert.

In Brandenburg gibt es 18 kommunale Gesundheitsämter, eines in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt, sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

Das Aufgabenspektrum der Gesundheitsämter ist im Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz geregelt. Die Arbeitsgebiete umfassen folgende Bereiche:

  • Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz,
  • Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, Schutz der Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie
  • Gesundheitsberichterstattung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten.

Ziel der Gesundheitsförderung ist die Stärkung der Ressourcen für die Gesunderhaltung der Bevölkerung, die Erhöhung der Gesundheitschancen jedes Einzelnen und einen Beitrag zu einer gesundheitsförderlichen Gestaltung der Lebenswelten zu leisten. Präventiv soll und kann die Krankheitslast in der Bevölkerung durch gezielte Maßnahmen verringert werden. Die Gesundheitsämter nehmen hier neben der fachlichen auch eine koordinierende Rolle ein. Auch Personen mit besonderen Bedarfen haben die Gesundheitsämter im Blick.

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