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Stadt Buckow (Märkische Schweiz) erhält Prädikat „Kneipp-Heilbad“

Staatsekretär Wahl überreichte Bescheid zur Höherstufung vom „Kneipp-Kurort“ zum „Kneipp-Heilbad“

- Erschienen am 16.12.2025 - Presemitteilung 182/2025
Thomas Mix und Patrick Wahl

Mit der Kraft der Natur gesund werden und bleiben – das ist das zentrale Anliegen der acht staatlich anerkannten Kurorte in Brandenburg. In Verbindung mit moderner Medizin bieten Orte wie zum Beispiel Buckow, vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern die Möglichkeit, neue Kraft zu tanken. Das Brandenburgische Kurortegesetz ermöglicht diesen Orten, ihren Status durch besondere Prädikate hervorzuheben. Auf dieser Basis erhielt heute die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) ein neues Prädikat: Sie wurde vom „Kneipp-Kurort“ zum „Kneipp-Heilbad“ höherprädikatisiert. Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl überreichte den Bescheid heute an den Buckower Bürgermeister Thomas Mix. Mit diesem Bescheid erhält Buckow die Berechtigung, die Bezeichnung „Kneipp-Heilbad“ in Verbindung mit dem Stadtnamen öffentlich oder im Geschäftsverkehr zu führen.

Staatssekretär Patrick Wahl sagte bei der Übergabe: „Brandenburg hat viele wunderbare Orte, die zur Erholung einladen und heute bekommt einer dieser Orte ein besonderes Prädikat. Ich freue mich sehr, dass Buckow, die ‚Perle der Märkischen Schweiz‘, das Prädikat ‚Kneipp-Heilbad‘ erhält. Die Stadt verfügt über eine lange Tradition kurörtlicher Erholungsangebote, die bis ins frühe 20. Jahrhundert zurückreicht. Aus Aufzeichnungen wissen wir, dass schon der königliche Leibarzt im Jahr 1854 Buckow mit den Worten empfahl: ‚Majestät, in Buckow geht die Lunge auf Samt‘. Diese Empfehlung hat auch noch heute Bestand und wird mit der Verleihung des höheren Prädikats deutlich. Buckow hat sich über Jahre hinweg um dieses Prädikat bemüht und gezeigt, dass es gelingt, wenn verschiedene Akteurinnen und Akteure – von der Politik über die Verwaltung bis hin zu den zahlreichen Anbieterinnen und Anbietern im Gesundheitstourismus – gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich wünsche allen, die weiter an der Entwicklung dieses einzigartigen Ortes arbeiten, zahlreiche Gäste und weiterhin viel Erfolg.“

 

Hintergrund

Für die Anerkennung als „Kneipp-Heilbad“ stellt das Brandenburgische Kurortegesetz (BbgKOG) verschiedene Anforderungen an einen Ort. Dazu zählen unter anderem: die zehnjährige unbeanstandete Durchführung einer artgemäßen Kneipptherapie, ein therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, das Vorhandensein von Wassertretstellen und Armbadeanlagen, Fachpersonal zur Diätberatung, Betreuung durch Personen mit der Erlaubnis zur Führung einer staatlich anerkannten Berufsbezeichnung in der Physiotherapie und das Vorhandensein eines Kurparkes oder geeigneter Grünflächen für den Kurbetrieb sowie eines Frei- und Hallenbades in angemessener Entfernung. Für die Anerkennung als „Kneipp-Kurort“ gelten die gleichen Voraussetzungen, abzüglich des Fachpersonals zur Diätberatung und der zeitlichen Mindestdauer Durchführung einer artgemäßen Kneipptherapie.

Orte stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort selbst. Über die staatliche Anerkennung als Kurort berät der Landesfachbeirat für Kurorte und Erholungsorte, nachfolgend entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium. Gemäß der 2019 erfolgten Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes mussten alle Kurorte, die vor dem 1. Mai 2019 ihre staatliche Anerkennung erhielten, bis zum 1. Mai 2024 die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen oder einen Antrag auf ein höheres Prädikat stellen.

In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte: das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda – Ort mit Peloid-Kurbetrieb, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, das Kneipp-Heilbad Buckow, sowie die Thermalsoleheilbäder Burg im Spreewald und Templin. Die Interessen werden von dem „Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg“ vertreten. Mehr Informationen: https://kurorte-land-brandenburg.de/