Mehr Geld für Brandenburger Kliniken: Landesbasisfallwert erhöht
Ministerin Müller: „Erhöhung schafft etwas mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser.“
- Erschienen am - PresemitteilungDen Krankenhäusern in Brandenburg stehen für die Patientenbehandlung mehr Geld zur Verfügung. Die Landeskrankenhausgesellschaft und die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich auf eine unterjährige Erhöhung des Landesbasisfallwert (LBFW) für das Jahr 2025 geeinigt. Der neue LBFW beträgt rückwirkend zum 1. Januar 4.457,17 Euro, das ist eine Erhöhung um 68,76 Euro. Hintergrund der Anpassung ist eine Einigung auf Bundesebene zur Berücksichtigung tariflicher Mehrkosten für das Jahr 2024, die sich aufgrund später Tarifabschlüsse deutlich verzögert hatte. Nachdem diese bundesweite Klärung im April 2025 vorlag, setzten die Verhandlungspartner in Brandenburg die notwendigen Anpassungen auf Landesebene zügig um. Das Gesundheitsministerium hatte die Erhöhung genehmigt. Der LBFW ist ein landesweit einheitlicher Preis für Krankenhausleistungen somatischer Krankenhäuser. Auf seiner Basis errechnen die Kliniken ihre Budgets. Zusammen mit der Anzahl behandelter Patienten bestimmt er die Einnahmesituation der Kliniken.
Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt dazu: „Die Erhöhung des Landesbasisfallwert ist eine gute Nachricht für die Krankenhäuser in Brandenburg. Damit verbessert sich ihre Einnahmesituation und schafft etwas mehr Planungssicherheit. Das allein reicht aber nicht aus, um die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wirklich zu verbessern. Die Rahmenbedingungen haben sich für die Kliniken in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Betriebskosten steigen inflations- und tarifbedingt, gleichzeitig brechen Einnahmen weg. So müssen immer mehr Krankenhäuser ein wachsendes Defizit verzeichnen. Im Bundesrat hat unsere Initiative zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Mai eine Mehrheit erhalten. Damit fordern die Länder vom Bund den noch immer fehlenden Inflationsausgleich für die Kliniken für die Jahre 2022 und 2023. Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Ich begrüße die Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, dass die Krankenhäuser vom Bund eine Finanzspritze in Höhe von vier Milliarden Euro erhalten sollen. Damit wird unsere Forderung aufgegriffen. Mit der Erhöhung des Landesbasisfallwertes und dem angekündigten Inflationsausgleich bekommen die Krankenhäuser Luft zum Atmen und Hilfe für den Transformationsprozess.“
Das Gesundheitsministerium hatte die Einigung für unterjährige Erhöhung des Landesbasisfallwert schnell genehmigt. Gesundheitsministerin Britta Müller hatte den Genehmigungsbescheid bereits am 28. Mai 2025 bei der 36. Mitgliederversammlung der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) übergeben. Heute hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) über das Ergebnis informiert.
Hintergrund
Der Landesbasisfallwert (LBFW) ist die zentrale Abrechnungsgröße für stationäre Krankenhausleistungen und gilt für alle Krankenhäuser in Brandenburg. Er bestimmt, wie viel Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung über das Fallpauschalen-System (Diagnosis Related Groups, kurz: DRG) abrechnen können.
Seit dem Jahr 2010 gilt für alle somatischen Krankenhäuser eines Bundeslandes ein einheitlicher Landesbasisfallwert. Er dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen. Davon gesondert berechnet werden Pflegeentgelte, Zusatzentgelte, krankenhausindividuelle Entgelte, Zu- und Abschläge, Erlöse aus Wahlleistungen, Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlungen und ambulante Leistungen.
Der Landesbasisfallwert dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen. Die Vertragsparteien auf Landesebene (Landeskrankenhausgesellschaften, Verbände der Krankenkassen) vereinbaren jährlich den Landesbasisfallwert für das Folgejahr. Rechtsgrundlage ist Paragraf 10 Absatz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG).
Die Vereinbarung zum LBFW 2025 war am 16.Dezember 2024 durch das Gesundheitsministerium genehmigt worden. Jetzt wurde eine Vereinbarung zur anteiligen Erhöhungsrate für Tariferhöhungen für das Jahr 2024 auf Bundesebene abgeschlossen, sodass der geltende Basisfallwert für das Jahr 2025 auf Landesebene unterjährig neu verhandelt werden konnte.
Die Anpassung führt dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr voraussichtlich 1,97 Milliarden Euro für stationäre Krankenhausbehandlungen in Brandenburg ausgeben werden – ein Anstieg um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich: der Landesbasisfallwert 2024 betrug 4.209,36 Euro.
Eine Übersicht aller vereinbarten Landesbasisfallwerte der Bundesländer für 2025 hat der Verband der Ersatzkassen auf seiner Internetseite veröffentlicht: https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/landesbasisfallwerte.html