Ministerin Müller im Gespräch mit Betroffenen des Post-Vac-Syndroms: „Stigmatisierung muss aufhören – Impfgeschädigte brauchen Anerkennung und Hilfe“
- Erschienen am - PresemitteilungStarke Erschöpfung, körperliche Schwäche, Kopfschmerzen oder Schlaf- und Konzentrationsstörungen – das können Symptome des sogenannten Post-Vac-(„nach der Impfung“)-Syndroms sein. Gesundheitsministerin Britta Müller hat heute mit fünf Betroffenen, die nach einer COVID-19-Impfung unter Symptomen leiden, über ihre Erfahrungen gesprochen. Das persönliche Gespräch fand im Ministerium statt und soll der Auftakt für einen regelmäßigen Austausch mit Betroffenen von langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einer SARS-CoV-2-Infektion sowie von Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe sein.
Gesundheitsministerin Britta Müller sagte nach dem Gespräch: „Viele Betroffene des Post-Vac-Syndroms finden für ihre Probleme keine Beachtung. Immer wieder müssen sie die Erfahrung machen, dass Ärztinnen und Ärzte Schwierigkeiten haben, ihre Symptome richtig einordnen und behandeln zu können. Viele Ärzte – so schildern es Betroffene – sind wegen des unscharfen Krankheitsbildes oft mit ihnen überfordert. Nicht wenige werden auch einfach als ‚Spinner‘ abgekanzelt. Diese Stigmatisierung von Corona-Impfgeschädigten muss aufhören. Wir müssen den Betroffenen zuhören und ihre Probleme ernst nehmen, auch und gerade wenn es nur sehr wenige Menschen betrifft. Die zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 bieten einen wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. In Brandenburg wurden über 1,7 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Nur in wenigen Fällen sind unerwünschte Ereignisse und gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Impfung bekannt. Sie sind selten, aber es gibt sie: die tragischen Fälle nach einer Corona-Schutzimpfung. Und diese Fälle dürfen wir nicht ignorieren.“
Ministerin Müller begrüßt, dass die neue Bundesregierung Maßnahmen ergreifen will, um die gesundheitliche Situation von Betroffenen seltener Erkrankungen zu verbessern: „Bei der Behandlung von Corona-Langzeitfolgen gibt es immer noch große Defizite. Wir brauchen eine bessere Versorgung und auch eine bessere Forschung. Wir sehen eine große Unzufriedenheit bei Betroffenen von Corona-Langzeitfolgen, insbesondere mit der Verfügbarkeit von Versorgungsangeboten und der Entwicklung neuer Therapieansätze. Vielen Betroffenen läuft die Zeit davon. Zu viele Impfgeschädigte müsse noch um Anerkennung kämpfen. Die Erfassung und Entschädigung von Impfschäden muss in Deutschland einfacher und enttabuisiert werden. Wir werden prüfen, ob wir das – was wir in den Gesprächen mit den Betroffenen erfahren – mit entsprechenden Bundesratsinitiativen unterstützen können.“
Im Koalitionsvertrag der brandenburgischen Landesregierung steht wörtlich: „Wir werden sicherstellen, dass Betroffene von langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion (Long-COVID-Syndrom) sowie von Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe (Post-Vac-Syndrom) eine angemessene Beachtung und medizinische Betreuung erfahren.“
Hintergrund
In Deutschland können impfgeschädigte Menschen Leistungen der Sozialen Entschädigung (SGB XIV i. V. m. § 60 IfSG) erhalten. Leistungsberechtigt sind Menschen, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Die Feststellung, dass eine Gesundheitsstörung schädigungsbedingt eingetreten ist und deren Bewertung erfolgen im Sozialen Entschädigungsrecht einheitlich nach Maßgabe der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für eine Anerkennung von Krankheitsbildern bzw. Funktionsstörungen als Folge einer Impfung kommt es neben dem zeitlichen Zusammenhang vor allem auch auf den ursächlichen Zusammenhang (Kausalität) zwischen dem verabreichten Impfstoff und den vorliegenden Symptomen bzw. Krankheitsbildern an. Maßgebend ist stets der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft. Die Versorgungsärztinnen und -ärzte in den Länderbehörden stützen sich hierfür auf die Wertungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut und auf Auswertungen des Paul-Ehrlich-Institutes (z.B. Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffen). Jeder Antrag wird nach bundeseinheitlichen Maßstäben intensiv versorgungsärztlich geprüft und bewertet.
In Brandenburg ist für das Soziale Entschädigungsrecht das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig. Bis Ende April 2025 sind beim LASV insgesamt 417 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens nach Corona-Schutzimpfung eingegangen. Über 316 Anträge wurde bislang entschieden; sieben Anträge wurden anerkannt, 286 Anträge wurden abgelehnt und 23 an die zuständige Behörde eines anderen Bundeslandes weitergeleitet.
Jeder Antrag wird nach den einheitlich für das Soziale Entschädigungsrecht geltenden Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung intensiv versorgungsärztlich geprüft und bewertet. Die erfolgten Ablehnungen sind bis auf ganz wenige Ausnahmen darin begründet, dass der ursächliche Zusammenhang (Kausalität) zwischen den geltend gemachten Gesundheitsstörungen und der Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 nicht festgestellt werden konnte. In etwa der Hälfte der bisherigen Ablehnungsfälle ist Widerspruch eingelegt worden.
Wird die gesundheitliche Schädigung als Folge der Impfung anerkannt, erhalten Berechtigte Leistungen der nach dem SGB XIV. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren), Leistungen zur Teilhabe, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie monatliche Entschädigungszahlungen und der Berufsschadensausgleich.
Im Land Brandenburg erhalten gegenwärtig 84 Personen Versorgung aufgrund eines anerkannten Impfschadens, darunter sind zwei Fälle, in denen aufgrund eines anerkannten Impfschadens nach einer COVID-Schutzimpfung monatliche Entschädigungszahlungen gezahlt werden.