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Gesundheitsministerin Müller: „Die Krankenhausreform muss Versorgung sichern – nicht verhindern!“

- Erschienen am 23.07.2025 - Presemitteilung 095/2025

Die nun bekannt gewordenen Inhalte des Entwurfs für das „Krankenhaus-Anpassungsgesetz“ (KHAG) enthalten erste Schritte in die richtige Richtung – insbesondere was die Fristverlängerung und gewisse regionale Ausnahmeregelungen betrifft. Aus Sicht des Landes Brandenburg reichen diese Anpassungen jedoch nicht aus, um die gesundheitliche Versorgung in der Fläche dauerhaft zu gewährleisten. Dazu erklärt Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller heute in Potsdam:

„Als Gesundheitsministerin eines Flächenlandes fordere ich eine Reform, die nicht an starren Maßvorgaben scheitert, sondern die sich an der tatsächlichen Versorgungssituation orientiert. Die weiterhin vorgesehene Zwei-Kilometer-Grenze zur Definition von Krankenhausstandorten greift aus meiner Sicht zu kurz – und ist für viele Regionen in Brandenburg schlicht nicht praktikabel.

Ein besonders anschauliches Beispiel ist Eberswalde: Dort arbeiten das Forstmann-Krankenhaus und das Gropius-Krankenhaus der GLG seit Jahren eng zusammen – medizinisch und organisatorisch. Trotzdem gelten sie nach der aktuellen Regelung als eigenständige Standorte, weil sie geringfügig mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt liegen. Das ist in der Versorgungspraxis nicht nachvollziehbar – und behindert Lösungen, die sich längst bewährt haben.

Ich fordere deshalb eine dauerhaft tragfähige Ausnahmeregelung, die den Ländern erlaubt, sinnvolle Kooperationen auch jenseits formaler Entfernungsgrenzen zu ermöglichen. Denn Versorgung darf nicht am Maßband scheitern. Brandenburg braucht im Rahmen der Krankenhausreform flexible Strukturen, die der Realität vor Ort gerecht werden – sei es in der Prignitz, der Uckermark oder der Lausitz. Wir dürfen nicht zulassen, dass Standorte gefährdet werden, nur weil eine starre Definition ihre Kooperation erschwert oder ausschließt.

Ich werde mich in den anstehenden Gesprächen und im Gesetzgebungsverfahren entschieden dafür einsetzen, dass die Krankenhausreform für alle Regionen funktioniert – insbesondere für jene, in denen Menschen auf wohnortnahe Versorgung angewiesen sind. Was medizinisch sinnvoll und für die Patientinnen und Patienten gut ist, muss auch rechtlich möglich sein.“