Brandenburg macht sich für schnelle, bundeseinheitliche Regelung des Rettungsdienstes stark
Entschließungsantrag zur Notfall- und Rettungsdienstreform in den Bundesrat eingebracht
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburg setzt sich für eine umfassende Reform der medizinischen Notfallversorgung ein und hat heute in den Bundesrat den Entschließungsantrag „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen - Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ eingebracht. Damit wird auch ein Landtagbeschluss vom 16. Juli 2025 umgesetzt.
Die drei zentralen Forderungen an die Bundesregierung sind:
- Zügige Verabschiedung des geplanten Bundesgesetzes zur Reform der Notfallversorgung, damit es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.
Bundesgesetzliche abschließende Regelung für sogenannte Fehlfahrten im Rettungsdienst. Anerkennung und Finanzierung der Versorgung vor Ort, des Transports per Rettungswagen in ambulante Versorgungsstrukturen sowie der telemedizinischen Versorgung als Leistungen des Rettungsdienstes.
Gesundheitsministerin Britta Müller sagte im Bundesrat heute: „Die 112 bleibt kostenfrei. Wenn Menschen in medizinischen Notlagen Hilfe brauchen, muss diese schnell und zuverlässig vor Ort da sein. Deshalb brauchen wir jetzt eine Reform, die den Rettungsdienst stärkt, die Patientensteuerung verbessert und die Versorgung für alle Menschen einfacher und besser macht. Einsätze ohne Transport in ein Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen müssen erstattungsfähig werden. Dafür brauchen wir eine bundesgesetzliche Regelung im SGB V. Wir setzen uns im Bundesrat für eine zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung ein, damit Patientinnen und Patienten, die im Notfall den Rettungsdienst rufen, keine Angst vor Gebühren haben müssen.“
Die Gesundheitsversorgung ist im Wandel. Ambulante und stationäre Angebote werden stärker miteinander verzahnt, um Patienten wohnortnah gut versorgen zu können. „Deshalb benötigen wir dringend auch eine Verzahnung des Rettungsdienstes mit ambulanten Versorgungszentren. Wenn Patienten medizinisch behandelt werden, egal ob stationär oder ambulant, muss auch sichergestellt sein, dass die Kosten dafür von den Kassen übernommen werden. Dafür setzen wir uns ein“, so Müller.
Das Engagement der Einsatzkräfte der Rettungsdienstträger sei groß, doch die bestehenden Strukturen geraten zunehmend an ihre Grenzen. „Angesichts überlasteter Notaufnahmen, eines sich verschärfenden Fachkräftemangels und ein rechtlicher Rahmen, der den aktuellen Erfordernissen nicht mehr entspricht, wird der Handlungsbedarf für gesetzgeberische Reformen deutlich: Wir brauchen die Notfall- und Rettungsdienstreform nicht irgendwann – sondern jetzt“, betonte Müller in ihrer Rede im Bundesrat.
Nicht jeder Notfall ist ein Fall in ein Krankenhaus. „Oftmals kann Patienten bereits durch eine Versorgung vor Ort geholfen werden. Oder ein Transport zur Behandlung in einer ambulanten Arztpraxis, bei einem Facharzt oder in einer Poliklinik ist ausreichend. Doch dann erfolgt nach aktueller Rechtslage keine Erstattung durch die Krankenkassen“, so Müller.
Ministerin Müller sagte: „Wir brauchen ein modernes und sektorenübergreifendes Notfallversorgungssystem, dass den Bedarf einer geeigneten medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt, eine gezielte Patientensteuerung umfasst und gleichermaßen die Finanzierung der Leistungen der Rettungsdienstträger hinreichend sicherstellt. Wir brauchen für die Fehlfahrtenproblematik zwingend eine bundesgesetzliche abschließende Regelung, ohne Risiken für die Träger des Rettungsdienstes. Und letztlich braucht es auch eine telemedizinische Versorgung, als anerkannte Leistung des Rettungsdienstes sowie eine digitale Vernetzung der Akteure der Akut- und Notfallversorgung.“
Dass die Notfallversorgung einschließlich der Regelungen zum Rettungsdienst reformiert werden muss, wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegt. Der vom Bundesgesundheitsministerium bislang bekannte Entwurf zum Gesetz der Notfallversorgung, in dem eine klare Regelung zu den Fehlfahrten getroffen werden soll, sieht vor, dass Einsätze auch ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können.