Hauptmenü

Erfolg im Bundesrat: Mehrheit für Brandenburger Antrag zur zügigen Notfallreform

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungsdienst zuverlässig funktioniert – unabhängig davon, wo die Versorgung erfolgt.“

- Erschienen am 17.10.2025 - Presemitteilung 145/2025
Gesundheitsministerin Britta Müller im Bundesrat Foto: Bundesrat / Florian Gaertner

Der Brandenburger Entschließungsantrag „Notfallfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ hat heute eine Mehrheit im Bundesrat erhalten. „Jetzt ist die Zeit, die Notfallversorgung zukunftsfest zu machen – mit klaren Regeln, starker Vernetzung und einer echten Finanzierungsperspektive für die Rettungsdienste. Unser Ziel ist eine bessere Patientensteuerung und eine zuverlässige Versorgung für alle. Wir brauchen endlich den gesetzlichen Rahmen, damit Rettungsdienste schnell und kompetent helfen können, unabhängig davon, wo die Notfallversorgung erfolgt. Menschen in medizinischen Notlagen müssen sich darauf verlassen können, schnell die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen“, erklärte Gesundheitsministerin Britta Müller in Berlin.

Der Antrag enthält folgende zentrale Forderungen an die Bundesregierung:

  • Zügige Verabschiedung des geplanten Bundesgesetzes zur Notfallreform, um eine effizientere Patientensteuerung in der Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen
  • Neben der klassischen Transportleistung soll auch die medizinische Behandlung vor Ort durch den Rettungsdienst systematisch und verbindlich abrechenbar sein
  • Anerkennung und Finanzierung des Transports per Rettungswagen in ambulante Versorgungsstrukturen sowie der telemedizinischen Versorgung als Leistungen des Rettungsdienstes

Gesundheitsministerin Müller betonte: „Das Problem der sogenannten Fehlfahrten muss endlich dauerhaft gelöst werden, und zwar per Bundesrecht. Rettungsdiensteinsätze, bei denen kein Patiententransport in ein Krankenhaus stattfindet, müssen auch anerkannt und finanziert werden. Wenn Patienten medizinisch direkt am Einsatzort oder in einer nahen Arztpraxis behandelt werden können, muss sichergestellt sein, dass die Kosten dafür auch von den Kassen übernommen werden. In vielen Fällen können Betroffene vor Ort versorgt werden. Und das ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern spart der Solidargemeinschaft sogar viel Geld und entlastet unsere Krankenhäuser. Die zügige Verabschiedung der Notfallreform ist ein erster Schritt, um die engere Vernetzung der Akteure in der Akut- und Notfallversorgung voranzubringen. Sie sichert die Finanzierung für die Träger des Rettungsdienstes und öffnet weiter die Türen für die Telemedizin und digitale Vernetzung.“

Mit dem Antrag im Bundesrat wird auch der Landtagsbeschluss „Notfallreform zügig voranbringen - Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ vom 16. Juli 2025 umgesetzt.