Gemeinde Lindow hat wieder eine Apotheke
Gesundheitsministerin Britta Müller: „Apotheken vor Ort sind für die Gesundheitsversorgung unverzichtbar“
- Erschienen am - PresemitteilungNeuanfang in Lindow (Landkreis Ostprignitz-Ruppin): Die einzige Apotheke im Ort wurde im Sommer 2024 aus persönlichen Gründen durch die Inhaberin geschlossen. In einer beispielhaften Aktion der gemeinsamen Anstrengung von Karsten Rottstädt, Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark), Udo Rönnefahrt, ehrenamtlicher Bürgermeister von Lindow, und weiteren Kommunalpolitikern sowie Bürgerinnen und Bürger gelang es, eine Nachfolge für die Apothekenleitung zu finden. Heute wurde die Lindow Apotheke eröffnet. Gesundheitsministerin Britta Müller gratulierte vor Ort allen Beteiligten zu diesem Erfolg und dankte für das Engagement.
Gesundheitsministerin Müller sagte in Lindow: „Apotheken vor Ort sind für die Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Wir brauchen Apotheken, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Und wir brauchen diese Apotheken vor Ort – sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Gebieten. Apothekerinnen und Apotheker genießen ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Für viele Menschen sind sie zentrale Anlaufstellen, die nicht nur bei Gesundheitsfragen mit Rat und Tat zuverlässig helfen. Deshalb ist es eine sehr gute Nachricht, dass die Apotheke in Lindow Dank des großartigen Engagements der Gemeinde so schnell wieder eröffnet werden konnte. Das Beispiel zeigt eindrucksvoll: wenn vor Ort attraktive Bedingungen geschaffen werden und es den gemeinsamen Willen zur Unterstützung gibt, kann man Apotheken auch in ländlichen Regionen erhalten. Die Apotheke wird die Einwohner von Lindow sowie der Gemeinden Herzberg, Rüthnick und Vielitzsee mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen gut versorgen.“
Ministerin Müller erklärte: „Apotheken stehen in mehrerlei Hinsicht vor große Herausforderungen. Einerseits besteht ein großer Fachkräftemangel im Pharmaziebereich, andererseits werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Apotheken immer schwieriger. Die letzte größere Reform der deutschen Arzneimittelpreisverordnung liegt 20 Jahre zurück. Die Bundesregierung hat es versäumt, eine Anpassung des Vergütungssystems vorzunehmen. So ist es für viele Apothekerinnen und Apotheker kaum mehr erstrebenswert, eine Apotheke zu übernehmen oder neu zu gründen. Klar ist: Um die Anzahl der Apotheken zu stabilisieren und bestenfalls zu erhöhen, muss es sich wieder lohnen, eine Apotheke zu leiten.“
Wie in ganz Deutschland ist auch in Brandenburg die Anzahl der Apotheken rückläufig. Während im Jahr 2013 noch 580 Apotheken in Brandenburg ansässig waren, waren es Ende 2024 nur noch 525. Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist nach dem Apothekengesetz den Apotheken übertragen worden. Dabei genießen Apothekerinnen und Apotheker Niederlassungsfreiheit; das bedeutet, sie können dort eine Apotheke gründen, wo sie es für wirtschaftlich sinnvoll halten. Es besteht praktisch keine Möglichkeit der staatlichen Lenkung von Apothekenniederlassungen.
Das Land Brandenburg übernimmt seit vielen Jahren die Kosten für das Schulgeld der Ausbildung in der pharmazeutisch-technischen Assistenz (PTA) an der Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e.V. in Eisenhüttenstadt, da eine bundesrechtliche Refinanzierungsmöglichkeit, z.B. über das Krankenhausfinanzierungsgesetz fehlt.
Da die Gesetzgebung im Apothekenbereich – und auch zur Finanzierung über die Arzneimittelpreisverordnung – vollständig in Bundeshand liegt, wurden seitens des Landes Brandenburg verschiedene Initiativen zur Etablierung von neuen Finanzierungskonzepten von Apotheken auf den Weg gebracht bzw. unterstützt. Auf Antrag der Länder Brandenburg und Niedersachen fasste die 96. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juli 2023 den Beschluss „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken“. Das Bundesgesundheitsministerium wird darin gebeten, auf eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung hinzuwirken. Darüber hinaus wird der Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern neue Finanzierungskonzepte für Apotheken zu erarbeiten, die insbesondere die flächendeckende Arzneimittelversorgung im Fokus haben.
Auf Antrag aller Länder fasste die 97. GMK im Juni 2024 den Beschluss „Erhalt der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke“. Die Bundesregierung wurde gebeten, schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um noch vorhandene Apotheken in ihren Strukturen zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung gebeten, die inhabergeführte Apotheke dauerhaft zu erhalten.