Gesundheitsministerin Britta Müller fordert wichtige Änderungen bei der Krankenhausreform
Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform im Bundesrat
- Erschienen am - PresemitteilungDer Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) wurde heute (21. November) im Bundesrat beraten. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt dazu: „Für den Erfolg der Krankenhausreform sind die richtigen Instrumente entscheidend. Da die Verantwortung für die Krankenhausplanung bei den Ländern liegt, darf unsere Planungshoheit nicht vom Bund eingeschränkt werden. Wir brauchen mehr Spielraum und Flexibilität, um die Krankenhausstruktur passgenau an die regionalen Bedarfe anzupassen. Aus diesem Grund fordern wir im KHAG mehr Ausnahmeregelungen sowie erweiterte Entscheidungskompetenzen bei der Zuteilung der neuen Leistungsgruppen.“
Zentrale Forderungen zum KHAG-Entwurf sind:
- Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen: Die befristeten Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, die bestimmte Qualitätskriterien nicht erfüllen, sollen im Ermessen der Länder verlängert werden können (statt nur einmalig drei Jahre). Das verpflichtende Einvernehmen mit den Kostenträgen soll gestrichen werden.
- Anpassung der Regelungen für Tageskliniken: Tageskliniken sollen nicht in die gleiche Leistungsgruppensystematik wie stationäre Krankenhäuser aufgenommen werden, um ihre teilstationäre Versorgung nicht zu gefährden.
- Mehr Kooperationsmöglichkeiten: Krankenhäuser sollen stärker kooperieren können. Kooperationen sollten auch über den Zwei-Kilometer-Radius hinaus möglich sein.
- Facharztanrechnungsmöglichkeit: Fachärzte sollten auf mehr als drei Leistungsgruppen angerechnet werden können.
Ministerin Müller: „Die Möglichkeiten ambulant-stationärer Leistungserbringung im Gesetzentwurf bleiben hinter den Erwartungen zurück. Ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Gesundheitsversorgung sind mehr ambulante Angebote. Denn immer mehr Behandlungen, die früher nur im Krankenhaus möglich waren, können heute wohnortnah, ambulant und oft sogar schonender erfolgen – etwa in neuen Polikliniken. Die Krankenhausreform muss diese Entwicklung unterstützen.“
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat das Bundeskabinett, nicht wie vorgesehen am 10. September 2025 passiert. Erst die angepasste Fassung vom 4. Oktober fand am 8. Oktober 2025 die Zustimmung des Bundeskabinetts. Nachdem die Änderungsanträge der Länder in den Bundesratsausschüssen abgestimmt wurden, erfolgte heute der erste Durchgang im Bundesrat.
Gesundheitsministerin Müller kritisiert: „Es handelt sich beim KHAG nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Entscheidende Änderungen werden deshalb nur im Bundestag zu erwarten sein.“
Bundesratsinitiative zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Vernetzung
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben gemeinsam eine Initiative „zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten“ in den Bundesrat eingebracht. Die Länderkammer unterstützte diesen Vorschlag heute. Konkret soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Aspekt der sektorübergreifenden Versorgung bei zukünftigen Entscheidungen umfassend einzubeziehen. Zudem wird die Möglichkeit gefordert, dass die Länder sogenannten Sicherstellungskrankenhäusern eine Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang bestimmter Fachgebiete ohne Fallzahlbegrenzung für mindestens fünf Jahre erteilen können. Außerdem sollen Krankenhäuser mit Integrierten Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkung besteht.
„Wir brauchen eine patientenzentrierte Versorgung, die sektorenübergreifend gedacht ist. Das bedeutet, dass ambulante und stationäre Leistungen besser vernetzt und gemeinsam geplant werden müssen. Nur so können wir auch in Zukunft eine gute und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellen – und das gilt besonders für ländliche Regionen. Gerade in unterversorgten oder dünn besiedelten Gebieten bestehen Schwierigkeiten bei der Besetzung von Arztsitzen. Hier müssen wir gegensteuern und die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen“, erklärte Gesundheitsministerin Müller.
Hintergrund
Das Gesundheitsministerium muss einen neuen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erarbeiten. Über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien vorgegeben. Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes sieht vor, dass die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 sinken soll. Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen nach derzeit geltendem Recht durch die Länder zugewiesen sein.