Geflügelpest bei Putenbestand in der Prignitz nachgewiesen - Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet
- Erschienen am - PresemitteilungIn einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Prignitz ist heute der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Es ist der zweite Fall in einem Nutzgeflügelbestand in diesem Herbst und Winter im Land Brandenburg. Die ca. 16.000 Puten an diesem Standort wurden auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.
In dem Betrieb waren zunächst erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Betriebsinhaber hatte daraufhin unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Prignitz informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt. Vom Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde zunächst das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Inzwischen hat das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.
„Die Ursache für die Infektion wird derzeit ermittelt. Das Veterinäramt des Landkreises Prignitz bekommt dabei Unterstützung durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
Alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest wurden eingeleitet. Das Krisenzentrum des Landes koordiniert die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung auf Landesebene. Zwischen dem Landkreis und dem Landeskrisenzentrum besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch.
Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Prignitz hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis in den Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Aufstallung von Hausgeflügel.
Ministerin Nonnemacher: „Dieser erneute Fall zeigt: die Seuchensituation ist weiterhin sehr angespannt. Dafür spricht auch, dass nach wie vor bei toten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger insbesondere in der Küstenregion, aber auch bundesweit nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden auch aus anderen europäischen Ländern täglich neue Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel und bei Wildvögeln gemeldet.“
Der Geflügelpesterreger H5N8 war Ende Dezember 2020 in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße bestätigt worden. Außerdem wurde das Virus bislang bei sechs Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt.