Ministerin Müller will sich mit Kommunen über vollautomatisierte Verkaufsstellen austauschen
Sonntagsöffnung Thema im Landtag – Fachaustausch mit Kommunen im September geplant
- Erschienen am - PresemitteilungVollautomatisierte Supermärkte, sogenannte „Smart-Stores“, Automatenkioske und Verkaufsautomaten: in Deutschland ist diese Art des Einkaufens – rund um die Uhr und ohne Verkaufspersonal – auf dem Vormarsch. Kommunen stellt das in der Praxis aber auch vor Fragen. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz regelt die Öffnung von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen; die örtlichen Ordnungsbehörden haben die Aufsicht über die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes. Und auch ein Smart-Store ist eine Verkaufsstelle. Wie man den Umgang mit vollautomatisierten Verkaufsstellen rechtssicher gestalten kann, will Arbeitsschutzministerin Britta Müller mit den Landkreisen und kreisfreien Städten beraten. Sie wird die Kommunen zu einem Fachaustausch im September nach Potsdam einladen. Das kündigte sie heute im Landtag an. In der Landtagssitzung wurde über die Liberalisierung der Sonntagsöffnung diskutiert.
Arbeitsschutzministerin Britta Müller sagte in ihrer Rede im Landtag: „Brandenburg hat bereits ein sehr liberales Ladenöffnungsgesetz. Nach dem Ladenöffnungsgesetz können Verkaufsstellen im Land Brandenburg von Montag bis Sonnabend von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Sechs Sonn- oder Feiertage pro Jahr sind in Brandenburg freigegeben für Ladenöffnungen aus besonderem Anlass. Hinzukommen Ausnahmen für mehr als 210 Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte, wo Verkaufsstellen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr bestimmte Waren verkaufen dürfen. Auch Hofläden und Direktvermarkter profitieren von gezielten Ausnahmen. Das Gesetz ist aber nicht in Stein gemeißelt. Neue technologische Entwicklungen verändern viele Lebensbereiche, und das betrifft auch das Einkaufsverhalten der Menschen. Gerade in ländlichen Regionen, wo Läden wegen Fachkräftemangel schließen müssen und dann vor allem ältere Menschen Schwierigkeiten haben, sich mit dem Notwendigsten zu versorgen, könnten ‚Smart-Stores‘ eine Lösung sein, Versorgungsengpässe vorzubeugen. Wir müssen offen für Veränderungen sein, aber dabei mit Augenmaß und Verfassungsbewusstsein vorgehen. Denn Sonn- und Feiertage sind als ‚Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung‘ verfassungsrechtlich geschützt. Der technische Fortschritt darf nicht zu einem gesellschaftlichen Rückschritt führen – und schon gar nicht zur Aushöhlung verfassungsrechtlich geschützter Werte.“