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Krankenhausreform: Brandenburg startet Antragsverfahren für die Zuweisung von Leistungsgruppen

Nächste Etappe bei der Umsetzung der Krankenhausreform – Krankenhäuser können bis Ende Juli neue Leistungsgruppen beantragen

- Erschienen am 25.06.2025 - Presemitteilung 072/2025

Die Krankenhäuser im Land Brandenburg können ab sofort die gewünschten Leistungsgruppen mit der geplanten Fallmenge im vollstationären, somatischen Bereich beantragen. Damit ist die nächste Etappe bei der Umsetzung der Krankenhausreform erreicht. Die Antragstellung zur Leistungsgruppenzuweisung erfolgt digital über das „Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System“ (kurz: KLAAS) des IT-Dienstleisters trinovis GmbH. Das System wurde eigens für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung entwickelt und ermöglicht eine einheitliche, strukturierte und effiziente Bearbeitung der Anträge. Das Brandenburger Gesundheitsministerium informiert die Krankenhäuser heute in einer Online-Veranstaltung über das Antragsverfahren im Detail. Die Leistungsgruppen sollen bis Ende Juli beantragt werden. Die Registrierung zum digitalen Antragsverfahren ist bereits seit dem 2. Juni 2025 möglich.

Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen durch die Länder zugewiesen sein. Diese Zuweisung ist zentral für die neue Krankenhausplanung. Mit der Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung, anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen („den Körper betreffenden“) Fachabteilungen, muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Nur wer eine entsprechende Leistungsgruppe, beispielsweise Allgemeine Chirurgie oder Intensivmedizin erhält, kann zugehörige Leistungen künftig auch durchführen und abrechnen. Zur Auswahl stehen derzeit 65 Leistungsgruppen.

Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt: „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist für alle Beteiligte ein enormer Kraftakt. Der Zeitplan ist sehr eng. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesregierung wichtige Detailregelungen noch nicht endgültig beschlossen hat. Klar ist: Krankenhausplanung ist Ländersache. Unser erklärtes Ziel ist, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu stärken. Wir begleiten und unterstützen die Krankenhäuser im Land Brandenburg sehr eng und aktiv. Unser Motto dabei lautet ‚Gesundheit gemeinsam gestalten‘. Die Krankenhausreform wird in allen Landesteilen zu Veränderungen führen. Gemeinsam werden wir sicherstellen, dass es auch in Zukunft überall im Land eine gute medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen geben wird. Komplexe Leistungen müssen konzentriert werden, gleichzeitig wird die Notfall- und Grundversorgung wohnortnah gesichert und ambulante Angebote deutlich ausgebaut.“

Hintergrund

Der Bund hat eine große Reform des Krankenhauswesens beschlossen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Zur Umsetzung der Krankenhausreform führte das Brandenburger Gesundheitsministerium vom 18. bis zum 25. März 2025 Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten der Krankenhausplanung des Landes durch. An diesem Austausch waren Krankenhausträger, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Krankenkassen, Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung beteiligt.

Solche Regionalkonferenzen zum Stand der geplanten Krankenhausreform und zum Verfahren der Umsetzung hat das Ministerium schon im Herbst 2023 durchgeführt. Im Jahr 2024 fanden außerdem in jedem Versorgungsgebiet Dialogforen statt, in denen man sich über künftige ambulante und stationäre Kapazitäten sowie Versorgungsstrukturen ausgetauscht hat.

Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem vierten Quartal 2025 durchgeführt werden.

Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.

Mehr Informationen zur Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg sind auf der Internetseite „Gesundheit gemeinsam gestalten“ veröffentlicht: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/gesundheit/umsetzung-der-krankenhausreform/