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Gesundheitsministerin Müller fordert direkte Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds

Rede im Bundesrat: „Der Bund muss mindestens 40 Prozent der Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitstellen.“

- Erschienen am 21.03.2025 - Presemitteilung 031/2025

Nächster Schritt der Krankenhausreform: Der Bundesrat hat heute der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung mit zahlreichen Änderungen zugestimmt. Dabei bekam auch die Forderung von Brandenburg, dass sich der Bund direkt am Transformationsfonds beteiligen soll, eine Mehrheit. Damit wird der Bund nun aufgefordert, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen. In der Verordnung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist bislang vorgesehen, dass der Transformationsfonds mit einem Fördervolumen von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für eine Laufzeit von zehn Jahren (2026 bis 2035) je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, das heißt den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. Die Länder setzen sich für eine Verteilung 40-30-30 ein.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller sagte in ihre Rede heute im Bundesrat: „Wir begrüßen den Transformationsfonds ausdrücklich. Die Krankenhäuser müssen sich an die neuen Gegebenheiten und Bedarfe anpassen und brauchen für den Wandel finanzielle Unterstützung. Doch schon jetzt ist klar: Ohne gezielte Anpassungen wird der Transformationsfonds nicht die Wirkung entfalten, die dringend nötig ist. Besonders kritisch ist die drastische Begrenzung der Fördermittel auf nur acht Tatbestände des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Diese enge Definition macht innovative und dringend notwendige Reformmaßnahmen nahezu unmöglich. Die Ambulantisierung der Krankenhäuser wird ausgebremst, und gerade in ländlichen Regionen fehlt es an flexiblen, zukunftsfähigen Lösungen. Das größte Problem aber bleibt die Finanzierungsstruktur des Transformationsfonds. Aktuell sollen die gesetzlich Versicherten und die Länder jeweils die Hälfte der Kosten tragen – während der Bund sich nicht beteiligt. Diese unausgewogene Lastenverteilung führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Versicherten und gefährdet die Akzeptanz der gesamten Reform. Die Transformation der Krankenhauslandschaft ist keine Aufgabe einzelner Gruppen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Und genau deshalb muss sie auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden – aus Steuermitteln. Eine Reform, die allein auf die Schultern der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt wird, ist nicht tragfähig. Brandenburg fordert daher eine faire Lösung: Der Bund muss mindestens 40 Prozent der Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitstellen. Länder und gesetzliche Krankenversicherung sollten jeweils 30 Prozent übernehmen. Diese Verteilung würde eine nachhaltige Finanzierung sicherstellen und verhindern, dass Millionen Versicherte eine unverhältnismäßige Last tragen. Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen – er muss aktiv dazu beitragen, eine moderne und zukunftsfähige Krankenhausversorgung für alle zu gewährleisten.“

Der Transformationsfonds ist ein wichtiger Baustein der Krankenhausreform. Mit ihm sollen zum Beispiel Umstrukturierungsprozesse in Krankenhäusern oder die Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen finanziell unterstützt werden.