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Ministerin Müller: „Zukunft der Versorgung ist ambulant vor stationär und auch digitaler“

Gesundheitsministerin Britta Müller spricht beim Parlamentarischen Abend der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) zur Zukunft der medizinischen Versorgung

- Erschienen am 21.01.2025 - Presemitteilung 005/2025

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung besonders im ländlichen Raum und die Rolle der ambulanten Medizin standen im Mittelpunkt beim Parlamentarischen Abend der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), der am heutigen Dienstagabend im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft in Potsdam stattfand. Gesundheitsministerin Britta Müller eröffnete die Veranstaltung mit einem Impulsvortrag.

Gesundheitsministerin Müller betonte in ihrer Rede: „Unser oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung vor Ort – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Die Krankenhausreform des Bundes spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir wollen die Krankenhausstandorte zu regionalen Gesundheitszentren entwickeln. Dabei geht es aber nicht nur um stationäre Leistungen. Die Zukunft wird die ‚stambulante‘ Versorgung sein, also ein Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Damit die Sicherstellung auch in Zukunft gelingt, brauchen wir eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure des Gesundheitssystems. Wir stehen vor neuen Wegen in der Versorgung. Wir brauchen neue Perspektiven und neue Versorgungsformen.“

Müller weiter: „Es muss uns gemeinsam gelingen, das Gesundheitswesen zukunftsfähig zu machen. Das kann aus meiner Sicht beispielsweise durch regionale Gesundheitszentren, digitaler Versorgung und einer besseren Vernetzung von ambulant und stationären Leistungen geschehen. Ohne Öffnung der stationären Versorgung für die ambulanten Leistungen und Leistungserbringer werden wir in Zukunft nicht auskommen. Im Umkehrschluss werden sich die ambulanten Leistungserbringer öffnen müssen für neue Wege, beispielsweise durch Ermächtigungen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten wie es das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes beschreibt, oder auch durch sektorenübergreifende Notfallversorgung, beispielsweise der Versorgung von Patientinnen und Patienten direkt vom Rettungsdienst in dafür ausgewiesene Praxen.“

Gesundheitsministerin Müller erklärte in ihrer Rede weiter: „Die Krankenhausreform des Bundes zwingt uns, die stationären Strukturen zu überdenken. In der Folge wird der ambulante Bereich weiter gestärkt. Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform werden zum Ausbau der ambulanten Versorgung beitragen. Wir unterstützen zum Beispiel die Entwicklung von Praxen zu Primärversorgungszentren, auch wenn das Land hier keine Planungshoheit hat. Die Zukunft der Versorgung ist ambulant vor stationär und auch digitaler. Kooperationen zwischen den verschiedenen Sektoren sind der Schlüssel. Stationär und ambulant dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Wir brauchen eine patientenzentrierte Versorgung, die sektorenübergreifend gedacht ist. Unser Ziel ist es, die Stärken beider Systeme zu bündeln und ein modernes, gesundes Gesamtsystem zu schaffen.“

Hintergrund

Das gemeinsame Landesgremium hat nach § 90a SGB V in seiner 11. Sitzung Ende 2024 dafür plädiert, mit dem Einstieg in eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung zu beginnen. Der Arbeitsausschuss des gemeinsamen Landesgremiums soll Empfehlungen für einen Einstieg in eine strukturierte sektorenübergreifende und regionale Versorgungsplanung auf Landesebene erarbeiten. Hierbei gilt zu überlegen, inwieweit eine weitergehende Einbindung des Landes in die ambulante Bedarfsplanung und der Kassenärztlichen Vereinigung in die Krankenhausplanung erfolgen könnte. Eine regionale Versorgungsplanung würde zu einer verbesserten Patientenversorgung, einer erhöhten Effizienz, besseren Koordination und Patientensicherheit beitragen.

Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht. Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen.

Weitere Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesund-heit/gesundheitliche-versorgung/gremium-nach-90a/