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Pflege vor Ort weiter stärken: Brandenburg setzt mit „Pakt für Pflege 2.0“ neue Akzente

Vereinbarung mit Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses unterzeichnet

- Erschienen am 20.11.2025 - Presemitteilung 160/2025

Die Stärkung der Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung: Heute unterzeichnete Sozialministerin Britta Müller in Potsdam mit den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg den „Pakt für Pflege 2.0“. Dieser Pakt, der erstmalig im Jahr 2020 ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, die Pflege vor Ort zu stärken, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, die Beratungsstrukturen weiter auszubauen und die Fachkräftesicherung durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen zu fördern. Das Herzstück bildet die Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“.

Sozialministerin Britta Müller erklärte: „Der ‚Pakt für Pflege‘ hat sich bisher als sehr erfolgreich erwiesen und findet auch weit über die Grenzen Brandenburgs hinaus große Beachtung. Dieser Erfolg bildet die Grundlage, auf der wir weiter aufbauen wollen. Wir haben den Pakt weiterentwickelt und setzen uns dafür ein, ihn dauerhaft zu sichern. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Stärkung der häuslichen Pflege. Uns eint das Ziel, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können. So unterstützen zum Beispiel Pflegelotsen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach passenden Angeboten vor Ort, wie etwa dem Kontakt zu Pflegestützpunkten, Essenanbietern oder Pflegedienstleistern, aber auch bei der Vermittlung zu Spielenachmittagen, Sturzpräventionskursen oder Seniorensport. Kümmerer fungieren als direkte Ansprechpartner und stehen den Betroffenen zur Seite. Mobilitätshilfen erleichtern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, indem sie den Zugang zu wichtigen Terminen und Veranstaltungen ermöglichen. Begegnungsangebote fördern den sozialen Austausch. Die Vereinbarung mit den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses stellt dafür ein starkes Fundament dar. Wir werden die auf den Weg gebrachten Maßnahmen und ihre Wirkungen evaluieren.“

Die Vereinbarung „Pakt für Pflege 2.0 im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“ unterzeichneten mit Sozialministerin Britta Müller für das Land Brandenburg folgende Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses: ABVP – Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V., Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg, B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. – Landesverband Brandenburg, BKK Landesverband Mitte – Landesvertretung Berlin und Brandenburg, bpa – Bundesverband private Anbieter sozialer Dienste e.V. Landesgeschäftsstelle Brandenburg, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Brandenburg e.V., DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. – DWBO, IKK Brandenburg und Berlin, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus, Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Landesbehindertenbeirat Brandenburg, Landkreistag Brandenburg, Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e.V., Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund), Seniorenrat des Landes Brandenburg, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg.

Der Pakt für Pflege ist ein großer Erfolg: Seit 2021 wurden in rund 88 Prozent aller Ämter und Gemeinden mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ insgesamt mehr als 660 Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen umgesetzt. Diese Initiativen fördern Prävention, Beratung, Entlastung und Teilhabe und tragen dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden – ein wichtiger Schritt, um den zukünftigen Bedarf an Pflegekräften zu begrenzen. Auch die Einführung der generalistischen Pflegefachkraftausbildung sowie der akademischen Ausbildung an zwei Hochschulen in Brandenburg wurden erfolgreich unterstützt. Zur Fachkräftesicherung gehört neben einer fundierten und attraktiven Ausbildung auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch kompetenzorientierte Arbeitsorganisation sowie die Gewinnung und Integration qualifizierter internationaler Pflegekräfte und Auszubildende.

Andreas Kaczynski, Vorsitzender des Landespflegeausschusses: „Mit dem von allen wichtigen Akteuren getragenen ‚Pakt für Pflege‘ hat Brandenburg bereits vor Jahren die Weichen für eine Neuausrichtung der Pflege gestellt. Denn der demografische Wandel zwingt zum Umdenken. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam und unter Nutzung aller im Sozialraum vorhandenen Ressourcen die Herausforderungen in der pflegerischen Versorgung meistern können. Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn Pflege findet vor Ort statt – in Familie, Nachbarschaft und Gemeinde. Mit der Fortschreibung des Pakts gehen wir gestärkt diesen gemeinsamen Weg weiter.“

Landrat Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg, erklärt dazu: „Der Pakt für Pflege hat viel bewirkt, das Land Brandenburg ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen“, unterstrich der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Landrat Siegurd Heinze. „Die Landkreise begrüßen, dass die Fortsetzung Planungssicherheit für die vor Ort entstandenen Strukturen und Projekte schafft. Dies bekräftigte der Vorstand des Landkreistages in seiner letzten Sitzung am 14. Oktober 2025. Perspektivisch sollte es gelingen, die Finanzierung gesetzlich zu verankern, damit ein Pakt auf Dauer geschlossen werden kann.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Mehr als 85 Prozent der antragsberechtigten amtsfreien Städte und Gemeinden, der Verbandsgemeinde und der Ämter haben die Fördermöglichkeiten des bisherigen Paktes für Pflege in Anspruch genommen. Dies zeigt wie wirkungsvoll freiwilliges, auf die jeweiligen örtlichen Bedingungen abgestimmtes gemeindliches Engagement und Landesunterstützung ineinandergreifen können. In den Städten, Gemeinden und Ämtern sind viele sinnvolle niederschwellige, die bisherige Versorgungsstruktur ergänzende Angebote für alte Menschen und ihre Angehörigen im Vor- und Umfeld von Pflege entstanden. Daher war eine Fortschreibung folgerichtig und geboten.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Der Pakt für Pflege 2.0 macht deutlich, dass gute Pflege nur im Schulterschluss aller Beteiligten gelingen kann. Eine enge Kooperation zwischen Land, Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Kostenträgern ist unverzichtbar, um den wachsenden Anforderungen in der Pflege wirksam zu begegnen. Die Ersatzkassen werden den weiteren Prozess aktiv begleiten und ihren Teil zu einer hochwertigen Versorgung im Land beitragen.“

Chris Behrens, Leiter AOK Pflegeberatung und Pflegestützpunkte bei der AOK Nordost: „Die AOK Nordost begrüßt die Fortführung des Paktes für die Pflege 2.0. Gerade mit Blick auf die aktuelle Pflegegesetzgebung stärkt er als wichtiger Baustein das Zusammenwirken von Kommunen und Pflegekassen bei der Sicherung der häuslichen Pflege und der pflegerischen Versorgung vor Ort.“

Simone Leske, bpa Vorstandsvorsitzende Brandenburg: „Wir als bpa begrüßen, die Entscheidung den „Pakt für Pflege“ fortzuführen ausdrücklich. Der Pakt ist ein zentraler Baustein, um Pflegebedürftigen vor Ort ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unsere Mitglieder bringen sich hierfür aktiv ein und engagieren sich als private Pflege weiterhin für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und qualitative Pflege.“

Pakt für Pflege 2.0 im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern

Der Vereinbarung zum „Pakt für Pflege 2.0“ nennt fünf Schwerpunkte:

  1. Pflege vor Ort verstetigen und weiterentwickeln (Förderprogramm für Kommunen)
  2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
  3. Kurzzeit- und Tagespflegeangebote zur Unterstützung und Absicherung der häuslichen Versorgung (Investitionsprogramm)
  4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)
  5. Gestaltung und Ausbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen (Kooperationen)

Die neuen Förderrichtlinien „Pflege vor Ort“ und „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ sind die zentralen Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherstellung der Pflegeversorgung vor Ort und zur Stärkung der häuslichen Pflege. Beide Richtlinien des Sozialministeriums sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen jährlich insgesamt rund elf Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“

Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ werden Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Landkreise und kreisfreie Städte erhalten die Förderung für die regionale Pflegestrukturplanung, für Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen sowie für die Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche sowie Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege). Landkreise und kreisfreie Städte können jeweils bis zu 180.000 Euro pro Jahr erhalten – das sind 30.000 Euro mehr als bisher, um künftig auch Aktivitäten für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Nachbarschaftshilfe von Einzelpersonen als Angebot zur Unterstützung im Alltag finanziell zu unterstützen.

Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltende und mitverwaltete Gemeinden sowie amtsfreie Städte und Gemeinden erhalten die Förderung für die Unterstützung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Neu ist, dass bei der Festlegung der jährlichen Förderhöchstbeträge für die einzelnen Kommunen ab 2026 ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro für alle Kommunen vorgesehen ist, um insbesondere die Arbeit in den kleineren Kommunen zu stärken. Die restlichen Mittel werden wie bisher nach der jeweiligen Anzahl von pflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen aufgeteilt – zuzüglich zum Sockelbetrag.

Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.

Steigende Anzahl von pflegebedürftigen Menschen

In Brandenburg sind über 214.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 57 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre alt. Das geht aus der aktuellen Pflegestatistik 2023 hervor. Im Vergleich zur Pflegestatistik 2021 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen um mehr als 29.400 bzw. um 16 Prozent gestiegen. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung erhöhte sich von 7,3 auf 8,3 Prozent. 88,9 Prozent aller pflegebedürftigen Personen wurden zu Hause gepflegt (2021: 86,9 Prozent).

Landespflegeausschuss

Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegeversicherung.

In ihm sind die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Pflegeeinrichtungen, das Gesundheits- und Sozialministerium sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung, der Verband der privaten Krankenversicherung, Verbände der Pflegeberufe, die kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften sowie der Landesbehindertenbeirat, der Seniorenrat, der Psychiatriebeirat sowie die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg vertreten. Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses ist im Sozialministerium.

Internetseite Landespflegeausschuss: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/soziales/pflege/landespflegeausschuss/