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Familienministerin Müller sorgt für mehr Unterstützung – Ferienzuschüsse werden aufgestockt

Ministerium bewilligte in diesem Jahr bereits über 1.240 Anträge

- Erschienen am 22.09.2025 - Presemitteilung 126/2025

Die Nachfrage nach Ferienzuschüssen für Familien ist in Brandenburg in diesem Jahr außergewöhnlich hoch. Bis Mitte September 2025 gingen bereits 1.760 Anträge ein, davon 770 von Alleinerziehenden. Insgesamt konnten bislang 1.244 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 387.000 Euro bewilligt werden. Damit möglichst viele Familien die beantragte Unterstützung erhalten, hat Familienministerin Britta Müller die dafür vorgesehenen Mittel für dieses Jahr um 60.000 Euro aufgestockt – von ursprünglich 400.000 auf nun 460.000 Euro.

Ministerin Britta Müller erklärt: „Ich möchte, dass gerade Familien mit wenig Einkommen und insbesondere Alleinerziehende die Möglichkeit haben, mit ihren Kindern gemeinsame Ferien zu erleben. Sie sind am stärksten von Armut betroffen – deshalb habe ich mich dafür entschieden, die Mittel für die Ferienzuschüsse aufzustocken. So können noch mehr Familien, die bereits einen Antrag gestellt haben, von dieser wichtigen Unterstützung profitieren.“

Übersicht Ferienzuschüsse Land Brandenburg

Jahr

Zahl der gestellten Anträge

Zahl der bewilligten Anträge

Höhe der Bewilligten Fördersumme

Zahl mitreisende Kinder

Gestellte Anträge Alleinerziehende

2025 (Stand: 19.09.2025)

1.760

1.244

387.204 €

2.750

770

2024

1.837

1.553

448.475 €

3.400

853

2023

1.777

1.389

397.352 €

2.983

808

2022

1.427

1.163

340.197 €

2.530

694

2021

993

821

210.764 €

1.844

458

Hintergrund

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV): Telefon Service-Center: 0355 2893-800, Internet: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/ferienzuschuesse-fuer-familien-mit-geringem-einkommen/