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Land Brandenburg fördert Digitalisierung der Schwangerschaftsberatungsstellen

Förderaufruf gestartet – Anträge können bis zum 10. November beim LASV eingereicht werden

- Erschienen am 19.10.2025 - Presemitteilung 146/2025

Das Sozialministerium stellt in diesem Jahr Mittel für die Digitalisierung der Beratungsarbeit in Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Brandenburg zur Verfügung. Die Förderung dient der bedarfsgerechten Ausstattung der Einrichtungen und erfolgt im Rahmen einer einmaligen Zuwendung in diesem Jahr. Der Förderaufruf wurde jetzt gestartet. Träger der Beratungsstellen können bis zum 10. November Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) einreichen.

Ziel der Förderung ist es, die Beratungsstellen landesweit in ihrer digitalen Handlungsfähigkeit zu stärken und moderne, zeitgemäße Beratungsangebote für Ratsuchende zu ermöglichen. Dafür stehen Fördermittel bereit, die sich an der Anzahl der Beratungskräfte orientieren: Pro Vollzeit-Beratungskraft – oder einer vergleichbaren Anzahl von Teilzeitkräften – können bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Auch Beratungsstellen mit weniger als einer Vollzeitkraft können den vollen Betrag erhalten, da für jede Stelle eine vollständige digitale Grundausstattung notwendig ist. Die Anschaffungen – zum Beispiel Computer, Bildschirme oder Software – müssen bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Sozial- und Frauenministerin Britta Müller: „Ratsuchende profitieren von schnellen, unkomplizierten und ortsunabhängigen Zugängen zu professioneller Unterstützung in Beratungsstellen. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg wird es immer herausfordernder, flächendeckende Beratungsangebote sicherzustellen. Eine Videoberatung über eine DSGVO-konforme Plattform ermöglicht einen sicheren und niedrigschwelligen Zugang sowie einen ortsunabhängigen und zeitsparenden Austausch zwischen Beratenden und Ratsuchenden. Das betrifft viele Bereiche – von Schwangerschaftsberatung über Familienplanung und sozialrechtliche Beratung bis hin zur Sexualberatung. Mit der gezielten Einzelförderung zur Digitalisierung unterstützen wir die Beratungsstellen in ihrer wichtigen Arbeit. Gleichzeitig gilt: Gerade in Krisensituationen lassen sich vertrauliche Gespräche in geschützter Atmosphäre vor Ort nicht vollständig digital ersetzen – persönliche Begegnungen bleiben ein zentraler Bestandteil professioneller Beratung.

Im Juni hatte die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und 1 -senatoren der Länder (35. GFMK) die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Möglichkeit digitaler Schwangerschaftskonfliktberatung im Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich klarstellend zulässt. Den Antrag „Digitale Schwangerschaftskonfliktberatung bundeseinheitlich regeln“ hatte das Land Niedersachsen eingebracht; Brandenburg war Mitantragssteller.

Das Land fördert Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Im Doppelhaushalt sind dafür insgesamt 5.304.000 Euro für das Jahr 2025 und 5.518.300 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. In den Jahren 2023 und 2024 waren es jeweils 5.304.000 Euro.

Im Land Brandenburg gibt es 41 staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit sieben Außenstellen in freier Trägerschaft und vier in kommunaler Trägerschaft sowie fünf Schwangerschaftsberatungsstellen, die jeweils vom Land gefördert werden.