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Flaggenhissung als Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November

- Erschienen am 25.11.2025 - Presemitteilung 164/2025
Flaggenhissung vor dem MGS

Geschlechtsspezifische Gewalt kann alle Frauen treffen – unabhängig von Herkunft, Bildung oder gesellschaftlichem Umfeld. Anlässlich des jährlich stattfindenden „Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ am 25. November, beteiligt sich das Brandenburger Frauenministerium wieder an der Fahnenaktion. Staatsekretär Patrick Wahl und Landesgleichstellungsbeauftragte Dr. Uta Kletzing hissten heute vor dem Ministerium die orangene Flagge mit der Aufschrift „Wir sagen NEIN zu Gewalt gegen Frauen“. Auch an der Flaggenhissung am Landtag nahmen sie teil. Das Ziel der Aktion: das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen sichtbar machen, Solidarität mit allen Betroffenen zeigen und auf Hilfsangebote aufmerksam machen.

Staatssekretär Patrick Wahl: „Gewalt gegen Frauen darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben! Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem – auch hier in Brandenburg. Die Zahlen im Land zeigen erneut einen besorgniserregenden Anstieg. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel! Geschlechtsspezifische Gewalt muss als solche anerkannt, verfolgt und bestraft werden. Betroffene Frauen benötigen Schutz und umfassende Unterstützung, Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die Landesregierung stellt sich dieser Aufgabe. Wir fördern die Strukturen und sorgen für sichere Räume sowie verlässliche Unterstützungsangebote in der Stadt und in der Fläche. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes hat sehr hohe Priorität.“

Landesgleichstellungsbeauftragte Dr. Uta Kletzing: „Mit dem Hissen der Flagge setzen wir heute ein klares Zeichen der Solidarität. Wir zeigen: wir sehen die Betroffenen und stehen fest an ihrer Seite. Wir setzen uns jeden Tag dafür ein, dass alle die Unterstützung und Hilfe erhalten, die sie benötigen – und dafür, dass durch die Gleichstellung der Geschlechter die Gewalt gegen Frauen beseitigt wird.“

Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 im Land Brandenburg 6.790 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von 7,4 Prozent zum Vorjahr. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Studien zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird.

Zur Umsetzung der Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden in Brandenburg bereits verschiedene Meilensteine erreicht:

  • Im März 2024 veröffentlichte das Brandenburger Frauenministerium den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihren Kindern. Der Plan bietet eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg und umfasst 80 konkrete Maßnahmen und Empfehlungen. Dazu zählt zum Beispiel der Aufbau eines Hochrisikomanagementsystems bei Gewalt gegen Frauen im häuslichen Kontext.
  • Seit dem 1. November 2025 fördert das Brandenburger Frauenministerium zwei spezialisierte Fachberatungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt (sogenannte BIK-Stellen). Diese beraten Betroffene vertraulich und helfen gemeinsam mit allen notwendigen Akteurinnen und Akteuren bei der Einleitung weiterer Schritte, um Betroffene aus ihrer Situation zu befreien. Schwerpunktthemen sind sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt. Die beiden Beratungsstellen mit voraussichtlich je drei Standorten werden in den Jahren 2025 bis 2027 jährlich mit 900.000 Euro gefördert.

Die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt sind ein zentrales Anliegen der Landesregierung von Brandenburg. Sie bekennt sich zu den Inhalten der Istanbul-Konvention und wirkt auf deren Umsetzung hin. Aufgabe ist es, weiterhin gemeinsam mit dem Bund die bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Präventionsangeboten im gesamten Land Brandenburg auszubauen.

Hintergrund

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtlich bindender Menschenrechtsvertrag. Sie wurde 2011 vom Europarat erarbeitet und trat 2014 in Kraft. Mit ihrer Ratifizierung verpflichteten sich die Bundesregierung und die Bundesländer alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, vor weiteren Gewalttaten zu schützen und Gewaltausübung zu sanktionieren.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Frauen und Mädchen sind besonders häufig davon betroffen. Dies umfasst unter anderem körperliche Gewalt, seelische Gewalt, Stalking, sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisierung.

Zum Schutz der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen gibt es in Brandenburg 17 Frauenhäuser, vier Schutzwohnungen und drei Beratungsstellen (Potsdam, Prenzlau, Königs Wusterhausen) mit insgesamt 135 Familienplätzen. Die Vorhaltung von Schutz- und Beratungsangeboten im Kontext häuslicher Gewalt liegt in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge mit Landesmitteln: im Jahr 2024 standen dafür 2.994.800 Euro bereit, im Jahr 2025 sind 3.284.400 Euro und für das Jahr 2026 sind 3.338.400 Euro geplant.