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Nächster Meilenstein bei der Umsetzung der Krankenhausreform: Brandenburg startet Prüfung der Leistungsgruppen

- Erschienen am 20.08.2025 - Presemitteilung 111/2025

Potsdam, [20.08.25] – Brandenburg erreicht eine wichtige Etappe bei der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform. Das Gesundheitsministerium hat den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg (MD) damit beauftragt zu prüfen, ob die Krankenhäuser im Land die Qualitätskriterien für ihre beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Nur wenn diese Kriterien eingehalten werden, können Kliniken in der Regel die entsprechenden Behandlungen künftig anbieten und abrechnen.

Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt dazu: „Wir liegen mit der Umsetzung der Krankenhausreform im Zeitplan, auch wenn die vom Bund gesetzten Fristen sehr knapp sind. Klar ist: Die Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache. Nur so können wir regionale Besonderheiten berücksichtigen und sicherstellen, dass die wohnortnahe Versorgung in allen Teilen Brandenburgs gewährleistet bleibt. Die Reform ist notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen verändern und wir die Strukturen anpassen müssen. Die Behandlung soll künftig stärker nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen. Unser Ziel ist eine verlässliche Versorgungskontinuität für die Patientinnen und Patienten – vom ambulanten Bereich über den stationären Aufenthalt bis hin zur Nachsorge. Dafür setzen wir auf mehr Spezialisierung und bessere Qualität durch die Konzentration komplexer Leistungen. Die Zukunft der Versorgung heißt ‚ambulant vor stationär‘. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen müssen dafür enger zusammenarbeiten. Mit sogenannten stambulanten Versorgungsmodellen, also der intelligenten Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung, schaffen wir die passenden Strukturen – stationär, wo nötig, ambulant, wo möglich. Davon profitieren am Ende die Patientinnen und Patienten in ganz Brandenburg.“

Alle 54 Krankenhäuser in Brandenburg haben ihre Anträge fristgerecht bis Ende Juli 2025 eingereicht. Insgesamt wurden 932 Leistungsgruppen beantragt. Die Antragstellung erfolgte digital über das neue System KLAAS, das eine einheitliche und effiziente Bearbeitung ermöglicht. Für jede beantragte Leistungsgruppe erstellt der Medizinische Dienst ein gesondertes Gutachten. Brandenburg gehört damit zu den ersten Bundesländern, die den Prüfprozess gestartet haben.

Die rechtliche Grundlage für die Reform bildet das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Es führt die Leistungsgruppen als zentrales Instrument einer neuen Krankenhausplanung ein und legt die Fristen für die Prüfungen fest. Ergänzend liegt mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) ein Referentenentwurf vor, der die Zahl der Leistungsgruppen auf 61 festschreibt. Maßgeblich für die Prüfung ist zudem die vom Medizinischen Dienst Bund am 9. April 2025 erlassene und am 13. Mai 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigte LOPS-Richtlinie, die verbindlich festlegt, welche Qualitätskriterien und OPS-Strukturmerkmale erfüllt sein müssen. In Brandenburg regelt darüber hinaus das Krankenhausentwicklungsgesetz, dass an der Aufstellung des Krankenhausplans die regionalen Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz beteiligt sind.

Die Leistungsgruppen bilden einzelne medizinische Bereiche wie Allgemeine Chirurgie, Geriatrie oder Intensivmedizin ab. Sie sind das Herzstück der neuen Krankenhausplanung, denn sie sorgen dafür, dass Leistungen dort erbracht werden, wo die Qualität stimmt. So soll die Behandlung der Patientinnen und Patienten stärker nach medizinischen und weniger nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Gleichzeitig ermöglicht die Reform mehr Spezialisierung, höhere Behandlungsqualität und eine bessere Abstimmung zwischen den Standorten.

Die Krankenhausreform ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten, eröffnet aber auch viele Chancen für eine moderne und patientenorientierte Versorgung. Brandenburg setzt dabei auf enge Zusammenarbeit mit Krankenhausträgern, Ärzteschaft, Krankenkassen, Kommunen und weiteren Partnern im Gesundheitswesen. Bereits im März 2025 fanden Regionalkonferenzen in allen fünf Versorgungsgebieten des Landes statt, weitere Gebietskonferenzen sind für Anfang 2026 vorgesehen.

Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind 54 Krankenhäuser an 66 Standorten verzeichnet. Mit der Umsetzung der Reform soll die Versorgung in allen Landesteilen gesichert und zugleich die Qualität der Behandlung nachhaltig verbessert werden.

Zeitstrahl: Die nächsten Schritte der Reform gemäß aktueller Gesetzlage