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Neues Landesförderprogramm verbessert Chancen für Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt

Anträge für innovative Modellprojekte können ab sofort beim LASV gestellt werden

- Erschienen am 17.11.2025 - Presemitteilung 158/2025

Das Sozialministerium stärkt die Chancen von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt. Mit einem neuen Landesprogramm sollen diese Menschen künftig noch stärker dabei unterstützt werden, wenn sie alternativ zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt antreten möchten oder eine betriebliche Ausbildung beginnen wollen. Gefördert werden mit dem neuen Landesprogramm innovative Modellprojekte, insbesondere von Werkstätten für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbietern in Kooperation mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Entsprechende Anträge können ab sofort und voraussichtlich bis Anfang Mai 2026 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden.

Sozialministerin Britta Müller: „Uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen – dafür setzen wir uns ein. Selbstverständlich gilt das in besonderem Maße auch für das Arbeitsleben. Wir wollen einen offenen, leicht zugänglichen und inklusiven Arbeitsmarkt, in dem alle Menschen gleiche Chancen haben. Mit dem neuen Förderprogramm schließen wir nun eine Lücke, indem wir Projekte fördern, die Menschen mit Schwerbehinderung ganz konkret dabei unterstützen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung oder einen Ausbildungsplatz zu finden, wenn die bisherigen Rahmenbedingungen zur Unterstützung für sie nicht auskömmlich sind. Das stärkt nicht nur den Inklusionsgedanken, sondern hilft auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei, hoch motivierte, gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen.“

LASV-Präsidentin Christina Schröter: „Dieses neue Landesprogramm ist ein wichtiger Baustein, um den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Damit kann dem Wunsch vieler Menschen mit Schwerbehinderungen, die aufgrund Art und Schwere ihrer Beeinträchtigungen in einer WfbM beschäftigt sind, auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben Rechnung getragen werden. Gleichzeitig komplettiert diese Maßnahme das bereits bestehende Landesförderprogramm und sendet in Zeiten von Arbeitskräftemangel ein wichtiges Signal an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg.“

Das neue Programm ergänzt im Rahmen des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets 3.0 der Landesregierung das bereits existierende Landesförderprogramm PiA 2.0 („Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“) zur Schaffung neuer und zur Stabilisierung bereits bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen. Mithilfe von „PiA 2.0“ konnten bislang 31 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden. Darüber hinaus entstanden 134 neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter mit einer Schwerbehinderung, davon 25 Arbeitsplätze speziell für Menschen, die zuvor in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig waren. Zehn weitere, bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen konnten stabilisiert oder erhalten werden.

Ziel des neuen Förderprogramms ist es nun, vor allem die Rahmenbedingungen für den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen bzw. von anderen Leistungsanbietern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Inanspruchnahme eines Budgets für Arbeit (§ 61 SGB IX) oder eines Budgets für Ausbildung (§ 61a SGB IX) zu verbessern.

Das neue Programm richtet sich insbesondere an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder andere Leistungsanbieter, die in Kooperation mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entsprechende Modellprojekte entwickeln sollen. In Brandenburg gibt es 28 anerkannte WfbM, die an etwa 140 Standorten über 10.000 Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Sie vermitteln berufliche Bildung, sorgen für eine sinnstiftende Beschäftigung und sichern so gesellschaftliche Teilhabe.

Für die Finanzierung des Förderprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro aus der sogenannten Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Diese Sonderabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, wenn sie nicht genug schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Weitere Details und die entsprechenden Antragsformulare sind unter folgendem Link zu finden: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/integration-inklusion/werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-und-andere-leistungsanbieter/ 

Hintergrund

Mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0 setzt die Landesregierung Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention um. Formuliert sind darin 55 konkrete Maßnahmen aller Ministerien, mit denen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ihre Teilhabe an allen Lebensbereichen verbessert werden soll. Das Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ beinhaltet insgesamt acht Maßnahmen.

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 ist auch als Broschüre veröffentlicht: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/service/publikationen/detail/~01-08-2023-massnahmen-der-landesregierung-fuer-mehr-inklusion-und-barrierefreiheit-map-3-0