Hauptmenü

Gesundheitsministerin Müller: „Notfallversorgung und Rettungsdienst müssen reformiert werden“

Thema im Landtag – Ministerin Müller: „Mit einer klaren Regelung im SGB V gäbe es das Problem der sogenannten ‚Fehlfahrten‘ nicht mehr.“

- Erschienen am 16.07.2025 - Presemitteilung 089/2025
Symbolfoto Rettungsdienst (Foto: Colourbox.de/Wolfgang Zwanzger) Foto: Colourbox.de/Wolfgang Zwanzger

In der heutigen Landtagssitzung stand auf Antrag der Regierungsfraktionen das Thema „Notfallreform zügig voranbringen“ auf der Tagesordnung. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller erklärte dazu in ihrer Rede im Landtag heute in Potsdam:

„Der Rettungsdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Er sichert die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung – Tag und Nacht, flächendeckend. Doch steigende Einsatzzahlen, Fachkräftemangel und eine überholte gesetzliche Finanzierungslogik setzen das System zunehmend unter Druck. Aktuell werden Kosten durch die Krankenkassen nur dann übernommen, wenn ein Patient ins Krankenhaus transportiert wird. Leistungen vor Ort – auch wenn sie medizinisch notwendig und sinnvoll sind – gelten als ‚Fehlfahrten‘ und werden nicht erstattet.

Die Notfallversorgung und der Rettungsdienst in Deutschland brauchen dringend eine Reform. Wir brauchen eine klare bundesgesetzliche Regelung im SGB V: Leistungen des Rettungsdienstes müssen auch dann erstattungsfähig sein, wenn kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt – unabhängig davon, ob die Leistungen von ärztlichem oder nichtärztlichem Personal erbracht werden. Auch Transporte in ambulante Einrichtungen müssen möglich sein und finanziert werden.

Weil die zukünftige Gesundheitsversorgung verstärkt auf das Prinzip ‚ambulant vor stationär‘ setzen wird, brauchen wir bessere Kooperationsmodelle zwischen Arztpraxen, Kliniken und Rettungsdiensten. Auch der Transport von Patienten zu ambulanten Einrichtungen – etwa Haus- oder Facharztpraxen – muss als regulärer Bestandteil des Rettungsdienstes anerkannt werden. Mit der Aufnahme als vollwertige, erstattungsfähige Leistung im SGB V gäbe es das Problem der sogenannten ‚Fehlfahrten‘ nicht mehr. Der Rettungsdienst ist mehr als ein Transportdienst – er ist ein integraler Bestandteil eines modernen Versorgungssystems. Die Notfallreform ist daher nicht nur notwendig, sondern überfällig.“

Hintergrund

Die Fahrkosten für den Rettungsdienst sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Bislang werden in Deutschland Kosten für die medizinische Notfallrettung im Rahmen des Rettungsdienstes bundesgesetzlich im Sinne von Fahrkosten von der Durchführung eines Transportes ins Krankenhaus abhängig gemacht. Der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für dieses Jahr angekündigte Entwurf zum Gesetz der Notfallversorgung, in dem eine klare Regelung zu den Fehlfahrten getroffen werden soll, sieht vor, dass Einsätze auch ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können. Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wurde im vergangenen Jahr von der alten Bundesregierung noch auf den Weg gebracht. Mit dem Bruch der Ampelkoalition wurde die Reform aber gestoppt. Brandenburg fordert eine zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.

Der Rettungsdienst ist aufgrund des Föderalismusprinzips im Grundgesetz Ländersache und wird durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt, in Brandenburg mit dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz. Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe; sie können die Aufgabe auch an Hilfsorganisationen oder private Rettungsdienstunternehmen vergeben. Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes.