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Templin bleibt „Thermalsoleheilbad“

Gesundheitsstaatssekretär Wahl überreichte Bescheid zur Re-Zertifizierung als Kurort

- Erschienen am 18.03.2025 - Presemitteilung 029/2025

Die Stadt Templin behält ihren Status als staatlich anerkannter Kurort im Land Brandenburg. Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl überreichte am Dienstag den Bescheid über die Re-Zertifizierung der Kommune als „Thermalsoleheilbad“ an die amtierende Bürgermeisterin Annette Nitschmann. Anschließend informierte sich der Staatssekretär bei einem Rundgang über die Angebote in der Kurstadt. Das Prädikat wurde der Stadt Templin erstmals im Jahr 2000 verliehen und 2017 erneuert. Die nun erfolgte Re-Zertifizierung war nach der Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes im Jahr 2019 notwendig geworden. Danach müssen alle staatlich anerkannten Kurorte regelmäßig nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung weiterhin erfüllen. Die Überprüfung erfolgt jeweils durch den Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte.

Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl: „Ein Vierteljahrhundert ist das wunderschöne Templin inzwischen ein staatlich anerkannter Kurort, und ich freue mich sehr, heute hier offiziell bestätigen zu können, dass das auch so bleibt. Die NaturTherme, mit deren Eröffnung im Jahr 2000 Templin den Status als Kurstadt erlangte, lockt Jahr für Jahr Hunderttausende Gäste nicht nur aus Brandenburg an, sondern weit über die Region hinaus. Die kur-, erholungs- und freizeittouristischen Angebote sind überaus vielfältig, zum Beispiel der Bürgergarten, die Kurmeile oder der Kurwald. Der Gesundheitstourismus wird künftig eine immer wichtigere Rolle spielen, und Templin hat in dieser Hinsicht exzellente Voraussetzungen. Mit der aktualisierten Kurstadtentwicklungskonzeption hat sich die Stadt für die Zukunft gut aufgestellt und will das Angebot noch weiter ausbauen. Dafür wünsche ich allen hier vor Ort Beteiligten ganz viel Erfolg!“

Für die Anerkennung als „Thermalsoleheilbad“ verlangt das Brandenburgische Kurortegesetz unter anderem die Verfügbarkeit eines natürlichen Heilmittels (Sole) sowie zweckmäßige Kureinrichtungen zu dessen Anwendung. In Templin wird die Sole vor allem in der NaturTherme sowie für Bewegungstherapien angewendet. Die NaturTherme als „kleines Meer der Uckermark“ bildet mit Riesenrutschen, Wellenbecken, Whirlpools, Grottengang, Saunagarten sowie Wellness- und Therapieangeboten das Herzstück des Kurbetriebs in der Kommune. Vor allem im familienorientierten Gesundheits- und Aktivtourismus verzeichnet die Kommune stetig wachsende Gästezahlen. In diesem Bereich will die Stadt ihre Angebote weiter ausbauen.

Hintergrund

In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte: das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda – Ort mit Peloid-Kurbetrieb, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, Brandenburgs einziger Kneipp-Kurort Buckow, Burg im Spreewald – ein Ort mit Heilquellenkurbetrieb, sowie das Thermalsoleheilbad Templin. Die Interessen werden von dem „Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg“ vertreten (https://kurorte-land-brandenburg.de/). 

Gemeinden stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Über die staatliche Anerkennung als Kurort entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium.

Gemäß der 2019 erfolgten Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes mussten alle Kurorte, die vor dem 1. Mai 2019 ihre staatliche Anerkennung erhielten, bis zum 1. Mai 2024 die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen.